APPL 2.0 Software zur Unterstützung der Geschäftsprozesse des LBA Referenznummer der Bekanntmachung: Z322 - 2023 - 01 - IT-Vergabe APPL 2.0
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 016-043536)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lba.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
APPL 2.0 Software zur Unterstützung der Geschäftsprozesse des LBA
Für die Unterstützung der Geschäftsprozesse des LBA wird eine Standardsoftware benötigt.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sorgt als Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Sicherheit eines Fluges, lange bevor dieser beginnt. Die Aufgaben des LBA werden überwiegend zentral wahrgenommen. Neben den beiden Standorten der Zentrale in Braunschweig gibt es sechs Außenstellen an den großen Flughafenstandorten, um einen wirtschaftlichen Aufgabenvollzug zu gewährleisten.
Durch die Wahrnehmung von mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA den hohen personellen, technischen und flugbetrieblichen Sicherheitsstandard der zivilen Luftfahrt in Deutschland.
Das LBA gliedert sich in die Abteilungen
- B-Betrieb
- L-Luftfahrtpersonal
- S-Luftsicherheit
- T-Technik / Umweltschutz
- Z-Zentrale Dienste
Zu den Fachaufgaben des LBA gehören unter anderem:
- Genehmigung und Überwachung von
# luftfahrttechnischen Betrieben (z.B. nationale Entwicklungsbetriebe, Herstellungsbetriebe, Organisationen zur Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, Ausbildungsbetriebe für technisches Personal)
# technischen Diensten (Instandhaltungssysteme) von gewerblichen Luftfahrtunternehmen und Luftfahrerschulen
- In eigener Verantwortung oder zur Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA):
# Überwachung von Musterprüfungen und Musterzulassungen
# Lärmzulassung
-Erlaubnisse und Berechtigungen für Prüfer von Luftfahrtgerät und freigabeberechtigtes Personal
- Prüfung der Lufttüchtigkeit
- Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (ACAM)
# Instandhaltungsprogramme
# Lufttüchtigkeitsanweisungen
- Aufsicht über Luftsportverbände
- Mitarbeit bei nationalen und internationalen Luftfahrt-Vorschriften
- Genehmigung von und Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen
# Flugbetrieb
# wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Erteilung von Ein- und Ausflugerlaubnissen sowie Flugliniengenehmigungen
- Durchführung von Ramp-Checks auf deutschen Flughäfen an ausländischen Luftfahrzeugen
- Kontrolle der Eigensicherungsmaßnahmen deutscher und ausländischer Luftfahrtunternehmen
- Prüfung und Zulassung Reglementierter Beauftragter
- Genehmigung von Gefahrguttransporten
- Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen
- Strahlenschutz
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Theoretische und praktische Prüfungen zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung und von Erlaubnissen und Berechtigungen für
# Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer
# Flugingenieure
# Luftschiffführer
- Erteilung von Lizenzen und Berechtigungen für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer
- Anerkennung ausländischer sowie Umschreibung militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen
- Führung der Luftfahrerdatei Flugmedizin einschließlich Anerkennung und Überwachung flugmedizinischer Zentren und Sachverständiger
- Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung als auch für die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
- Durchsetzungsstelle hinsichtlich der Transparenz bei der Angabe von Flugpreisen
- Zulassung, Genehmigung und Überwachung von UAS (Drohnen)
Die Arbeit des LBA erfährt eine starke internationale Ausrichtung. Beispiele dafür sind die Mitarbeit in internationalen Zulassungsteams und Arbeitsgruppen sowie die Unterstützung ausländischer Unternehmen und Behörden vor Ort.
Aufgrund der Komplexität müssen die Details den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Nutzungsberechtige: siehe II 2.4)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen