SWA_SWA_Modernisierung IT_202205_Zuschlag Referenznummer der Bekanntmachung: Stadtwerke Achim AG - Ausschreibung SWA_Modernisierung IT_202205_Zuschlag
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-achim.de
Abschnitt II: Gegenstand
SWA_SWA_Modernisierung IT_202205_Zuschlag
Die Stadtwerke Achim AG (nachfolgend "SWA" oder "Auftraggeber" oder "Vergabestelle" genannt), Gaswerkstraße 7, 28832 Achim, leitet mit der Auftragsbekanntmachung ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel ein, die vorhandene IT-Infrastruktur zu modernisieren.Ziel der eingeleiteten Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag über die Konzeptionierung, Implementierung und Administration einer Cloud-basierten Office IT-Umgebung inklusive Anwendungs- und Gerätemanagement, abzuschließen. Die Anforderungen müssen auf Basis einer integrierten Gesamtlösung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erfüllt werden. Gegenstand des Rahmenvertrages werden die in den Leistungsanforderungen, bestehend aus Ausschreibungsrahmen und den Anhängen, erfassten Leistungen, die bedarfsspezifisch abgerufen werden. Die ausgeschriebenen Leistungen erstrecken sich auf
- die Beratung zu den erforderlichen Lizenzen, Anwendungen und Diensten,
- die Lizenzbeschaffung,
- die flächendeckende Installation von Microsoft 365 Produkten, wie neuen und aktualisierten Anwendungen und Diensten zum produktiven Arbeiten, zur Kollaboration und zur Kommunikation,
- die Umsetzung und Sicherstellung von zu erfüllenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen nach Maßgabe der Leistungsanforderungen,
- die Bereitstellung und Administration eines Geräte- und Anwendungsmanagements,
- die Erfüllung und Sicherstellung von Anforderungen an die neue IT-Umgebung wie Sicherheit, Datensicherung und Archivierung,
- die Abdeckung des mit den Neuerungen und Veränderungen einhergehenden Kommunikations- und Schulungsbedarfs innerhalb der Belegschaft der SWA,
- die Migration von Daten in die neue Umgebung aus zwei Netzen und einem SharePoint sowie
- die Erbringung von Service- und Supportdienstleistungen im Rahmen der neu implementierten Umgebung.
Ziel der Vergabestelle ist es, nach der erfolgreichen Einführung von Microsoft 365 nach einer Übergangszeit der gesamten first-Level- und Second-Level-Support selbst abzudecken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sowohl die Anwenderinnen und Anwender als auch die Administratoren zielgerecht geschult und ausgebildet werden.
Den Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb beigefügt ist das Dokument "Ausschreibungsrahmen" (Anlage 1), das die ausgeschriebenen Leistungen zusammenfasst und in Anhängen und insbesondere in Leistungsscheinen konkretisiert wird (zusammen als "Leistungsanforderungen" bezeichnet). Die vollständigen Leistungsanforderungen werden mit der Angebotsaufforderung nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bietern elektronisch bereit gestellt. Interessenten sind aufgefordert, einen Teilnahmeantrag einzureichen.
Stadtwerke Achim AG Gaswerkstr. 7 28832 Achim
Ziel der eingeleiteten Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag über die Konzeptionierung, Implementierung und Administration einer Cloud-basierten Office IT-Umgebung inklusive Anwendungs- und Gerätemanagement, abzuschließen. Die Anforderungen müssen auf Basis einer integrierten Gesamtlösung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erfüllt werden.
Gegenstand des Rahmenvertrages werden die in den Leistungsanforderungen, bestehend aus Ausschreibungsrahmen und den Anhängen, erfassten Leistungen, die bedarfsspezifisch abgerufen werden. Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen aus
- der Konzeption von IT-Leistungspaketen zur Umsetzung der Leistungsscheine,
- der Umsetzung der mit dem Angebot einzureichenden Grobkonzepte und Überführung der IT-Leistungspakete in den Regelbetrieb ("Go Live"),
- die Unterstützung des Changeprozesses auf Seiten der Beschäftigten und
- der Durchführung des IT Regelbetriebs mit Bereitstellung eines Service-Desks (UHD) mit dem Ziel der, nach der erfolgreichen Einführung von Microsoft 365 nach einer Übergangszeit der gesamten first-Level- und Second-Level-Support selbst abzudecken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sowohl die Anwenderinnen und Anwender als auch die Administratoren zielgerecht geschult und ausgebildet werden.
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für eine Grundlaufzeit von 48 Monaten mit der Möglichkeit für den Auftraggeber, den Rahmenvertrag jeweils viermal um zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt somit acht (8) Jahre.
Details ergeben sich aus dem Ausschreibungsrahmen. Die vollständigen Unterlagen der Leistungsanforderungen werden mit der Angebotsaufforderung nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Verlängerungsoption bis maximal 96 Monate
Angegeben ist das maximale Auftragsvolumen über die Laufzeit von acht Jahren. Mindestabnahmen werden nicht zugesichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHS6LGK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: D-21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: D-21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]