22E50190 Audio- und videotechnische Anlagen für Hörsaal und Seminarräume - PIZ 1519 Neubau Rechenzentrum 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 22E50190
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE286005408
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
22E50190 Audio- und videotechnische Anlagen für Hörsaal und Seminarräume - PIZ 1519 Neubau Rechenzentrum 2. BA
PIZ 1519 Neubau Rechenzentrum 2. BA
22E50190 Audio- und videotechnische Anlagen für Hörsaal und Seminarräume
PIZ 1519 Neubau Rechenzentrum 2. BA
Burckhardtweg 4, 37077 Göttingen
Neubau Rechenzentrum 2. BA: Audio- und videotechnische Anlagen für Hörsaal und Seminarräume:
Hörsaal Bildtechnik, Hörsaal Tontechnik, Hörsaal Steuerung und Signalmanagement; Flachbildschime, Beamer, Lautsprecher usw. für die Seminarräume.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
22E50190 Audio- und videotechnische Anlagen für Hörsaal und Seminarräume - PIZ 151 Neubau Rechenzentrum 2. BA
Nationale Identifikationsnummer: DE227148027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosdorf
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37124
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/3307/3308
Fax: [gelöscht]
Für die Teilnehmer besteht - bei Vorliegen entsprechender Umstände - die Verpflichtung zur Rüge gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
"Der Antrag ist zulässig soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]