Beratungsleistungen zum Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Diepholz und Osnabrück sowie in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 156-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.innovationscentrum-osnabrueck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diepholz
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diepholz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dwfg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oldenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zum Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Diepholz und Osnabrück sowie in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Osnabrück
Beratungsleistungen zum Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Diepholz und Osnabrück sowie in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Osnabrück.
Angesichts des schnellen technologischen Wandels und der kürzer werdenden Innovationszyklen halten es die Auftraggeber (im Folgenden einheitlich als "Auftraggeber" bezeichnet, auch wenn jeweils getrennte Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den vier Auftraggebern zustande kommen) für erforderlich, den Wissens- und Technologietransfer in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen "Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)" in ihren Gebietskörperschaften durch die qualifizierte Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (nachfolgend als "KMU" bezeichnet, dies sind Unternehmen im Sinne von Anhang 1 der VO (EU) 651/2014) sowie damit verbundene Vor- und Nachbereitung aktiv zu fördern. Zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sollen die in dem Gebiet der betreffenden Gebietskörperschaften ansässigen KMU durch verstärkte Beratung und Betreuung bei Innovationen unterstützt werden. Details der Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Im Anschluss an die Grundlaufzeit haben die Auftraggeber - jeder für sich - das Recht, den jeweiligen Vertrag mit dem Auftragnehmer in Abhängigkeit von der zuwendungsrechtlichen Situation bis zu viermal um jeweils weitere sechs Monate zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Die Verlängerungsoptionen müssen vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform ausgeübt werden.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer, Förderperiode 2021-2027, Erl. d. MW v. 28. 9. 2022, 30 328 7016, VORIS 77300
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6LS1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.