Verpachtung und Betrieb eines Glasfasernetzes im Landkreis Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 1181/19-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpachtung und Betrieb eines Glasfasernetzes im Landkreis Osnabrück
Errichtung eines Breitbandnetzes der nächsten Generation (Next-Generation-Access-Netz NGA-Netz) in Teilen des Landkreises Osnabrück unter Inanspruchnahme von Fördermitteln
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber wird unter Inanspruchnahme dieser Bundes- und Landesfördermittel in den unterversorgten Gebieten des Landkeises Osnabrück ein hochleistungsfähiges passives Breitbandnetz, bestehend aus Leerrohr– und Glasfasernetzen für Backbone, Ortsnetz und Breitbandanschlüssen (Hausanschlüsse), dazugehörigen Verteilpunkten und passiven Inneneinrichtungen, errichten. Dieses soll dem Auftragnehmer im Rahmen eines Pachtvertrages zur Nutzung überlassen werden. Der Auftragnehmer stattet das ihm überlassene Breitbandnetz auf eigene Kosten mit aktiven Komponenten aus und versorgt die Bevölkerung in dem Ausbaugebiet über dieses passive Netz mit Telekommunikationsdiensten. Der Betrieb des Netzes und die Sicherstellung des Endkundengeschäftes obliegen ebenfalls dem Auftragnehmer.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.