GEW Wilhelmshaven GmbH: Neuvergabe Projektmanagement und Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/930d
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gew-wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
GEW Wilhelmshaven GmbH: Neuvergabe Projektmanagement und Qualitätssicherung im Rahmen der Marktraumumstellung
Aufgrund rückläufiger Fördermengen plant die Auftraggeberin die Umstellung von L- auf H-Gas. Das Netzgebiet der Auftraggeberin umfasst insgesamt ca. 38 500 Zählpunkte (bei einem geschätzten Gerätefaktor von 1,3 folgen hieraus ca. 50 000 auf H-Gas anzupassende Gasgeräte). Die voraussichtlichen Umstellungszeitpunkte ("Schaltungstermine") verteilen sich nach derzeitigem Stand auf das Jahr 2026. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projektmanagement (Los 1) und die spätere Qualitätssicherung (Los 2).
Das Projektmanagement und die Qualitätssicherung waren bereits Gegenstand einer vorherigen Ausschreibung. Diese beiden Lose sowie die Erhebung und Anpassung aller Gasverbrauchseinrichtungen und die zu verwendende Software für das Projekt "L-/H-Gas-Anpassung" wurden bereits von Februar 2020 bis November 2021 ausgeschrieben.
Im Februar 2023 wurden die Verträge über das Projektmanagement und die Qualitätssicherung mit dem bisherigen Auftragnehmer beendet.
Die Erhebungsphase im Netzgebiet der Auftraggeberin wird im Juli 2023 beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen das Projektmanagement und die Qualitätssicherung an einen neuen Auftragnehmer vergeben werden, welcher für die restliche Dauer des Projektes beauftragt werden soll.
In der Zwischenzeit wird das Projekt von einem Interims-Projektmanager begleitet und gemanagt, welcher insbesondere die Vorplanung, die Detailplanung und die Projektvorbereitung durchführt.
Projektmanagement für das Netzgebiet der GEW Wilhelmshaven GmbH
GEW Wilhelmshaven GmbH Nahestr. 6 26382 Wilhelmshaven
Im Rahmen des Loses 1 (Projektmanagement) hat der Auftragnehmer das Projekt unter Berücksichtigung der mit den anderen Dienstleistern bereits abgeschlossenen Verträge umfassend zu begleiten und zu managen. So sollen insbesondere eine Vorplanung, eine Detailplanung und Projektvorbereitung, eine Abwicklungs- und Überwachungsorganisation, eine aktive Kundenbetreuung, das Datenmanagement, eine Dokumentation und Auswertung sowie das Terminmanagement erbracht werden. Bereits vom Interims-Projektmanager erbrachte Vorleistungen (insbesondere Vorplanung, Detailplanung und Projektvorbereitung) soll der Auftragnehmer übernehmen und weiterführen. Der Projektmanager soll als "verlängerter Arm" der Auftraggeberin fungieren und das gesamte Projekt von Beginn bis Ende verantwortlich durchführen. Der Projektmanager wird in dieser Funktion mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, sowohl mit der Auftraggeberin, als auch mit dem Qualitätssicherer, mit den Unternehmen, die die Erhebungs- und Anpassungsleistungen erbringen werden, sowie gegebenenfalls mit den betroffenen Anschlussnehmern/-nutzern und anderen Dienstleistern. Grundlage der Leistungen des Projektmanagers bilden u.a. die Anforderungen der DVGW Regelwerke G 680, G682 (G 676 B1), G 600 (TRGI), G 106 sowie G 695.
Für das Projektmanagement ist es erforderlich, dass während der gesamten Auftragsphase ein Projektleiter (Ingenieur/Techniker) sowie ein kompetenter Stellvertreter (Ingenieur/Techniker) zur Verfügung stehen, wobei während der jeweiligen Erhebungs- und Anpassungsphase die Verfügbarkeit des Projektleiters in Räumlichkeiten vor Ort zu gewährleisten ist. Das Projektmanagement hat dazu ein "Erdgasbüro" zu betreiben, das so kompetent und erfahren zu besetzen ist, dass technische Fragen und Probleme, insbesondere auch in Bezug auf gewerbliche und industrielle Gasgeräte, vor Ort beantwortet und gelöst sowie Entscheidungen getroffen werden können. Die Räumlichkeiten werden ihm von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Die Tätigkeit des Projektmanagement beginnt ab Juli 2023 und endet voraussichtlich im April 2027.
von ca. 3 Monaten
Bei im Übrigen gleichwertigen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl der Bieter nach der Bewertung der nachfolgenden Kriterien in folgender Reihenfolge:
1. Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Bewerbers bezüglich Projektmanagement (Los 1) für verschiedene Netzbetreiber und/ oder erfolgreiche Durchführung des Projektmanagements (Los 1) bei L-/H-Gas-Anpassungsmaßnahmen.
