Neubau Heinz-Neukäter-Schule Varel Referenznummer der Bekanntmachung: 10.70.13-22-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jever
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friesland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.friesland.de/vergabe/oeffentliche-ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jever
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friesland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.friesland.de/vergabe/oeffentliche-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Heinz-Neukäter-Schule Varel
Leistung gem. § 53ff HOAI 2021, Leistungbild Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 , Anlagengruppen 1-3, Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung für den Neubau einer Förderschule und einer Sporthalle.
26316 Varel
Auftraggeber ist der Landkreis Friesland. Der Landkreis Friesland beabsichtigt in Varel den Neubau einer Förderschule inklusive Einfeldsporthalle mit ca. 6.924 m2 Nutzungsfläche, sowie die Neukonzeption der direkt angrenzenden Außensportanlage. Die Heinz-Neukäter-Schule ist eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung.
Für die Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume“ und „Freianlagen“ wurde ein Realisierungswettbewerb ausgeschrieben. Das anschließende Verhandlungsverfahren ist abgeschlossen, der Entwurf des Architekten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Fachplanungen Tragwerksplanung, die TGA HLS, und Elektro werden mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die
Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Die Neubebauung wird 2- geschossig ohne Unterkellerung erfolgen. Die Sporthalle ist in das Schulgebäude integriert.
Der Neubau wird entsprechend mit einer Trinkwasserversorgung, einer Heizung und einer Lüftungsanlage versehen. Dabei ist in der Planungsphase die wirtschaftlichste Möglichkeit zu ermitteln und zu planen. Der Energiebedarf und der Energieträger haben in der Wärmeversorgung eine bedeutende Rolle.
Generell ist geplant, auch Klassenräume mit einer Be- und Entlüftung auszustatten um das Raumklima und die Lufthygiene an aktuelle Anforderungen anzupassen.
Ob dies über eine zentrale Lüftungsanlage oder hybride Modelle geschieht ist in der Planung zu ermitteln.
1. Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung
1.1 Auszug aus Berufs-, Handels- o. Partnerschaftsregister d. Staates, in dem der Bieter eingetragen ist (nicht älter als 8 Monate)
(Ausschlusskriterium=AK)
1.2 Eigenerklärung (EK) nach §§123, 124 GWB, zu §4 Abs.1 NTVergG, zu §19 Abs.1 MiLoG, §21 Abs.1 SchwarzArbG, §21 Abs.1 AentG, zu §73 Abs.3 VgV,
nach VO 2022/833, zu §1 Verpflichtungsgesetz (sh. Anlage 4)(AK)
2. Kriterium: Wirts. u. finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Nachweis Berufshaftpflichtversicherung gem. §45 Abs.1 Nr.3 bzw. Abs.4 VgV über 3 Mio.€ für Personenschäden und 3 Mio.€ für Sachschäden bei
einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist. Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme/Jahr betragen.
Versicherungsnachweis: nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Bekanntmachung und muss der Bewerbung beiliegen, Ausstellungsdatum aus
dem Nachweis ersichtlich. (Mindestanforderung; AK)
2.2 EK des Bewerbers(BW)/BG über den Umsatz des BW/BG in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren gem. §45 Abs.1 Nr.1 VgV. Mindestanforderung:
durchschnittlicher Umsatz von 800.000€ brutto/Jahr (Jahresmittel) im Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 (TA); (Bewertungskriterium = BK, Wichtung (W)
10%)
3. Kriterium: Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit
3.1 Berechtigung Erstellung von Nachweisen gem. §88 GEG in der aktuellen Form o. gleichw. im jew. Bundesland/Herkunftsstaat des BW, mind. für den Geschäftsführer(GF) oder den vorgesehenen festangestellten Projektleiter(PL)(AK)
3.2 Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklärung BW über die Berufsqualifikation des GF/der Führungskräfte(FK) gem. §75 VgV: BW erfüllt
die fachlichen Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur der
Fachrichtung TGA (HLS)" o. vgl. gem. §75 VgV im jew. Herkunftsstaat des BW (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage
Eintragung in die Ingenieurkammer und Abschlussurkunde mit Angabe Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jew. Herkunftsstaat die
Berufsbezeichnung „Ingenieur" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vgl. fachl. Qualifikationen nachzuweisen (Befähigungsnachweise mit
Anerkennung nach RL 2013/55/EU–Berufsanerkennungsrichtlinie)(AK)
3.3 Erklärung BW/BG über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der FK in den letzten 3 abgeschl.
Jahren gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV. Mindestanforderung: jährliches Mittel von 4 IngenieurInnen für TA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie
Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. (BK, W=7,5 %)
3.4 Berufserfahrung des GF/der FK im Leistungsbild TA ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforderung: 6 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 GF oder mind. 1 FK im Leistungsbild TA. (BK, W=7,5%)
3.5 Vorlage von 3 geeigneten u. vgl. Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte Fachplanungsleistungen TA gem. §75 Abs.5 VgV.
