Umbau, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl - Küchentechnik Phase 1 Referenznummer der Bekanntmachung: bbg-EVG-2022#033
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bückeburg
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bueckeburg.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl - Küchentechnik Phase 1
"Lieferung und Montage der Küchentechnik für die Ausgabeküche - Anzahl der Verpflegungsteilnehmer: 150-200
- Mensagröße:
o Anzahl der Sitzplätz in der Mensa: > 80 (in der vorliegenden Objektplanung 80 Sitzplätze)
o Platzwechsel: 2 bis 3
o Versorgungszeitraum: Mo bis Do von 12.00 bis 14.00 Uhr
Stadt Bückeburg Marktplatz 2-4 31675 Bückeburg Mensa in der Grundschule am Harrl, Grundschule am Harrl Ulmenallee 3 31675 Bückeburg
"Lieferung und Montage der Küchentechnik für die Ausgabeküche - Anzahl der Verpflegungsteilnehmer: 150-200
- Mensagröße:
o Anzahl der Sitzplätz in der Mensa: > 80 (in der vorliegenden Objektplanung 80 Sitzplätze)
o Platzwechsel: 2 bis 3
o Versorgungszeitraum: Mo bis Do von 12.00 bis 14.00 Uhr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau, Sanierung u. Erweiterung GS am Harrl - Küchentechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6KDSUX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]