BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
voraussichtlich 2 Ausschreibungen:
12-23-81 Bodenbelagsarbeiten
13-23-81 Malerarbeiten
Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
voraussichtlich 2 Ausschreibungen:
12-23-81 Bodenbelagsarbeiten (Ausführung ca. August 2023 bis Mai 2024 - Abschnittsweise Durchführung)
Neubau: Bodenbelag als Dielenboden Eiche mit Holz-Unterkonstruktion ca.: 725m² , Sockelleisten Holz ca.: 500 lfm. Sportboden ca.: 70m². Altbau Linoleum liefern und einbauen ca.: 65m² , Sockelleisten liefern und einbauen 75 m.
13-23-81 Malerarbeiten (Ausführung ca. August 2023 bis Mai 2024 - Abschnittsweise Durchführung)
Neubau: Innenwände spachteln Q2 ca.: 2000m² , Innenwände grundieren und mit Sililkatfarbe streichen ca.: 2000m² , teilweise abgetönt , Estrich Anstrich Technik Räume ca.: 150m² . Altbau Innenwände streichen 450m², Decke streichen 250 m².
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.