Holzbauarbeiten - Neubau einer Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/GTGS/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Holzbauarbeiten - Neubau einer Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd
Die Ausschreibung für den "Neubau Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd" beinhaltet Holzbauarbeiten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Seelze Süd, An den Grachten 100, 30926 Seelze
Grobmassen:
- Ca 2.100 m² Außenwand aus Holzrahmenbau
- ca. 2.400 m² CLT Innenwände,
- ca. 2.300 m² Holzrippendecke
- ca. 65 m³ Holz für Einzelträger wie Stützen, Unterzüge, etc.
- ca. 2.100 m² Lärchenfassade
- Planungsleistungen für Fertigteile, Statik, Elementeinteilung
Detailliertere Informationen zur Ausschreibung sind bitte den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtiger Hinweis zu den Ausführungsfristen:
- Erstellen der Werk und Montageplanung
voraussichtlich mit Beginn der 09. KW 2023
- Ausführungsbeginn Liefern und Montieren der Wand und Deckenelemente
nach gesonderter Aufforderung durch den AG, voraussichtlich mit Beginn der 31. KW 2023
- Liefern und Montieren der Fassade
Innerhalb von 25 Wochen ab Ausführungsbeginn
Zwischentermine: gem. Anlage 35 - Ausführungsfristen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzbauarbeiten - Neubau einer Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingelstädt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 37351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anlage
zur Fortsetzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber/Bauherr beabsichtigt eine Bauleistungsversicherung abzuschließen.
Versicherungsnehmer ist dann der Auftraggeber/Bauherr. Mitversichert sind alle an der
Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach den VOB
als Bauleistung vergeben werden. Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen
oder Zerstörungen an den versicherten Leistungen und Sachen bis zur Abnahme oder
Inbenutzungnahme. Versicherungsort ist die Baustelle. Auch der einfache Diebstahl von
eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert.
Nicht versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen
und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht
versichert. Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen
der ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten
durch Auftraggeber) einschließlich Aufräumkosten. Von jedem Schaden, für den der
Auftragnehmer gem. VOB, Teil B, § 7, das Risiko zu tragen hatte, trägt er ([Betrag gelöscht] EUR) selbst.
Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von (0,2%) wird von der anerkannten
Schlussrechnungssumme einbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Seelze
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU6L7M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/