Beschaffung von Postdienstleistungen für den Landkreis Peine Referenznummer der Bekanntmachung: 12-01-2023/003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Postdienstleistungen für den Landkreis Peine
Gegenstand der Leistung sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen des Landkreises Peine über die Dauer von 44 Monaten.
LOS 1 - Postsendungen kreisweit
Das Los 1 beinhaltet die Zustellung der Postsendungen – ausgenommen Pakete und Päckchen, sowie Postzustellungsaufträge - im Gebiet des Landkreises Peine (PLZ 31224 – 31228, 31234, 31249, 31241, 31246, 38268, 38159, 38176).
LOS 2 - PZA kreisweit
Das Los 2 beinhaltet die Zustellung der Postzustellungsaufträge, ausgenommen Postsendungen gem. Los 1 sowie Pakete und Päckchen - im Gebiet des Landkreises Peine (PLZ 31224 – 31228, 31234, 31249, 31241, 31246, 38268, 38159, 38176).
LOS 3 - Pakete und Päckchen - kreisweit/Bundesgebiet/Ausland
Das Los 3 beinhaltet die Zustellung von Paketen und Päckchen im Gebiet des Landkreises Peine, bundesweit und ins Ausland.
LOS 4 - Postsendungen Bundesgebiet/Ausland
Das Los 4 beinhaltet die Zustellung von Postsendungen – ausgenommen Pakete und Päckchen sowie Postzustellungsaufträge in das übrige Bundesgebiet (außer PLZ im Los 1) und ins Ausland
LOS 5 - PZA Bundesgebiet
Das Los 5 beinhaltet die Zustellung von Postzustellungsaufträgen ausgenommen Postsendungen, Pakete und Päckchen in das übrige Bundesgebiet (außer PLZ im Los 2)
LOS 6 - Posttransport/Botendienst
Das Los 6 beinhaltet die Abholung von Sendungen u. ä. von der Post (Postfiliale 672, Marktstraße 24, 31244 Peine) sowie den Transport von Sendungen, Akten, Paketen u. ä. von und zu den unter 1.3 genannten Stellen („Posttransport/Botendienst“).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nachfolgend festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
- Eintragung in das Berufsregister: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (nicht älter als 13 Monate), Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
- Lizenz nach § 5 PostG: Vorlage der Lizenz nach § 5 PostG (nur bei Angeboten auf die Lose 1, 2 und 4).
- Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
- Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
- Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (insgesamt und im Bereich von Postdienstleistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
- Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis der Versicherung von jedem Mitglied vorzulegen.
- Haftpflichtversicherung: Deckungssummen von jeweils mindestens 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
- Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
- Zahl der Beschäftigten: Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenzahlen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
- Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen. Die Weitergabe von Postsendungen an die Deutsche Post AG als Universaldienstleister gemäß PUDLV gilt nicht als Nachunternehmereinsatz im Sinne der Eignungsprüfung.
Referenzleistungen: Es sind hinsichtlich der nachfolgenden Lose/Losgruppen jeweils mindestens 2 Referenzen nachzuweisen. Der Landkreis Peine selbst kann auch als Referenz mit angegeben werden. Vergleichbar sind Referenzaufträge, die folgende Merkmale aufweisen:
Lose 1 und 4: Abholung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber über insgesamt mindestens 24 Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2020 mit einem durchschnittlichen Jahresaufkommen in diesem Zeitraum von insgesamt mindestens 100.000 Sendungen. Es gilt die Summe der angegebenen Referenzleistungen; auch sich überschneidende Zeiträume werden berücksichtigt.
Los 2 und 5: Abholung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen über insgesamt mindestens 24 Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2020 mit einem durchschnittlichen Jahresaufkommen in diesem Zeitraum von insgesamt mindestens 10.000 Sendungen. Es gilt die Summe der angegebenen Referenzleistungen; auch sich überschneidende Zeiträume werden berücksichtigt.
Los 3: Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen und Päckchen für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber seit dem 01.01.2020.
Los 6: Durchführung von Kurier- oder Botendiensten für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber seit dem 01.01.2020
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Peine, Zentrale Vergabestelle, Werner-Nordmeyer-Straße 19a, 31226 Peine
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter/Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Formblätter in Teil C der Vergabeunterlagen sind zu verwenden. Angebote, die nicht die geforderten oder ggfs. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit der Eigenerklärung zur Eignung immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen der Bieter werden nur insoweit akzeptiert, als diese den Vorgaben der Vergabeunterlagen entsprechen. Angebote, die unter Vorbehalt abgegeben wer-den, oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, wer-den ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Angebote müssen der Textform gemäß § 126b BGB entsprechen und den Namen des Erklärenden unmissverständlich erkennen lassen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen eines Ange-botes ausschließlich über den Projektraum auf der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeplattform möglich. Das gleiche gilt für eine eventuelle Rücknahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.