Bewirtschaftung der Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Wilhemshaven
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Wilhemshaven
Die Stadt Wilhelmshaven (WHV) vergibt die Bewirtschaftung
der kommunalen Anlaufstelle Ebertstr. 96, 26382 WHV und Albrechtstr. 115, 26388 WHV, zur Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und Asylbewerbern.
Örtlichkeit und Platzkapazitäten:
Ebertstr. 96: 203 Betten
Albrechtstr. 115 : 64 Betten
Betreuung der Flütchlingsunterkunft
Ebertstr. 96, 26382 Wilhelmshaven und
Albrechtstr. 115, 26388 Wilhelmshaven
Ebertstr.
06.00 - 22.00 Uhr = 1 Betreuer'in / 50 zu betreuende Menschen
- bis 200 Bewohner 'innen: max . 2 Betreuer'innen
- bei mehr als 200 Bewohner 'innen: 3 Betreuerinnen
Albrechtstr .
06.00 - 22.00 Uhr = 1 Betreuer ' in
Die Vergütung richtet sich immer nach dem tatsächlichen
Bedarf und der erfoderlichen Anzahl an BetreuerInnen
respektive nach den zu verichtenden Stunden.
Die Grundlaufzeit beträgt sieben Monate. Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Monate (Verlängerungsoption), sofern
nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann einseitig durch den Auftraggeber
erfolgen. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der Verlängerungsoption, auch ohne dass es eine schriftliche Kündigung bedarf
Catering
Ebertstr. 96, 26382 Wilhelmshaven und
Albrechtstr. 115, 26388 Wilhelmshaven
Vollverpflegung mit drei Mahlzeiten täglich (Frühstück , warmes Mitagessen, Abendessen) einschließlich kostenloser Getränke ( Kaffee, Tee, Milch , Wasser) in ausreichenden Mengen. Bei Bedarf ist die Bereitstellung von vegetarischer Mahlzeiten , Sonderverpflegung bei Unverträglichkeiten und für Kranke (z .B. Diätkost) und Baby - und Kleinkindverpflegung.
Die Unterhaltung und Reinigung des Ausgabebereiches für die Gemeinschaftsverpflegung. Die Ausgabe des Mittagessens sowie die Herrichtung des Frühstucks und Abendbrots in Form eines Buffets . Dabei ist zu beachten, dass der Auftragnehmer die Ausgabezeiten der Mahlzeiten Bedarfsgerecht gestalten kann. Die jeweiligen Schul- und Arbeitszeiten der Bewohner sind zu berücksichtigen. Die Reinigung des Bestecks und Geschirrs muss übernommen werden, hierzu stehen bei Bedarf Flächen in den Unterkünften bereit .
Die Grundlaufzeit beträgt sieben Monate. Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Monate (Verlängerungsoption), sofern
nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann einseitig durch den Auftraggeber
erfolgen. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der Verlängerungsoption, auch ohne dass es eine schriftliche Kündigung bedarf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das vom Auftragnehmer in der Einrichtung einzusetzende
Personal soll Erfahrungen im Umgang mit dem beschriebenen
Personenkreis haben. Es wird ein sachgerechtes, vorurteilsfreies
und der Situation angemessenes Verhalten vorausgesetzt .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt 124_LD) oder eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und ist der Bieter nicht präqualifiziert, so sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweise/Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen (Nachweise/Bescheinigungen gemäß Eigenerklärung):
Drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit folgenden Angaben/Nachweisen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Nachweise über die Zahl der in den letzten fünf Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen;
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister;
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]