2. Für den auszuführenden Auftrag zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorhandenen Personalkapazität.
Qualitätssicherung für das Netzgebiet der GEW Wilhelmshaven GmbH
GEW Wilhelmshaven GmbH Nahestr. 6 26382 Wilhelmshaven
Das Los 2 umfasst die Leistung der Qualitätssicherung der von Drittunternehmen durchgeführten Erfassungs- und Anpassungsleistungen. Die Qualitätssicherung soll durch Qualitätskontrollen erfolgen. Jeweils in der Erhebungs- und in der Anpassungsphase sollen mindestens 10 Prozent der Gasgeräte vom Auftragnehmer überprüft werden, so dass für den Umstellungszeitraum 2026 bei einer geschätzten Gasgeräteanzahl von ca. 50 000 Gasgeräten 2 x 5 000 Gasgeräte, also insgesamt mindestens 10 000 Gasgeräte qualitätsgesichert werden müssen.
Im Rahmen der Qualitätssicherung sind insbesondere nachfolgende Tätigkeiten zu erbringen: Durchführung von Qualitätskontrollen vor Ort, Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten vor Ort beim Kunden, und zwar jeweils in der Erhebungsphase und in der Anpassungsphase. Ferner sollen mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten an gewerblich genutzten Gasgeräten einer Qualitätsüberwachung und -überprüfung unterzogen werden. Gegebenenfalls wird die Sperrung von Gasgeräten bei festgestellten Mängeln erforderlich, welche von der Auftraggeberin durchgeführt werden. Die Qualitätssicherung ist nach einer verbindlichen Prüfungscheckliste durchzuführen und zu dokumentieren.
Dem Projektmanager sowie ggf. der Auftraggeberin ist eine Auswertung der Daten zur Verfügung zu stellen. Weiterhin können Sonderprüfungen und die Erstellung von Sondergutachten für Gasinstallationen erforderlich werden. Grundlage für die auszuführenden Leistungen bilden u.a. ebenfalls die DVGW Regelwerke G 680, G 682 (G 676 B1) und G 695.
Sollte die Möglichkeit bestehen, dass der Bieter auch Erhebungs- bzw. Anpassungsleistungen an Gasgeräten erbringen wird, muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Qualitätssicherung der selbst erhobenen bzw. angepassten Geräte durch ein unabhängiges Unternehmen erbracht wird.
Detaillierte Informationen zur auszuführenden Leistung werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den aufzufordernden Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.
Die Tätigkeit der Qualitätssicherung beginnt ab dem 10. Juli 2023 und endet ca. am 31. Dezember 2026.
von ca. 3 Monaten
Bei im Übrigen gleichwertigen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl der Bieter nach der Bewertung der nachfolgenden Kriterien in folgender Reihenfolge:
1. Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Bewerbers bezüglich Qualitätssicherung (Los 2) in L-/H-Gas-Projekten für verschiedene Netzbetreiber und/ oder erfolgreiche Durchführung der Qualitätssicherung (Los 2) bei L-/H-Gas-Anpassungsmaßnahmen.
2. Für den auszuführenden Auftrag zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorhandenen Personalkapazität.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der entsprechenden
Formulare, welche unter dem Link zu Ziff. I.3) zum Download zur Verfügung gestellt werden, in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die ebenfalls unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Er hat die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise (1)-(14) (siehe Ziffern
III.1.1)-III.1.3) zu enthalten. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies,
dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 12 Monate und noch gültig zu sein hat.
1. Anschreiben, aus welchem sich ergibt, auf welche(s) Los(e) die Bewerbung erfolgt.
2. Erklärung, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbewerber-/bieter oder eine Bewerber-/Bietergemeinschaft handelt.
3. Sofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft besteht, muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben werden,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind,
b) in der für die Durchführung des Vertrags ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,
c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
d) in der erklärt wird, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Für den Nachweis der Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn diese als Ganzes ihre Leistungsfähigkeit nachweist, mit Ausnahme des Eignungsnachweises zu Ziff. 6 (Eigenerklärung zum (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen), welcher von allen Mitgliedern vorzulegen ist.
