Stadt Hemmingen - Städtebauliches Sanierungsgebiet "Arnum Mitte" - Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 138-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemmingen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30966
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadthemmingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Hemmingen - Städtebauliches Sanierungsgebiet "Arnum Mitte" - Generalplanungsleistungen
Die Stadt Hemmingen wurde 2020 mit Ihrem Fördergebiet "Arnum-Mitte" in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartierte gestalten" aufgenommen. Zur Verwirklichung der mit dem Programm verbundenen Ziele werden in einem laufenden Vergabeverfahren die Leistungen eines Generalplaners vergeben. Mit dieser Komponente werden Gesamtmaßnahmen unterstützt, die zur Stärkung der Funktion des Ortsteils Arnum als Wohnstandort mit regionaler Versorgung sowie Freizeit- und Kulturqualität beitragen. Gefördert werden einzelne Vorhaben auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die als eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) durchgeführt werden soll. Die Fördermittel können insbesondere auch für die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege und Plätze) eingesetzt werden.
Weitergehende Informationen zum Sanierungsgebiet entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen sowie den zur Verfügung gestellten Projektunterlagen.
Die Stadt Hemmingen hat daher seit 2020 in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung mbH unter Mitwirkung der Verwaltung und einer Strategiegruppe, die sich aus Vertretern der Politik, Wirtschaft und Verwaltung zusammensetzte, eine "vorbereitende Untersuchung" (VU) und ein "teilräumliches integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept" (ISEK) für den Bereich Arnum-Mitte erarbeitet (siehe Projektunterlagen "Städtebauliche Sanierung Arnum Mitte").
Auf Basis der VU und des ISEK wurde die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Arnum-Mitte in das Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartierte gestalten" aufgenommen.
Aufgabe des Generalplaners ist, den vorhandenen städtebaulichen Missständen entlang der Göttinger Straße durch den Erneuerungsbau entgegenzuwirken bzw. sie zu mindern und im besten Fall zu beseitigen. Die zu treffenden Maßnahmen an der Göttinger Straße sollen zur Verbesserung der Verkehrslage, zur Reduktion der Verkehrskonflikte sowie zur gestalterischen und funktionalen Aufwertung des gesamten Bereichs auch unter Beachtung klimaschutzrelevanter Maßnahmen beitragen. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung stellt einen wichtigen und notwendigen Arbeitsschritt dar, um die Bürgerinnen und Bürger in das Projekt einzubeziehen. Eine hohe Akzeptanz der Maßnahme bei den Einwohnerinnen und Einwohnern bildet das Fundament für eine erfolgreiche Umsetzung. Die Unterstützung der Kommune bei dieser Aufgabe, sowie die Ausarbeitung und Präsentation von Plänen stellt einen wichtigen Bestandteil der Arbeit des Generalplaners dar. Ziel der Gesamtmaßnahme ist, eine sozialräumliche nachhaltige Entwicklung und Resilienz für den Ortsteil Arnum zu erreichen.
Der Generalplaner hat in Rahmen der Planung verschiedene Varianten zu prüfen und zu präsentieren.
Die voraussichtlichen, überschlägig ermittelten Bruttokosten für die Umsetzung des Erneuerungsbaus im Vorhabenbereich belaufen sich auf rund 10,3 Mio. EUR (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Schmutz- und Regenwasserkanäle, Starkregenvorsorge).
30966 Hemmingen
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
- Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Gemeindestraße
- Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Landesstraße
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Gemeindestraße
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Landesstraße
- Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für den Bereich der Landesstraße und Gemeindestraße
- Objektplanung Ingenieurbauwerk gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Brücke im Bereich der Landesstraße
- Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 52 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 für die Brücke im Bereich der Landesstraße
sowie insbesondere folgende besondere/zusätzliche Leistungen:
- Örtliche Bauüberwachung im Sinne einer engen Baubetreuung
- Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1.4.2 ff. zur HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 4
- Bauvermessung gemäß Anlage 1.4.5 ff. zur HOAI 2021, Leistungsphase 1 bis 5
- Erstellung eines nachhaltigen Entwässerungskonzepts im Rahmen der Förderung des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung (Entwässerung, Regenrückhaltung)
Für die einzelnen Planungsleistungen wie auch Bauleistungen sind jeweils für die Abschnitte als auch für die Gemeindestraße und Landesstraße getrennte Kostenschätzungen/Kostenberechnungen sowie Abrechnungen zu erstellen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu über-prüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
- Referenzen Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke = 60 %
- Referenzen Freianlagen = 40 %
= 100%
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden jeweils die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI für die Objektplanung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke für die Gemeindestraße und die Landesstraße sowie der Freianlagen für den Bereich der Landesstraße und Gemeindestraße und behält sich vor, die weiteren Leistungsbilder und Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Im Falle einer Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die Erklärungen in Ziffer 1.6 bis 1.9 auch für die in Anspruch genommenen Unternehmen vorzulegen. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmen sind diese vor Erteilung des Zuschlags mit Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten zu benennen und eine Verpflichtungserklärung über die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten sowie die Erklärungen in Ziffer 1.6 bis 1.9 einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und/oder Freianlagen, vorzugsweise für eine Gemeinde- oder Landesstraße).
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2018 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags abgenommen worden sein.
Für den Bewerber (das/die Büro/s) sind dabei folgende Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2018) einzureichen:
- mindestens eine Referenz über die Objektplanung für Verkehrsanlagen,
- mindestens eine Referenz über die Objektplanung für Ingenieurwerke,
- mindestens eine Referenz über die Objektplanung für Freianlagen.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen) mit oder ohne örtliche Bauüberwachung bzw. Umsetzung der Leistungsphase 8
- Gegenstand der Planungsleistungen (Gemeindestraße, Landesstraße, Anliegerstraße, Privatstraße bzw. Plätze, Fußgängerzonen, Aufenthaltsbereiche, Straßenbegleitgrün, Straßenraumgestaltung)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Honorarzone
- Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen)
- Baukosten KG 300 (brutto) bzw. KG 500 (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6LX6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.