Konzession über die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 67-0562-18
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession über die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) beabsichtigt, den Aufbau und Betrieb der Ladeeinrichtungen für
Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum einschließlich der damit verbundenen Sondernutzung für einen
festgelegten Zeitraum als Konzession zu vergeben. Gesucht werden Betreiber*innen von öffentlich zugänglicher
Ladeinfrastruktur, die den Aufbau und Betrieb einer festgelegten Anzahl von Ladeeinrichtungen auf eigene
Kosten und auf eigenes Risiko durchführen.
Hannover
Konzession über die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, derAufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichenDialog aufgeführt sind / Gewichtung: 100
Die Landeshauptstadt Hannover wird sich an den Konzessionsleistungen nicht finanziell
beteiligen.Vertragsstrafen für nicht vertragsgemäß errichtete oder betriebene Ladeinfrastruktur sind vorgesehen.
DasAngebot eines Konzessionsentgelts seitens der Bieter*innen ist zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Konzession über die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland