KHZG-Projekt UnitDose: Lieferung und Implementierung eines Unit Dose Automaten (Hard-, Software und Dienstleistungen)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.diakovere.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KHZG-Projekt UnitDose: Lieferung und Implementierung eines Unit Dose Automaten (Hard-, Software und Dienstleistungen)
Installation eines Automaten zur Einzeldosis basierten Stellung und optischen Kontrolle derselben (Unit Dose Automat): Beschaffung der notwendigen Hard- und Software, Implementierung, Schnittstellen u.a. zum KIS, Service und Support für Hard- und Software und für die Schnittstellen.
Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen ist die DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH (DIAKOVERE). Die DIAKOVERE erhält Fördermittel des Bundes aus dem mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eingerichteten Krankenhauszukunftsfonds. Als privates getragenes Haus ist DIAKOVERE kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl orientiert sich DIAKOVERE bei Überschreitung des vergaberechtlichen Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB.
ORBIS-Schnittstelle
Bereitstellung einer SQL-Schnittstelle des KIS ORBIS zum Unit Dose Automaten sowie Support über 36 Monate für die Schnittstelle.
Die DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH verwendet als Krankenhausinformationssystem (KIS) ORBIS der Firma Dedalus. Das KIS ist Grundlage und bietet die Schnittstelle für die Anbindung eines Moduls zum digitalen Medikationsmanagements. Es wurde in diesem Zusammenhang ein Tool zur Dokumentation der Anordnung und Verabreichung von Arzneimitteln im Sinne des KHZG FTB 5 eingeführt, ORBIS Medication. Neben einer problemlosen Kommunikation zu dem bestehenden KIS muss der Unit Dose Automat auch eine Schnittstelle zu SAP MM ermöglichen. Diese ist für eine automatisierte Nachbestellung der Verbrauchsgüter erforderlich. SAP MM ist als stammdatenführende Software die Schnittstelle zur Materialwirtschaft (MaWi), u.a. der Apotheke, implementiert.
Diese Gegebenheiten machen es erforderlich, den Unit Dose Automat an das existierende KIS ORBIS anzubinden. Diese Schnittstelle kann nur der KIS-Hersteller Dedalus selbst herstellen. Zwar könnten grundsätzlich auch Dritte eine entsprechende Schnittstelle zum KIS programmieren. Dafür bräuchten sie aber den Source-Code des KIS, den der KIS-Hersteller dafür nicht zur Verfügung stellt. Ein Händlermarkt existiert für die KIS-Seite der Anbindung nicht. Seitens des Anbieters des KIS besteht eine Alleinvertriebsstruktur durch die Firma Dedalus.
Unit Dose Automat
Lieferung des Unit Dose Automaten (Hard- und Software) einschließlich der notwendigen zusätzlichen Geräte wie Entblistermaschine und optischem Kontrollgerät sowie Bereitstellung von Updates, Wartung und Support über 36 Monate.
Der Unit Dose Automat muss eine Kompatibilität mit den dazugehörigen patientenführenden KIS-Modulen und auch eine Schnittstelle zu dem vorhandenen MaWi-Programm problemlos ermöglichen. Zusätzlich ist eine spätere Anbindung an das ORBIS Tool Closed Loop unabdingbar, um die Muss-Kriterien der KHZG-Anforderungen zu erfüllen. Diese Kompatibilitätsanforderungen an den zu liefernden Unit Dose Automaten und die zugehörigen Dienstleistungen erfüllt aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nach der durch den Auftraggeber durchgeführten Marktanalyse momentan einzig die Firma Baxter. Nur der Unit Dose Automat von Baxter ist mit der bestehenden IT-Infrastruktur kompatibel. Der KIS-Hersteller Dedalus bestätigt die Kompatibilität aktuell nur für Unit Dose Automaten von Baxter, die bereits andernorts an Dedalus-KIS angebunden und im Einsatz sind. Frühestens Ende 2023 werden Unit Dose Automaten einer weiteren Firma an Dedalus-KIS anbindbar sein. Dies kann und will der Auftraggeber aber nicht abwarten, zumal der Auftraggeber aus Gründen der Patientensicherheit ein ausreichendes Maß an Erfahrung des Unit Dose Automat-Lieferanten fordern muss: Aus Sicherheitsgründen soll die Einführung eines Unit Dose Automaten und den damit verbundenen Prozessanpassungen im Klinikalltag ebenso wie im Apothekenalltag durch einen Anbieter vorgenommen werden, der entsprechende Expertise und Erfahrungen auf diesem Gebiet vorzuweisen hat. Hier wird erwartet, dass der Vertragspartner entsprechende Implementierungen von Unit Dose Automaten in Krankenhausapotheken