Busverkehrsleistungen im Teilnetz 12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvsn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busverkehrsleistungen im Teilnetz 12
Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen im Teilnetz 12 (Northeim – Katlenburg – Lindau/Gillersheim/Berka – Bilshausen).
Umfasst sind die folgenden Linien:
240 Northeim - Katlenburg - Lindau - Bilshausen,
241 Katlenburg - Gillersheim - Lindau,
242 Katlenburg - Berka - Lindau
Landkreise Northeim und Göttingen
Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen im Teilnetz 12 (Northeim – Katlenburg – Lindau/Gillersheim/Berka – Bilshausen).
Umfasst sind die folgenden Linien:
240 Northeim - Katlenburg - Lindau - Bilshausen,
241 Katlenburg - Gillersheim - Lindau,
242 Katlenburg - Berka - Lindau
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Northeim
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37154
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).