Diverse Dienstleistung für das Ankunftszentrum Bad Fallingbostel Referenznummer der Bekanntmachung: 0018-DLG/2019-03.215
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Diverse Dienstleistung für das Ankunftszentrum Bad Fallingbostel
Aus technischen Gründen wurde ein offenes Verfahren gewählt.
Durch diese Bekanntmachung soll die Absicht bekundet werden, den bestehenden Vertrag gem. §132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zu erweitern und den Auftrag nach mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, an den bereits vorhandenen Auftragnehmer zu vergeben.
Im Rahmen eines offenen europaweiten Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2019/S 155-382590 vom 13.08.2019) hat die Deutsches Rotes Kreuz Flüchtlingshilfe Fallingbostel gGmbH
den Zuschlag für diverse Dienstleistungen für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Bad Fallingbos-tel/Oerbke (Los 2) erhalten.
Für die Bewältigung der nicht nur vorübergehenden Überbeiegung aufgrund steigender Flüchtlingszahlen sind im Bereich der Medizinischen Versorgung an den Standorten kurzfristig unterschiedliche Maßnahmen umzusetzen, welche der Auftraggeber im Rahmen seiner SorgfaItspflicht zum Zeitpunkt der Durchführung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehen konnte und durch welche sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Am Standort Bad Fallingbostel erfolgt die Med. Versorgung der Asylbegehrenden seit dem 01.01.2019 im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages.
00000 Niedersachsen
Aus technischen Gründen wurde ein offenes Verfahren gewählt.
Durch diese Bekanntmachung soll die Absicht bekundet werden, den bestehenden Vertrag gem. §132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zu erweitern und den Auftrag nach mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, an den bereits vorhandenen Auftragnehmer zu vergeben.
Im Rahmen eines offenen europaweiten Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung 2019/S 155-382590 vom 13.08.2019) hat die Deutsches Rotes Kreuz Flüchtlingshilfe Fallingbostel gGmbH
den Zuschlag für diverse Dienstleistungen für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Bad Fallingbos-tel/Oerbke erhalten.
Für die Bewältigung der nicht nur vorübergehenden Überbeiegung aufgrund steigender Flüchtlingszahlen sind im Bereich der Medizinischen Versorgung an den Standorten kurzfristig unterschiedliche Maßnahmen umzusetzen, welche der Auftraggeber im Rahmen seiner SorgfaItspflicht zum Zeitpunkt der Durchführung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehen konnte und durch welche sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Am Standort Bad Fallingbostel erfolgt die Med. Versorgung der Asylbegehrenden seit dem 01.01.2019 im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Zuschlag soll gem. § 58 VgV am 21.02.2023 an die Deutsches Rotes Kreuz Flüchtlingshilfe Fallingbostel gGmbH, Albrecht Thaer Straße 2, 29664 Walsrode erteilt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDSUV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/