Bewachung der Ausländer- und Leistungsstelle des Landkreises
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gifhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung der Ausländer- und Leistungsstelle des Landkreises
Bewachung der Ausländer- und Leistungsstelle des Landkreises Gifhorn im Kreishaus 1 in 38518 Gifhorn.
Landkreis Gifhorn
-Kreishaus 1- (Schloß)
Schloßplatz 1
38518 Gifhorn
1. Am Haupteingang des Kreishauses I sowie auf den Fluren im Erdgeschoss (vor den
Büroräumen der Asylbewerberleistungsstelle und der Ausländerstelle) kann es zu größeren
Aufkommen von Publikum kommen. Daher ist es notwendig, die Sicherheit zu
gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere auch der Schutz der Mitarbeiter vor Übergriffen
z.B. durch das Publikum.
2. Der ungehinderte Zugang der Mitarbeiter(innen) und Bürger(innen) im Haupteingangsbereich
zwischen Eingangstür und 2. Tür und dem Treppenhaus einschl. des Zuganges
zum Zeiterfassungsgerät ist ebenfalls zu gewährleisten. Für Ordnung und Ruhe im Eingangsbereich/
vor der Servicestelle I sorgen.
3. Innerhalb des Gebäudes sind auf den Fluren ein Durchgang und die Bürotüren freizuhalten.
Hierzu unterstützt der Sicherheitsdienst auch die Lenkung des Besucherstromes
für die Ausländerstelle innerhalb des Gebäudes. Der Sicherheitsmitarbeiter erhält hierfür
morgens bei Dienstbeginn eine Terminliste. Sofern der Ticket-Schalter freigeschaltet
ist, unterstützt der Sicherheitsdienst bei der Vergabe von Terminen hieran.
4. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes tragen Dienstkleidung, sie sollen klar erkennbar
sein. Diese kann beispielsweise mittels einer Aufschrift „Sicherheitsdienst“ oder
„Security“ auf der Dienstkleidung erfolgen.
5. Die Sicherheitskräfte haben darauf zu achten, dass immer nur eine Person/ggf. mit
Dolmetscher die Büroräume betritt. Über Ausnahmen entscheidet nach Rücksprache
der zuständige Sachbearbeiter. Im Bedarfsfall sind die Sachbearbeiter/-innen bei der
Durchsetzung Ihrer Anweisungen zu unterstützen.
6. Im Fall von Pandemielagen (Corona o.ä.) behält sich der Landkreis die Anordnung von
anderen, ggfs. abweichenden organisatorischen Maßnahmen (Umsetzung von Zugangsbeschränkungen,
Maskenpflicht, Abstände etc.) vor. Die Umsetzung solcher Maßnahmen
werden vor Ort bzw. mit dem Objektverantwortlichen frühestmöglich abgesprochen
werden.
7. Ggf. Kunden bei der Bedienung des Kassenautomaten unterstützen; Diskretion am Kassenautomaten
sicherstellen; ggf. Einzahler am Kassenautomaten vorlassen
Es kann jeweils für bis zu zwei weitere Jahre (auch wiederholt) zu gleichen Konditionen verlängern werden.
Abschnitt IV: Verfahren
38518 Gifhorn, Steinweg 1, -Zentrale Vergabestelle-, Kreishaus IV
Nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB