Gebäude- und Inventarversicherungen für die Gebäude des Landkreises Grafschaft Bentheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0106a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grafschaft-bentheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventarversicherungen für die Gebäude des Landkreises Grafschaft Bentheim
Gebäude- und Inventarversicherung
Landkreis Grafschaft Bentheim Versicherungsorte sind sämtliche Objekte, Gebäude und Betriebsstätten des Versicherungsnehmers, insbesondere das gesamte Kreisgebiet.
Versicherungsorte sind, zusätzlich zu den oben beschriebenen, auch die Stellen (auch unterwegs oder nur vorübergehend außerhalb), an denen sich vom Versicherungsnehmer zu versichernden Sachen befinden. Darunter fallen auch die Wohnungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, denen das Recht auf Homeoffice beziehungsweise mobiles Arbeiten gewährt wird.
Die beweglichen Sachen gelten mit Freizügigkeit innerhalb sämtlicher vom Versicherungsnehmer genutz-ter Gebäude und Grundstücke versichert.
Gebäude- und Inventarversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vgh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD4DSKJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Hinweis in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.