Rahmenvertrag über die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts Smart City Hildesheim Referenznummer der Bekanntmachung: 3404
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts Smart City Hildesheim
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über eine wissenschaftliche Begleitung (Hintergrundanalysen zum Standort und Erfahrungsaustausche) sowie die Entwicklung eines KPI-Systems zur Umsetzung der Smart City Hildesheim während der seit dem 01.01.2023 laufenden insgesamt vierjährigen Umsetzungspase des Projekts.
Stadt Hildesheim Markt 2 31134 Hildesheim
Die wissenschaftliche Begleitung soll sowohl qualitativ als auch quantitativ erfolgen und neben der Beachtung überregionaler Handreichungen und Vorgaben auf der Smart City Strategie der Stadt Hildesheim, die Vision, Ziele und Dimensionen der Smart City Strategie beschreibt, fußen. Die ausgearbeiteten Rahmenbdigungen der Smart City Strategie sollen bereits im April 2023 feststehen. Der final ausformulierte Strategiebericht wird bis spätestens Ende Juni 2023 erwartet.
Die Begleitung soll qualitativ sein, indem sie bestehende Strukturen untersucht und quantitativ, indem BürgerInnen, Fachkräfte/Mitarbeitende, Institutionen und Unternehmen untersucht, befragt und einbezogen werden.
Die Begleitung soll in der Gesamtbetrachtung dazu beitragen, Hemmnisse und Risiken der Umsetzung zu identifizieren und als Instrument der Steuerung und ggf. Neujustierung genutzt werden.
Die Laufzeit des gegenständlichen Auftrags beginnt mit Vertragsschluss/Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren.
Der Vertrag wird zunächst bis zum [XX.XX.2024] abgeschlossen (Festlaufzeit). Zum Zwecke der Berechnung der Dauer der Festlaufzeit wird auf den ersten des Monats abgestellt, der auf den Tag des Vertragsbeginns folgt.
Nach Ablauf der Festlaufzeit am [XX.XX.2024] verlängert sich das Vertragsverhält-nis innerhalb des Projektzeitraums (maximal jedoch 3-mal), wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit bzw. der bereits verlängerten Laufzeit, d. h. zum [XX.XX.2024] bzw. zum [XX.XX.2025] durch die AG gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung bei dem AN maßgeblich. Nach dreimaliger automatischer Ver-längerung des Auftragsverhältnisses, endet das Vertragsverhältnis endgültig ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf am 31.12.2026. Für den Fall, dass der Förderzeitraum verlängert wird, endet das Vertragsverhältnis endgültig mit dessen Beendigung (Projektabschluss).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff GWB:
Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass bei ihm keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen.
oder:
Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass bei ihm ein oder mehrere zwingende und/oder fakultative Ausschlussgründe bestehen. Er hat die in der beiliegenden selbst zu fertigenden Erklärung beschriebenen Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen.
Persönliche Lage des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft:
Existenznachweis
Dieser Nachweis wird erbracht durch
Eintragung in das Handels- oder Berufsregister (aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, oder eine diesbezügliche Kopie ist diesem Eignungsbogen beizufügen) oder
vergleichbaren Nachweis (Nachweis ist diesem Eignungsbogen beizufügen)
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Netto-Gesamtjahresumsatz
Der Netto-Gesamtjahresumsatz des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Betriebshaftpflichtversicherung
Dem Angebot ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bieter / dem Mitglied der Bietergemeinschaft abzuschließen, beigefügt. Anstatt dieser Erklärung kann auch eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer den vorstehenden Anforderungen genügenden Versicherung eingereicht werden.
Zu beachten
Mindestanforderung ist eine Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bieter / dem Mitglied der Bietergemeinschaft abzuschließen.
Projektleitung
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Leitungsteam zu benennen. Zur Benennung des vorgesehenen Leitungsteams hat der Bieter die Tabellen "Angaben Projektleiter" und "Angaben stellvertretender Projektleiter" vollständig digital auszufüllen und dem Bewerbungsbogen beizufügen.
Hinweis Mindestkriterien:
- Der Projektleiter (PL) muss über eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung, d. h. mit Leistungen der wissenschaftlichen Begleitung von und Forschung an Projekten im Bereich der Innovations- und/oder technologieorientierten Regionalentwicklung (Smart City oder vergleichbarer Projekte der öffentlichen Hand) in mindestens stellvertretend leitender Funktion verfügen.
- Der stellvertretende Projektleiter (stellv. PL) muss über eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung, d. h. mit Leistungen der wissenschaftlichen Begleitung von und Forschung an Projekten im Bereich der innovations- und/oder technologieorientierten Regionalentwicklung (Smart City oder vergleichbarer Projekte der öffentlichen Hand) in mindestens stellvertretend leitender Funktion verfügen.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf die Abgabe der Erklärung auf dem Formblatt kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist und dort eine inhaltlich identische Erklärung gem. § 4 NTVergG hinterlegt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 223
31134 Hildesheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist um 10:00 Uhr, beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDS3L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland