Generalplanungsleistungen für den Neubau der Grundschule Pestalozzistraße Referenznummer der Bekanntmachung: 20/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laatzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für den Neubau der Grundschule Pestalozzistraße
Generalplanungsleistungen für Abbruch und Neubau eines Schulgebäudes der Grundschule Pestalozzistraße in Laatzen-Mitte.
Grundschule Pestalozzistraße Pestalozzistraße 23 30880 Laatzen Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort in Laatzen.
Die bestehende Grundschule Pestalozzistraße genügt aus heutiger Sicht nicht mehr den Anforderungen und muss baulich und konzeptionell verändert werden. Eine Studie zur Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit ergab den Beschluss des Abrisses des 70er Jahre Schulbaukörpers einschließlich der baulichen Anbindung zum Anbau. Dieser ist aus den 90er Jahren und soll erhalten bleiben. Die auf dem Schulgrundstück befindliche Einfeldsporthalle und der dazugehörige Sportplatz soll zurück gebaut werden. Der Schul-, Sporthallen- und Sportplatzneubau sowie der Schulhof soll zeitgemäß und mit einem neuen pädagogischen Konzept entstehen. Die Aspekte der Inklusion sind im Innen- und Außenraum dabei zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI), Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI, Anlage 1), Freianlagen (§ 39 HOAI) sowie die Abbruchplanung an einen Auftragnehmer (Generalplaner) mit stufenweiser Beauftragung zu vergeben. Die für die Leistungserbringung geltenden vertraglichen Regelungen ergeben sich aus dem Generalplanervertrag (Teil C). In Anlehnung an ein "openBIM" sind alle Planungsinhalte in 3D durchzuführen, mit der Möglichkeit, diese in ein CAF System, mit einer üblichen Schnittstelle (IFC), zu übergeben. Die Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) umfassen jeweils auch die Planung der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, insbesondere der fest eingebauten und losen Möblierung (Kostengruppen 611, 612 und 619 gemäß DIN 276).
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern (§ 51 Abs. 3 VgV). Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen.
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit den zu vergebenden Planungsleistungen erfolgt hinsichtlich der Grundleistungen in mehreren Leistungsstufen. Mit Abschluss dieses Vertrags erfolgt zunächst die Beauftragung mit den auf die Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI entfallenden Grundleistungen (Leistungsstufe 1). Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorplanung und der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird der Auftraggeber über die Weiterbeauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI (Leistungsstufe 2) nach freiem Ermessen entscheiden. Über die Weiterbeauftragung mit den zur Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der Beauftragung eines Generalunternehmers erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 5 ff. nach HOAI (Leistungsstufe 3) wird der Auftraggeber je nach Ergebnis des Genehmigungsverfahrens und unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel nach freiem Ermessen entscheiden. Die Beauftragung des Auftragnehmers mit den zu vergebenden besonderen Leistungen erfolgt generell nur optional, d. h. bei Bedarf und auf Abruf des Auftraggebers.
Bei der Angabe der Vertragslaufzeit handelt es sich um einen orientierenden Wert auf Basis der aktuellen Terminplanung des Auftraggebers. Je nach Verlauf des Projekts kann sich eine abweichende Vertragsdauer ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus Generalplanungsleistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 1.: Jahresumsatz aus Generalplanungsleistungen mindestens [Betrag gelöscht] EUR im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020-2022.
Zu 2.: Deckungssumme für Vermögens, Sach- und Personenschäden mindestens 5,0 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
5. Projektleitung
Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Zu 3.: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:
- Neubau einer Kindertagesstätte, Schule, oder eines anderen Gebäudes für Bildungszwecke.
- Bauvolumen (Summe aus KG 300-500) mindestens 5 Mio. EUR netto.
- Generalplanungsleistungen, mindestens bis Leistungsphase 6 bereits erbracht.
- Leistungsbeginn der Referenzleistungen nicht vor dem 01.01.2018.
- Mindestens eine Referenzleistung muss ein Projekt betreffen, welches den Abbruch eines Bestandsobjekts und den Neubau an gleicher Stelle umfasst.
Zu 5.: Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in zu erbringen.
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Nachunternehmer:
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
3) Eignungsleihe:
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
4) Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR76BB9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.