Ist keine Bewerber-/Bietergemeinschaft geplant, braucht zu Ziffer 3) kein Nachweis erbracht werden.
4. Aktueller Gewerbezentralregisterauszug oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
5. Aktuelle Eigenerklärung zum (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 21 AEntG.
6. Erklärung, ob der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt.
7. Soweit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Rahmen der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, müssen folgende Angaben erfolgen:
a) Umfang der Eignungsleihe (wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit),
b) Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens zum verbindlichen Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens für die Laufzeit des Projekts zur Verfügung stehen (bei Eignungsleihe für wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit verbunden mit einer Erklärung zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe),
c) Benennung des Eignung leihendes Unternehmens und der Eignungskriterien, für welche die Eignungsleihe in Anspruch genommen wird,
d) Nur bei Eignungsleihe für berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Leistungsteile bzw. Aufgaben, welche das jeweilige Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe erbringen soll.
Ist keine Eignungsleihe geplant, braucht zu Ziffer 7) kein Nachweis erbracht werden.
8. Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ausländische Bieter können gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandesvorlegen.
9. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
10. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
11. GuV-Rechnungen mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
12. Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G 682 / 676 B1). Für das Los 1 ist eine Zertifizierung nach Zertifizierungsumfang Gruppe C (Projektmanagement / Engineering von Umstell- und Anpassungsarbeiten an Gasgeräten) erforderlich. Für das Los 2 ist eine Zertifizierung nach Gruppe B (Kontrolle von Umstell- und Anpassungsarbeiten an Gasgeräten) nachzuweisen. Die Qualifikationsanforderungen zur Erlangung dieser Zertifizierung ergeben sich für die Gruppe C (relevant für Los 1) aus den Ziffern 7.2 und 8.2, für die Gruppe B (relevant für Los 2) aus den Ziffern 7.1, 8.1 und 8.2 des DVGW-Arbeitsblattes G 682 / G 676 B1;
13. Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Bewerbers bezüglich Projektmanagement (Los 1) bzw. Qualitätssicherung (Los 2) in L-/H-Gas-Projekten für verschiedene Netzbetreiber und/ oder erfolgreiche Durchführung des Projektmanagements (Los 1) und/ oder der Qualitätssicherung (Los 2) bei L-/H-Gas-Anpassungsmaßnahmen. Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem Fall hat der Bewerber folgende Angaben zu machen:
a) Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden;
b) Umfang des Projekts;
c) Grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben;
d) Adresse, Telefonnummer und - soweit dies möglich ist - Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die jetzigen Auftraggeber.
14. Darstellung der voraussichtlich für den auszuführenden Auftrag zum Zeitpunkt der Auftragsausführung im Zeitraum Juli 2023 bis April 2027 vorhandenen Personalkapazität (nachvollziehbare Prognose), d.h. Angabe:
- der Gesamtanzahl an Mitarbeitern, die dem Bewerber für das Projektmanagement bzw. die Qualitätssicherung im o.g. Zeitraum voraussichtlich zur Verfügung stehen,
- der Anzahl an Parallelprojekten im Rahmen der Marktraumumstellung, mit welchen der Bewerber im o.g. Zeitraum bereits beauftragt ist,
- der Anzahl an Mitarbeitern, die für die Parallelprojekte bereits reserviert sind,
- der voraussichtlichen Anzahl an Mitarbeitern, die unter Berücksichtigung der Parallelprojekte für das konkrete Projekt zum Einsatz kommen sollen,
- für Los 1: Angabe des beim Projekt vor Ort einzusetzenden Projektleiters/-in und des Stellvertreters/-in bzw. etwaiger weiterer Führungskräfte mit Darstellung der Qualifikation und eines kurzen Lebenslaufs.
Weiterhin ist anzugeben, ob es sich bei den eingeplanten Mitarbeitern voraussichtlich um eigene Mitarbeiter oder um Fremdkapazitäten (im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung oder als Nachunternehmereinsatz) handelt.
Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der entsprechenden Formulare, welche unter dem Link zu Ziff. I.3) zum Download zur Verfügung gestellt werden, in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die ebenfalls unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der entsprechenden Formulare, welche unter dem Link zu Ziff. I.3) zum Download zur Verfügung gestellt werden, in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die ebenfalls unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8C69PJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html