Zeitvertragsarbeiten im Bereich der Schmutz- und Regenwasserkanalisation - Reinigung und TV-Inspektion 2023 in Losen (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: S-VECHTA-2023-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vechta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zeitvertragsarbeiten im Bereich der Schmutz- und Regenwasserkanalisation - Reinigung und TV-Inspektion 2023 in Losen (Rahmenvereinbarung)
Zeitvertragsarbeiten im Bereich der Schmutz- und Regenwasserkanalisation - Reinigung und TV-Inspektion 2023 in Losen (Rahmenvereinbarung)
Los 1 Planmäßige Reinigung und TV-Inspektion
Los 2 Außerplanmäßige Reinigung und TV-Inspektion
Planmäßige Reinigung u. TV-Inspektion
Los 1:
90 km Reinigung Schmutzwasserkanalisation DN 200-DN 800
30 km TV-Inspektion Panoramo Technik inkl. Auswertung
500 m Inspektion, Ortung und Vermessung
Hausanschlußleitungen
20 km Reinigung Regenwasserkanal DN 300 bis DN 1600
Die Stadt Vechta betreibt eine Hauptkanalisation mit dem Ortsteil Langförden (Entfernung von Vechta ca. 8,5 km) von rd. 366 km Länge. Davon entfallen ca. 176 km auf Freispiegelleitungen des Schmutzwasserkanals und ca. 190 km auf Freispiegelleitungen des Regenwasserkanals. Das Kanalnetz der Stadt Vechta ist historisch gewachsen. Das Kanalnetz wurde größtenteils nach 1950 gebaut. Die mittlere Haltungslänge beträgt ca. 50 m.
Los 1: Es ist eine planmäßige Reinigung und TV-Inspektion der Schmutz- und Regenwasserkanalisation mit Neigungsmessung vorgesehen sowie die Reinigungen im Vorlauf von TV-Inspektionen zur Neubau(NB)- und Gewährleistungs(GW)-Abnahme.
Los 2: Es sind außerplanmäßige Reinigungen und TV-Inspektionen sowie Verstopfungsbeseitigungen und Reinigungen im Vorlauf von kleinen TV-Inspektionen vorgesehen. Der AN hat für Notfälle eine Rufbereitschaft einzurichten, die nach Erteilung eines Notfallauftrages innerhalb von 1 Stunde am Einsatzort die Arbeit aufnimmt. Ein Notfallauftrag beinhaltet z.B. Eilfälle wie Rohrbrüche, Verstopfungen etc.
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht
sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt,
dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale
Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Außerplanmäßige Reinigung u. TV-Inspektion
Los 2:
9 km Außerplanmäßige Reinigung SWK und RWK
50 h Hochdruckspül- und Saugfahrzeug
70 Stück Reinigung Schachtpumpwerke
58 Stück Reinigung Hauspumpwerke
40 h Kanalinspektion
Die Stadt Vechta betreibt eine Hauptkanalisation mit dem Ortsteil Langförden (Entfernung von Vechta ca. 8,5 km) von rd. 366 km Länge. Davon entfallen ca. 176 km auf Freispiegelleitungen des Schmutzwasserkanals und ca. 190 km auf Freispiegelleitungen des Regenwasserkanals. Das Kanalnetz der Stadt Vechta ist historisch gewachsen. Das Kanalnetz wurde größtenteils nach 1950 gebaut. Die mittlere Haltungslänge beträgt ca. 50 m.
Los 1: Es ist eine planmäßige Reinigung und TV-Inspektion der Schmutz- und Regenwasserkanalisation mit Neigungsmessung vorgesehen sowie die Reinigungen im Vorlauf von TV-Inspektionen zur Neubau(NB)- und Gewährleistungs(GW)-Abnahme.
Los 2: Es sind außerplanmäßige Reinigungen und TV-Inspektionen sowie Verstopfungsbeseitigungen und Reinigungen im Vorlauf von kleinen TV-Inspektionen vorgesehen. Der AN hat für Notfälle eine Rufbereitschaft einzurichten, die nach Erteilung eines Notfallauftrages innerhalb von 1 Stunde am Einsatzort die Arbeit aufnimmt. Ein Notfallauftrag beinhaltet z.B. Eilfälle wie Rohrbrüche, Verstopfungen etc.
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht
sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt,
dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale
Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Überprüfung der Eignung folgende Unterlagen beizufügen:
° Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
° Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Kanalreinigungsarbeiten mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern,
° Anzahl der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
° Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigsten Kenndaten
Die Bewerber für die Reinigung und die Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e. V. sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL-Gütezeichens R und I der Gütegemeinschaft ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die o. g. Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen.
Bezugsquellen der Güte- und Prüfbestimmungen:
° Güteschutz Kanalbau, Linzer Str. 21, 53604 Bad Honnef
° RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Siegburger Str. 39, 53757 Sankt Augustin
° DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Der AG behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach § 6 Nr. 3 VOB/A anzufordern.
Der AN muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vor Vertragsbeginn nachweisen. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung ist in ausreichender Höhe für Personenschäden und für sonstige Schäden abzuschließen. Er ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, sobald sein Versicherungsschutz nicht mehr besteht.