und den dazugehörigen klinischen Bereichen seit mindestens 15 Jahren vornimmt und seit mindestens 2 Jahren mit Kliniken zusammenarbeitet, die ebenfalls als führendes KIS mit Dedalus ORBIS arbeiten. Dies soll einen möglichst reibungslosen Ablauf und somit eine Minimierung von Störungen ermöglichen. Hier steht die Patientensicherheit im Klinikalltag an oberster Stelle. Insbesondere, da es sich um zwei Akutkrankenhäuser, ein elektives Krankenhaus sowie eine Rehabilitationsklinik mit insgesamt 1200 Betten handelt und somit die Arzneimittelversorgung der Patienten komplikationsfrei umgestellt werden muss. Auch die dazu geforderte Expertise bei der Begleitung möglicher Umbaumaßnahmen sowie Anpassung der Prozesse des Medikationsprozesses bietet nach den Ergebnissen der Marktanalyse momentan ausschließlich der Lieferant Baxter. Eine weitere Firma, die ebenfalls Unit Dose Automaten vertreibt, kann frühestens Ende 2023 die entsprechenden Schnittstellen zu Dedalus gewährleisten und frühestens 2025 die geforderte zweijährige Erfahrung vorweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Zur Begründung wird aus Platzgründen für beide Lose jeweils auf Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Zu der Beschaffung der ORBIS-Schnittstelle sowie des Supports über 36 Monate für die Schnittstelle bei Dedalus gibt es aus den vorgenannten Gründen (zwingende Anbindung des vorhandenen KIS, technische und rechtliche Alleinstellung des KIS-Herstellers für die Schnittstelle) keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus technischen Gründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Zu der Beschaffung des Unit Dose Automaten sowie Support über 36 Monate bei Baxter Deutschland GmbH gibt es aus den vorgenannten Gründen (technische Alleinstellung für die Kompatibilitätsanforderungen, notwendige Erfahrung im Interesse der Patientensicherheit) keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus technischen Gründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Fortsetzung Text aus Ziffer II.2.4) zu Los 2:
Zusätzlich wird auch bei der Implementierung und dem anschließenden Service eine gewisse Sicherheit und Übung gefordert. Diese ist zwingend erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf mit maximalem Schutz für die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Auch diese Leistungen können aktuell nur durch Baxter für Häuser mit ORBIS-KIS geleistet werden.
Selbst wenn Unit Dose Automaten anderer Hersteller als Baxter bereits jetzt technisch an das ORBIS-KIS angebunden werden könnten, böte dies technische und wirtschaftlicher Nachteile, die der Auftraggeber nicht hinnehmen muss. Denn eine Umstellung der gewachsenen, bestehenden IT-Landschaft der DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH wäre unverhältnismäßig und würde nicht nur wirtschaftlich, sondern zusätzlich zu mindestens temporären Kompatibilitätsrisiken bei der Implementierung führen. Die reibungslose Integration des Unit Dose Automaten in die bestehende digitale Plattform ist die Basis zur Vermeidung von Problemen bei der Verarbeitung medizinischer und pflegerischer Daten und der damit verbundenen Versorgung der Patienten. Hier hat die Wahrung der Patientensicherheit oberste Priorität.
Bei der Vergabe an einen anderen Anbieter als Baxter müssten Schnittstellen zum patientenführenden KIS, dem Labor, der Anästhesiesoftware, dem DMS und Monitoring usw. eingerichtet, gewartet, gekauft und bei Änderungen immer wieder angepasst werden. Dies ist neben dem wirtschaftlichen Aspekt genauso kritisch wie unter dem Aspekt der Patientensicherheit zu betrachten, insbesondere da gem. der Muss-Vorschriften für den Fördertatbestand 5 hinterlegt ist, dass Warnmeldungen basierend auf hinterlegten Daten zum Patienten möglich sein müssen (z.B. Kontraindikation von Ibuprofen bei bestehender Niereninsuffizienz hinterlegt bei den DRGs und schlechten Nierenwerten im Labor). Zudem schließt der KIS-Hersteller Dedalus sämtliche Gewährleistung aus, wenn Fremdapplikationen in das System integriert und genutzt werden. Die Wahrung der Haftungsmodalitäten ist somit ein zusätzlicher Aspekt bei den sachlichen Gründen für die Festlegung der Produktanforderungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49080
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134,135 und 160 ff. GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html