Referenzzeitraum 01.01.2020-31.12.2022 (LPH 2-6). Nichteinhaltung=Wertung mit 0 Pkt. bei der betroffenen Referenz, kein Ausschluss. Folgende
Angaben sind erforderlich:
Kontakt und Art des AG (volle Punktzahl(PZ) bei öffentlichem AG), Kurzbeschreibung, HZ (volle PZ bei mind. HZ III unten), Erfahrung Schul- u. Neubau (je
volle PZ, wenn vorh.), Selbsteinschätzung Vergleichbarkeit Referenz zur Bauaufgabe in %, projektbearbeitendes Büro, Projektgröße Gesamtkosten brutto
(volle PZ:Referenz 1 = 10 Mio. € u. Referenz 2+3 je 5 Mio. €, darunter interpoliert), Nutzfläche Gebäude, Projektzeitraum, Leistungsumfang nach Lph (volle
PZ bei vollständig abgerechnetem Leistungsanteil, darunter interpoliert). Darstellung mittels Referenzbögen(BK, W=3*25%=75%)
Die Angaben der Bewerber zu den BK werden je mit 0-4 Pkt. bewertet, Systematik sh. Matrix. Punktgleichheit=Losverfahren
Folgende Unterlagen müssen von allen Mitgliedern einer BG vorgelegt werden: Bewerbungsbogen, Auszug aus gerichtlichem Register, Eigenerklärung
(sh. Anlage 4), Nachweis Berufshaftpflichtversicherung und ggfs. Erklärung über Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall, Bescheinigung in
Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsträger
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Eigenerklärung nach §§123, 124 GWB, zu §4 Abs.1 NTVergG, zu §19 Abs.1 MiLoG, §21 Abs.1 SchwarzArbG, §21 Abs.1 AentG, zu §73 Abs.3 VgV, nach VO 2022/833 u. zu §1 Verpflichtungsgesetz (sh. Anlage 4)
Als Einzelnachweis vorzulegen:
- Auszug aus dem Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister des Staates, in dem der Bieter eingetragen ist (nicht älter als 8 Monate)
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der BG über den Umsatz des Bewerbers bzw. der BG in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz von 800.000 € brutto im Jahr
Als Einzelnachweis vorzulegen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 VgV über 3.000.000,- EUR für Personenschäden und über 3.000.000,- EUR für Sachschäden (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung)
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Erklärung des Bewerbers bzw. der BG über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
- Vorlage von 3 geeigneten u. vergleichbaren Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung AnlGr 1-3 gem. § 75 Abs. 5 VgV. Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2020 und 31.12.2022 liegen (LPH 2-6)
Als Einzelnachweis vorzulegen:
- Berechtigung zum Nachweis der Erstellung von Nachweisen gem. § 88 GEG in der aktuellen Form oder gleichwertig im jeweiligen Bundesland / Herkunftsstaat des Bewerbers, mind. für den Geschäftsführer oder den vorgesehenen festangestellten Projektleiter
- Berufliche Qualifikation des Bewerbers nach § 75 Abs. 1-3 VgV: GF oder mind. 1 Führungskraft besitzt die Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung "Ingenieur Fachrichtung TGA (HLS)" oder vgl.
- Erklärung des Bewerbers über die Berufserfahrung mind. 1 Geschäftsführers oder 1 Führungskraft im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 3; Mindestanforderung 6 Jahre
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich: Kontakt und Art des AG (volle Punktzahl bei öffentlichem AG), Kurzbeschreibung, HZ
(volle Punktzahl bei mind. HZ III unten), Erfahrung Schul- u. Neubau (je volle Punktzahl, wenn vorh.)
Selbsteinschätzung Vergleichbarkeit Referenz zur Bauaufgabe in %, projektbearbeitendes Büro, Projektgröße Gesamtkosten brutto (volle Punktzahl:
Referenz 1 = 10 Mio. € und Referenz 2 3 je 5 Mio. €, darunter interpoliert), Nutzfläche Gebäude
Projektzeitraum, Leistungsumfang nach Lph (volle Punktzahl bei vollständig abgerechnetem Leistungsanteil, darunter interpoliert). Darstellung mittels
Referenzbögen..
Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung "Ingenieur der Fachrichtung TGA (HLS)" oder vergleichbar gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz
des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Ingenieurkammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung und
Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche
Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU –
Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bimedien.
de zu übermitteln.
Kommunikation:
2. Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den
Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D449143503 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/bieterassistent.
3. Mehrfachbewerbungen auf ein Los werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist - diese Bewerbergemeinschaften werden
ausgeschlossen.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung)
bewerben. Es gelten die im Teilnahmeantrag genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen
Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig und führen
zum Ausschluss.
5. Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält
sich vor, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen.
6. Das Fehlen von im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
7. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens
angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter
berufen, für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
8. Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem
oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie
im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammerniedersachsen-144803.html
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134
Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
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