BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
12-23-81 Außenanlagen/ Freianlagen:
Um- und Neubau Eingangsbereiche und Spielbereich Schulhof: Gesamtfläche ca. 4800m², dazu gehören Pflasterflächen 570m², Gehölzpflanzung 150 m², Geländeanschluss Holzfassade mit drainiertem Kiesstreifen und Abdeckrosten 110m, 4 große Sitzpodeste aus Holz, Fahrradbügel 24 Stck., Hügelmodellierung 200m³ Boden, diverse Spielgeräte wie Sechseckschaukel, Kletter- und Balancierparcour, Matschanlage, grünes Klassenzimmer
Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
12-23-81 Außenanlagen/ Freianlagen (Ausführung Februar bis Mai 2024, Abschnittsweise Durchführung)
Vorankündigung Ausschreibung Freianlagen Neubau Hort Anne-Frank-Schule, Lüneburg
Die Bauaufgabe beinhaltet das Herrichten von zwei Eingangsbereichen für Schule und Hort und die Umgestaltung und Ergänzung einer bestehenden Spielfläche im Schulhofbereich.
Die gesamte zu bearbeitende Fläche umfasst ca. 4.800 qm.
In den Eingangsbereichen sind neue Pflasterbeläge aus Betonsteinpflaster (ca. 570 qm), eine Fahrradabstellanlage (24 Stck. Bügel) und eine attraktive Gehölzpflanzung (ca. 150 qm) herzustellen. Ferner sind vier Sitzpodeste aus Holz, teilweise um Baumbestand mit sensiblem Wurzelbereich herum, zu errichten. Der Hortneubau in Holzbauweise ist rundherum mit einem drainierten Kiesstreifen und Abdeckrosten (ca. 110lfm) zu gestalten, um den Geländeanschluss mit hinreichender Fassadenhinterlüftung zu gewährleisten.
Für den Spielbereich soll ein Klettergerüst der Firma SIK Holz erweitert werden, neue Spielgeräte, wie eine Sechseckschaukel, Hüpfplatten, eine Matschanlage und ein Balancierparkour beschafft und aufgestellt werden und ein grünes Klassenzimmer angelegt werden. Bodenaushub ist zur Modellierung von Hügeln (ca. 200 cbm) zu verwenden. Es sind Ausstattungsgegenstände wie Bänke und Papierkörbe vorzusehen. Pflasterarbeiten finden teilweise in öffentlichem Gehwegbereich statt.
Die Anlage soll eine BNB-Zertifizierung erhalten. Hier entsteht ein leicht erhöhter Aufwand bei der Abstimmung und Freigabe gewählter Produkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.