Die Fahrzeugbesatzung muss aus Personen mit guten deutschen Sprachkenntnissen in Bezug auf mündlicher, schriftlicher und fernmündlicher Verständigung im Rahmen der Arbeitsdurchführung und der Arbeitssicherheit bestehen. Die Besatzung muss innerbetrieblich oder durch Fachorganisationen (z.B. DWA, TÜV, TBG) ausreichend und regelmäßig geschult sein und gute Deutschkenntnisse besitzen. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die Nachweise über die Durchführung der jährlichen Unterweisung über die Unfallverhütungsvorschriften, die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die Gefährdungsbeurteilung nach den Arbeitsschutzvorschriften vorzulegen. Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung muss die Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung,- sicherung und Beschilderung beherrschen. Die Qualifikation des Verantwortlichen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) ist auf Verlangen nachzuweisen.
Das Personal muss über die nach den Unfallverhütungsvorschriften erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen und muss über Mobiltelefon während der Arbeitszeit immer erreichbar sein.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Überprüfung der Eignung folgende Unterlagen beizufügen:
° Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
° Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Kanalreinigungsarbeiten mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern,
° Anzahl der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
° Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigsten Kenndaten
Die Bewerber für die Reinigung und die Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e. V. sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL-Gütezeichens R und I der Gütegemeinschaft ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die o. g. Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen.
Bezugsquellen der Güte- und Prüfbestimmungen:
° Güteschutz Kanalbau, Linzer Str. 21, 53604 Bad Honnef
° RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Siegburger Str. 39, 53757 Sankt Augustin
° DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Der AG behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach § 6 Nr. 3 VOB/A anzufordern.
Der AN muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vor Vertragsbeginn nachweisen. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung ist in ausreichender Höhe für Personenschäden und für sonstige Schäden abzuschließen. Er ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, sobald sein Versicherungsschutz nicht mehr besteht.
Die Fahrzeugbesatzung muss aus Personen mit guten deutschen Sprachkenntnissen in Bezug auf mündlicher, schriftlicher und fernmündlicher Verständigung im Rahmen der Arbeitsdurchführung und der Arbeitssicherheit bestehen. Die Besatzung muss innerbetrieblich oder durch Fachorganisationen (z.B. DWA, TÜV, TBG) ausreichend und regelmäßig geschult sein und gute Deutschkenntnisse besitzen. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die Nachweise über die Durchführung der jährlichen Unterweisung über die Unfallverhütungsvorschriften, die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die Gefährdungsbeurteilung nach den Arbeitsschutzvorschriften vorzulegen. Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung muss die Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung,- sicherung und Beschilderung beherrschen. Die Qualifikation des Verantwortlichen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) ist auf Verlangen nachzuweisen.
Das Personal muss über die nach den Unfallverhütungsvorschriften erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen und muss über Mobiltelefon während der Arbeitszeit immer erreichbar sein.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Überprüfung der Eignung folgende Unterlagen beizufügen:
° Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
° Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Kanalreinigungsarbeiten mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern,
° Anzahl der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
° Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigsten Kenndaten
Die Bewerber für die Reinigung und die Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e. V. sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL-Gütezeichens R und I der Gütegemeinschaft ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die o. g. Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen.
Bezugsquellen der Güte- und Prüfbestimmungen:
° Güteschutz Kanalbau, Linzer Str. 21, 53604 Bad Honnef
° RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., Siegburger Str. 39, 53757 Sankt Augustin
° DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Der AG behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach § 6 Nr. 3 VOB/A anzufordern.
Der AN muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vor Vertragsbeginn nachweisen. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung ist in ausreichender Höhe für Personenschäden und für sonstige Schäden abzuschließen. Er ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, sobald sein Versicherungsschutz nicht mehr besteht.
Die Fahrzeugbesatzung muss aus Personen mit guten deutschen Sprachkenntnissen in Bezug auf mündlicher, schriftlicher und fernmündlicher Verständigung im Rahmen der Arbeitsdurchführung und der Arbeitssicherheit bestehen. Die Besatzung muss innerbetrieblich oder durch Fachorganisationen (z.B. DWA, TÜV, TBG) ausreichend und regelmäßig geschult sein und gute Deutschkenntnisse besitzen. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die Nachweise über die Durchführung der jährlichen Unterweisung über die Unfallverhütungsvorschriften, die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die Gefährdungsbeurteilung nach den Arbeitsschutzvorschriften vorzulegen. Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung muss die Straßenverkehrsvorschriften und die im Bereich von Arbeitsstellen erforderlichen Aufgaben der Verkehrsführung,- sicherung und Beschilderung beherrschen. Die Qualifikation des Verantwortlichen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) ist auf Verlangen nachzuweisen.
Das Personal muss über die nach den Unfallverhütungsvorschriften erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen und muss über Mobiltelefon während der Arbeitszeit immer erreichbar sein.
Der AN hat für Notfälle eine Rufbereitschaft einzurichten, die nach Erteilung eines Notfallauftrages innerhalb von 1 Stunde am Einsatzort die Arbeit aufnimmt. Ein Notfallauftrag beinhaltet z.B. Eilfälle wie Rohrbrüche, Verstopfungen etc.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).