Energetische Sanierung Hallenbad, allgm. Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: HOH-01-2022/015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenhameln
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Hallenbad, allgm. Planungsleistungen
Die Gemeinde Hohenhameln beabsichtigt eine Sanierung des Hallenbades in Mehrum durch zu führen. Dazu wurde im Vorfeld eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit zur geplanten Sanierung durchgeführt, die ebenfalls die Grundlage dieser Ausschreibung darstellt. Die Sanierung wird durch das Bundesprogramm: „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
Das Hallenbad Mehrum befindet sich im Ortsteil Mehrum der Gemeinde Hohenhameln.
Durch den Ort führt die Bundesstraße B65 die die Landeshauptstadt Hannover mit der Kreisstadt Peine verbindet. Nördlich von Mehrum befindet sich der Mittellandkanal.
Weitere größere Städte und Ortschaften im Radius von 10 km sind Sehnde, Lehrte und Algermissen im Westen, Hohenhameln im Süden Ilsede und Peine im Osten sowie Hämelerwald im Norden.
Das Hallenbad Mehrum besitzt ein Schwimmerbecken mit 5 Schwimmbahnen in einer Länge von 25 m, ein Nichtschwimmerbecken mit 100 m² Wasserfläche und ein Kleinkinderbecken mit einer Wasserfläche von 10 m². Ferner ist an das Hallenbad eine Gastronomie angeschlossen, die aber im Rahmen der Sanierung nicht weiter berücksichtigt wird.
Die Beauftragung umfasst alle Leistungsphasen, mit der Ausnahme der Leistungsphase 4, da keine baurechtlich relevanten Umbaumaßnahmen vorgesehen sind.
Vorgesehen ist die Umsetzung der Prioritäten eins und zwei aus dem beiliegenden Gutachten. Diese betreffen im Wesentlichen:
- Sanierung, Instandsetzung der Dachhaut
- Erneuerung der Decke im Foyer- und Umkleidebereich, Schließen der Lichtkuppeln
- Ersatz der alten Holz-Rahmen-Elemente durch Aluminium-Elemente in der Außenfassade
- Dämmung der Holzbinder an den Außenbereichen
- Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung
- Sanierung des Fliesenbodenbelages
- Anpassung der Überflutungsrinne, Nachrüsten von Schwimmbeckenleitern
- Anpassung/ Herstellung eines barrierefreien Sanitätsraum und Beckenzugang
Als Meilenstein ist vorgesehen: Fertigstellung der Kostenschätzung aus LP 3 als Anlage zur Herbeiführung des Ratsbeschlusses zur Ausschreibung der Baumaßnahme. Der Termin der Ratssitzung ist voraussichtlich der 29 Juni 2023.
Sollte sich im Rahmen der Kostenberechnung aus Leistungsphase drei herausstellen, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel nicht ausreichen, wird der Umfang der Sanierungsmaßnahmen angepasst.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen, mit einer Dauer von 12- 24 Monaten. Der Bewilligungszeitraum der Förderung endet am 31.12.2025.
31249 Mehrum
Die Gemeinde Hohenhameln beabsichtigt eine Sanierung des Hallenbades in Mehrum durch zu führen. Dazu wurde im Vorfeld eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit zur geplanten Sanierung durchgeführt, die ebenfalls die Grundlage dieser Ausschreibung darstellt. Die Sanierung wird durch das Bundesprogramm: „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
Das Hallenbad Mehrum befindet sich im Ortsteil Mehrum der Gemeinde Hohenhameln.
Durch den Ort führt die Bundesstraße B65 die die Landeshauptstadt Hannover mit der Kreisstadt Peine verbindet. Nördlich von Mehrum befindet sich der Mittellandkanal.
Weitere größere Städte und Ortschaften im Radius von 10 km sind Sehnde, Lehrte und Algermissen im Westen, Hohenhameln im Süden Ilsede und Peine im Osten sowie Hämelerwald im Norden.
Das Hallenbad Mehrum besitzt ein Schwimmerbecken mit 5 Schwimmbahnen in einer Länge von 25 m, ein Nichtschwimmerbecken mit 100 m² Wasserfläche und ein Kleinkinderbecken mit einer Wasserfläche von 10 m². Ferner ist an das Hallenbad eine Gastronomie angeschlossen, die aber im Rahmen der Sanierung nicht weiter berücksichtigt wird.
Die Beauftragung umfasst alle Leistungsphasen, mit der Ausnahme der Leistungsphase 4, da keine baurechtlich relevanten Umbaumaßnahmen vorgesehen sind.
Vorgesehen ist die Umsetzung der Prioritäten eins und zwei aus dem beiliegenden Gutachten. Diese betreffen im Wesentlichen:
- Sanierung, Instandsetzung der Dachhaut
- Erneuerung der Decke im Foyer- und Umkleidebereich, Schließen der Lichtkuppeln
- Ersatz der alten Holz-Rahmen-Elemente durch Aluminium-Elemente in der Außenfassade
- Dämmung der Holzbinder an den Außenbereichen
- Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung
- Sanierung des Fliesenbodenbelages
- Anpassung der Überflutungsrinne, Nachrüsten von Schwimmbeckenleitern
- Anpassung/ Herstellung eines barrierefreien Sanitätsraum und Beckenzugang
Als Meilenstein ist vorgesehen: Fertigstellung der Kostenschätzung aus LP 3 als Anlage zur Herbeiführung des Ratsbeschlusses zur Ausschreibung der Baumaßnahme. Der Termin der Ratssitzung ist voraussichtlich der 29 Juni 2023.
Sollte sich im Rahmen der Kostenberechnung aus Leistungsphase drei herausstellen, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel nicht ausreichen, wird der Umfang der Sanierungsmaßnahmen angepasst.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen, mit einer Dauer von 12- 24 Monaten. Der Bewilligungszeitraum der Förderung endet am 31.12.2025.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zu verwenden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die Nichtverwendung sowie dieunvollständige Verwendung /Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Unterlagen können zu einem Ausschluss aus dem
Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder Angebote reicht nicht aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Energetische Sanierung Hallenbad, allgm. Planungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In dem Verfahren sind eine Reihe von Bieterfragen eingegangen. Diese beziehen sich zum einen auf die ausgeschriebenen Leistungen, die dafür erforderlichen Grundlagen und zum anderen auf die anzuwendenden Grundsätze für die Honorierung. Darüber hinaus vertritt ein Bieter die Auffassung, dass es sich bei den Vorgaben der Ausschreibungen hinsichtlich der Wertung der Zuschlagskriterien um eine nicht gerechtfertigte Eingrenzung von möglichen Referenzbedingungen handelt und fordert die Gemeinde Hohenhameln auf, um einen Einspruch bei der Vergabekammer zu vermeiden, die Ausschreibungsunterlagen grundlegend zu überarbeiten.
Nach Prüfung des Sachverhalts kommt die Gemeinde Hohenhameln zu dem Ergebnis, dass die Ausschreibungsunterlagen grundlegend überarbeitet werden müssen und hierzu die Einschaltung eines externen Fachmanns erforderlich ist.
Die Gemeinde Hohenhameln entscheidet gemäß § 63 VgV (1) Nr. 2, das Vergabeverfahren aufzuheben, da die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert werden muss. Sie wird hierzu einen externen Fachmann beauftragen und das Vergabeverfahren nach Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen, unter Berücksichtigung der Bieterfragen und -anmerkungen, erneut einleiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.