Gestellen eines Schwimmkrans im Vorhaben Eigeninstandsetzung F124 Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002383674-MArs Sachgebiet Firmen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellen eines Schwimmkrans im Vorhaben Eigeninstandsetzung F124 Sachsen
Gestellen eines Schwimmkrans im Vorhaben Eigeninstandsetzung F124 Sachsen
Wilhelmshaven, Marinearsenal
Gestellen eines Schwimmkrans
Meldungsnummer: 001400163246
Für die Instandsetzung der Fregatte HAMBURG wird während der
Instandsetzungsphase (s. Anlage A) zu verschiedenen Zeitpunkten ein
Schwimmkran benötigt. Damit die Buchung des SK im Bedarfsfall schnell
umsetzbar ist, wird mit diesem Auftrag ein Kontingent an Einsatzstunden
eines Schwimmkrans beauftragt.
Bevorstehende Hübe (z.B.): Propeller, Antriebswellen, Dieselmotoren,
etc.
Die maximal zulässigen Hauptmaße des Schwimmkrans sind:
L < 150m
B < 57m
T < 9m
Sonstige geforderten Leistungsdaten:
Die maximal benötigte Hebekapazität beträgt 30t bei einer Auslage von
min. 15m
Für leichte Hübe (z.B. Gerüstdach, also Lasten < 10t) wäre ein Hilfshub
von Vorteil.
Kalkulationsgrundlage:
40 Arbeitstage â 8h mit An- und Abreise, inkl. aller Nebenkosten
Bei mehrtägigen Arbeiten ist ein Verbleib des Krans im MArs Bauhafen
möglich.
Der Abruf/Reservierung der Leistung erfolgt ausschließlich über MArs 113
E: Herr Lammers 04421 49 2123
oder
Herr Haack 04421 49 2442.
MArs 113 E ist nach Auftragseingang jeweils zum Monatsende über das noch
offene Kontingent zu informieren ([gelöscht]).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit