Futtermittel Schwein konventionell 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 3-3.4-2022-00182
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Echem
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Futtermittel Schwein konventionell 2023
Futtermittel Schwein konventionell vom 03.01.2023 bis 15.09.2023
Konventionelle Schweinehaltung Sauenfutter
Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem Lehrwerkstatt Schwein des LBZ Echem
Arendt-Meyer-zu Wehdel-Straße 2
21379 Scharnebeck
B1a: Lac-Futter: 850 dt
B1b: Tragefutter (NT): 2.019 dt
B1c: Jungsaueneingliederung: 160 dt
Konventionelle Schweinhaltung Ferkelfutter
Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem Lehrwerkstatt Schwein des LBZ Echem
Arendt-Meyer-zu Wehdel-Straße 2
21379 Scharnebeck
B2a: Prestarter: 144 dt
Konventionelle Schweinehaltung Ferkelfutter
Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem Lehrwerkstatt Schwein des LBZ Echem
Arendt-Meyer-zu Wehdel-Straße 2
21379 Scharnebeck
B3a: FAZ I: 420 dt
B3b: FAZ II: 1037 dt
Konventionelle Schweinehaltung Mastfutter
Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem Lehrwerkstatt Schwein des LBZ Echem
Arendt-Meyer-zu Wehdel-Straße 2
21379 Scharnebeck
B4a: Vormastfutter: 2065 dt
B4b: Mittelmastfutter: 1950 dt
B4c: Endmastfutter: 2117 dt
Abschnitt IV: Verfahren
Fristverkürzung gemäß § 15 Abs. 3 VgV wegen besonderer Dringlichkeit: Aufgrund von laufenden Umbaumaßnahmen mußte der Tierbestand abgestockt werden. Aufgrund von Verzögerungen bei den Umbaumaßnahmen konnte nicht rechtzeitig geklärt werden bzw. war es nicht absehbar, mit welchem Tierbestand und daraus resultierend mit welcher Futtermenge kalkuliert werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konventionelle Schweinehaltung Ferkelfutter II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://una-hakra.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konventionelle Schweinehaltung Sauenfutter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://una-hakra.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konventionelle Schweinehaltung Ferkelfutter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://una-hakra.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konventionelle Schweinehaltung Mastfutter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://agravis.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DSGJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland