Stadt Georgsmarienhütte - Regionalmanagement LEADER Hufeisen Referenznummer der Bekanntmachung: 5444/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.georgsmarienhuette.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Georgsmarienhütte - Regionalmanagement LEADER Hufeisen
Im Jahr 2014 wurde erstmalig für die ILEK Region "Hufeisen" (Belm, Bissendorf, Georgsmarienhütte, Hagen a. T. W., Hasbergen und Wallenhorst) ein Integriertes Ländliches Entwicklungs Konzept erstellt und im April 2022 wurde als Bewerbung für die LEADER Region "Hufeisen" eine Fortschreibung als Regionales Entwicklungskonzept "ZukunftsRaum gemeinsam gestalten" (REK) erarbeitet. Der mit den Leistungen des Regionalmanagements zu beauftragende Dienstleister soll in der mittlerweile als LEADER-Region anerkannten Region Hufeisen ländliche Entwicklungsprozesse initiieren, organisieren und in der Umsetzung begleiten. Die im REK beschriebene Strategie und die dort aufgeführten Projekte sollen im Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.12.2029 umgesetzt werden. Zu diesem Zweck soll ein Regionalmanagement eingerichtet werden, dass befristet zunächst bis zum 31.12.2028 und mit einer möglichen einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2029 die Realisierung verfolgt und betreut.
Belm, Bissendorf, Georgsmarienhütte, Hagen a. T. W., Hasbergen und Wallenhorst
Leistungsumfang ist die Übernahme des Regionalmanagements für die LEADER-Region Hufeisen. Es obliegt dem beauftragten Auftragnehmer die genauen Leistungen und Maßnahmen des Regionalmanagements in Abstimmung mit der Auftraggeberin und den weiteren Kommunen der Hufeisen-Region festzulegen und innerhalb der verbindlich vorgeschriebenen besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung auszugestalten und durchzuführen.
Der Vertrag über das Regionalmanagement wird verbindlich vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2028 abgeschlossen. Eine einmalige Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2029 ist möglich.
ELER
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- Personen- und Sachschäden: 1,0 Mio. EUR
- Vermögensschäden: 3,0 Mio. EUR
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
1. Referenzen des Bieters (Stichtag 01.03.2018) über vergleichbare Leistungen des Regionalmanagements für eine ILEK-Region oder eine LEADER-Region, die durchgängig für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren erbracht worden sind und ein durchschnittliches jährliches Honorarvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) gehabt haben.
2. Anzahl fester Arbeitnehmer:innen (jeweils im Durchschnitt der Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell), gegliedert nach den Berufsgruppen (inklusive Geschäftsführer und/oder Inhaber)
- Hochschulabsolventen eines Studiums der Betriebswirtschaft, Raumplanung, Regionalplanung, Geologie, Tourismus oder einer vergleichbaren Studienrichtung,
- Sonstige Hochschulabsolventen,
- kaufmännische Beschäftigte und
- sonstige Mitarbeiter.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Referenzformular (zu 1.) bzw. im Angebotsformular (zu 2.).
Zu 1: Ein Bieter muss Referenzen nachweisen, die den zuvor beschriebenen Vorgaben an die allgemeine Vergleichbarkeit genügen und in Summe einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren abdecken, ansonsten gilt ein Bieter als nicht hinreichend geeignet.
Bestimmungen zur Umsetzung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen haben den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über eine Eigenerklärung entsprechend dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formular zu erbringen. Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6L50
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
in zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland