Bereitstellung von Flugverpflegung von anderer Seite, hier LTG 62, 31515 Wunstorf Referenznummer der Bekanntmachung: 6002433058-VpflABw
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Flugverpflegung von anderer Seite, hier LTG 62, 31515 Wunstorf
6002433058-VpflABw
Die Produktionsstätte (Erfüllungsort) des Auftragnehmers darf
maximal 45 Km auf üblicherweise befahrener Strecke vom
Fliegerhorst Wunstorf, Am Dänenberg 2, 31515 Wunstorf,
entfernt sein.
Bereitstellung von Flugverpflegung LTG 62, Wunstorf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die Anlage "Eigenerklärung-Ausschlussgründe" (BAAINBw-Formular BAAINBw-B-V 034, bzw. BV030) ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
-Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Formular B-V 47/12.2015) - falls zutreffend -
- Vorlage eines Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr gerechnet ab Schlusstermin)
- Bescheinigung in Steuersachen
- Vorlage einer aktuellen Bankerklärung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme von 2,5 Mio €), oder eine formlose Eigenerklärung das zum Vertragsschluss die Versicherungvorliegt.
- Nachweis von mindestens einem Referenzobjekt
- Nachweis reglementierter Lieferant oder ein bekannter Lieferant im Sinne der DVO (EU) 2015/1998 - Nr. 8.1.1.1
- Die Produktionsstätte (Erfüllungsort) des Auftragnehmers darf maximal 45 km auf üblicherweise befahrener Strecke vom Fliegerhorst Wunstorf, Am Dänenberg 2, 31515 Wunstorf, entfernt sein.
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (Qualitätsmanagementplan - HACCP und Beschwerdemanagementsystem)
- Die Anlage "Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket" (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
-Mustermenüplan nach Nr. 1.7 der LB in Form eines 14-tägigen Wochenplans
- Im Übrigen gelten die vorgegebenen Ausschreibungsbedingungen sowie die Inhalte der Leistungsbeschreibung und des Musterrahmenvertrages.
-Checkliste (durch den Bieter bestätigt)
----- ZUSATZ ---
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO sowie aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, zu dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen. Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine - auf Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte - Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
Auditierung/Überprüfung der gastronomischen Einrichtung:
ACHTUNG! HINWEIS (Voraussetzung für den
Vertragsschluss):
Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Auditierung/Überprüfung der
gastronomischen Einrichtung, die den Zuschlag erhalten soll,
durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundeswehr.
Es wird geprüft, ob aus lebensmittelrechtlicher und
lebensmittelhygienischer Sicht bzw. wegen der Beschaffenheit
der Rohmaterialien und der hergestellten Lebensmittel oder
aufgrund der personellen, maschinellen oder infrastrukturellen
Ausstattung des Betriebes Bedenken hinsichtlich der
ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftragsgegenstandes
bestehen. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei einmaliger Optionsziehung verlängert sich Laufzeit der
Rahmenvereinbarung auf maximal sechs Jahre.
Gemäß § 65 Absatz 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung zu
sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen höchstens sechs Jahre
betragen. Das ist vorliegend der Fall.
Das Zuschlagskriterium ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (in EURO netto). Der Preis setzt sich zusammen aus den Positionen 1 - 6 aus dem Preisblatt als Gesamtpreis zusammen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit