Beweissicherung an den Privatgrundstücken/-gebäuden im Bereich des Mittel- und Nordstollens der Asphaltgruben in Hannover-Ahlem Referenznummer der Bekanntmachung: 61-0245-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Beweissicherung an den Privatgrundstücken/-gebäuden im Bereich des Mittel- und Nordstollens der Asphaltgruben in Hannover-Ahlem
Es soll eine vorsorgliche Beweissicherung der im Bereich über den Nord- und Mittelstollen gelegenen Liegenschaften erstellt werden. Ziel ist es, den Auftraggeber und eventuelle Anspruchsteller in die Lage zu versetzen, zwischen bestehenden und neu entstandenen Schäden zu differenzieren.
Beweissicherung an den Privatgrundstücken/-gebäuden Petit-Couronne-Straße, Epiweg und Heinrich-Hoff-Straße
Petit-Couronne-Straße, Epiweg und Heinrich-Hoff-Straße
Es handelt sich um ca. 140 Wohneinheiten (überwiegend Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, z.T. Einfamilienhäuser), Garagenkomplexe, Teile der Kleingartenanlage Ahlem e.V. und um Teile des Sportplatzes der Sportvereinigung Ahlem e.V. (Eigentum der Stadt Hannover). Betroffen sind ca. 26 Flurstücke.
Beweissicherung an den Privatgrundstücken/-gebäuden Moritz-Simon-Weg und Parkstraße
Moritz-Simon-Weg und Parkstraße
Es handelt sich um ca. 62 Wohneinheiten (Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und ein Einfamilienhaus), Garagen, Gartenteilstücke und private Zuwegungen. Betroffen sind neun Flurstücke.
Beweissicherung an den Privatgrundstücken/-gebäuden Leo-Rosenblatt-Weg, Heisterbergallee und Gartenstraße
Leo-Rosenblatt-Weg, Heisterbergallee und Gartenstraße
Es handelt sich um ca. 94 Wohneinheiten (Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäuser), verschiedenen Gewerbebetriebe, einen Lidl Lebensmitteldiscounter und den Drogeriemarkt Rossmann. Betroffen sind ca. 26 Flurstücke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe (vgl. IV.2.2) nicht älter als drei Monate sein.
2. Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formblatt 1).
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Formblatt 3).
Anmerkung:
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Formblatt 5).
1. Berufshaftpflichtversicherung Deckungssumme bei Sach- und Personenschäden i.H.v. mindestens € 3,5 Mio. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis eines Mitglieds ausreichend.
2. Jährliches Mittel der Anzahl der Beschäftigten getrennt nach Ingenieuren und sonstigen Mitarbeitern in den letzten drei Jahren (Formblatt 2).
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Formblatt 5).
1. Benennung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden oder Bauphysik (Formblatt 6; Nachweis ist zu erbringen). Wird für mehrere Lose geboten, ist für jedes Los ein unterschiedlicher öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden oder Bauphysik zu benennen und diese Qualifikation nachzuweisen.
2. Sollte auf mehrere Lose gleichzeitig geboten werden, ist zusätzlich zu den geforderten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen pro Los mindestens ein weiterer Mitarbeiter (einschl. beruflicher Qualifikation) für die Bearbeitung zu benennen (Formblatt 6).
Anmerkung:
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Formblatt 5).
1. Benennung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden oder Bauphysik (Formblatt 6; Nachweis ist zu erbringen). Wird für mehrere Lose geboten, ist für jedes Los ein unterscheidlicher öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden oder Bauphysik zu benenen und diese Qualifikation nachzuweisen.
2. Sollte auf mehrere Lose gleichzeitig geboten werden, ist zusätzlich zu den geforderten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen pro Los mindestens ein weiterer Mitarbeiter (einschl. beruflicher Qualifikation) für die Bearbeitung zu benennen (Formblatt 6).
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission, 4. Etage, Zimmer A 4.08, Brüderstraße 5, 30159 Hannover
Bieter*innen und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland