Stadt Seesen - Generalplanung: Neubau Feuerwehrhaus Referenznummer der Bekanntmachung: 2303
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seesen
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38723
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seesen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Seesen - Generalplanung: Neubau Feuerwehrhaus
Die Stadt Seesen beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses der Seesener Feuerwehr auf dem ehemaligen Schützenplatz in 38723 Seesen.
Folgende Leistungen sind als Generalplanung erforderlich:
1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2021 § 34, LP 1-9
2. Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2021 § 39, LP 1-9
3. Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 § 51, LP 1-6
4. Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 § 55, alle AGR 1-8, LP 1-9
5. Beratungsleistungen Wärmeschutz und Energiebilanz gem. HOAI 2021, Anlage 1.2.3
6. Beratungsleistungen Bauakustik gem. HOAI 2021, Anlage 1.2.4
7. Beratungsleistungen Raumakustik gem. HOAI 2021, Anlage 1.2.5
8. Beratungsleistungen Geotechnik gem. HOAI 2021 Anlage 1.3.
sowie Besondere Leistungen siehe Honorarangebotstabelle "230207_2303_SeesenFW_Honorar_VgV_HOAI.xlsx" in den Teilnahmeunterlagen.
Die Brandschutzplanung gem. AHO-Schriftenreihe 17, Grundleistungen 1-4 wird durch den öffentlichen Auftraggeber gesondert beauftragt.
Planungsphase: Stadt Seesen, Marktstraße 1, 38723 Seesen, Ausführungsphase: Stadt Seesen Schützenplatz 38723 Seesen
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Generalplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses der Seesener Feuerwehr auf dem ehemaligen Schützenplatz in Seesen.
Der Neubau des Feuerwehrhauses soll bis Ende 2025 realisiert und baulich fertiggestellt werden. Ein bereits festgelegtes Konzept bildet die städtebauliche Grundlage für den westlichen Teilbereich des Schützenplatzes. Das Feuerwehrhaus Seesen soll den Bedarf für die Stadt Seesen decken. Insgesamt wird der Neubau für 10 Fahrzeugstände sowie für ca. 100 männliche und ca. 20 weibliche Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr geplant. Hinzu kommen ca. 35 Jugendfeuerwehr- und ca. 20 Kinderfeuerwehrkräfte.
Es liegt bereits ein Raumprogramm vor. Das Bedarfsprogramm des Feuerwehrhauses umfasst insgesamt eine Nutzfläche (NUF) von ca. 2.800 m², daraus ergibt sich ein BRI von ca. 14.500 m³. Im Außenraum sind ca. 4.500 m² Freiflächen zu planen. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung innerhalb der Verhandlungsstufe dieses VgV-Verfahrens ist vom Bieter ein skizzenhafter Lösungsvorschlag darzustellen.
Ziel der Mehrfachbeauftragung ist es, eine funktionale und gestalterisch überzeugende Konzeptskizze für den Neubau des Feuerwehrhauses zu erhalten, die den Abläufen gerecht wird. Diese Konzeptskizze soll insbesondere die "Herangehensweise" des Bieters an das Projekt aufzeigen.
Die auftragsgegenständliche Planungsaufgabe soll sowohl den städtebaulichen Rahmenbedingungen des Ist-Zustands wie auch einer möglichen zukünftigen Entwicklung des Gesamtareals Rechnung tragen.
Das neue Feuerwehrhaus nimmt hinsichtlich der Anforderungen an Sicherheit und Erschließung eine Sonderstellung innerhalb des Areals ein. Zentrale Bedeutung kommt der Erfüllung des Schutzziels zu. Ein eigenständiger architektonischer Ausdruck des Feuerwehrhauses als Sonderfunktion innerhalb des Gesamtareals ist gewünscht, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben des technischen Plans. Auf eine angemessene, langlebige Materialwahl, auch bei den Fassaden, sowie eine robuste Außenraumgestaltung wird Wert gelegt. Trotz der besonderen Sicherheits- und Erschließungsanforderungen soll ein bürgernahes und einladendes Bild des Feuerwehrhauses vermittelt werden.
Es ist vorgesehen, jedem vortragenden Bieter ein Pauschalhonorar von [Betrag gelöscht] EUR netto gegen direkten Rechnungseingang beim Auslober/Auftraggeber zu zahlen. Die zu erbringenden Vorschläge zur Konzeptidee sind der angebotenen Aufwandsentschädigung bezüglich Tiefe und Umfang anzupassen.
Die Bewertung findet gem. der übermittelten Bewertungsmatrix statt. Diese Konzeptskizze fällt unter den Punkt 3 der übermittelten Bewertungsmatrix. Der Bieter hat Anspruch auf die Aufwandsentschädigung, sofern er an allen Verhandlungsrunden sowie am Termin der Vergabeverhandlung teilgenommen hat und fristgerecht ein verbindliches finales Angebot eingereicht hat.
Weitere Informationen zur Aufgabenstellung entnehmen Sie der Anlage "01_Aufgabenstellung_Neubau Feuerwehrhaus_Seesen.pdf" in den Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Anhand der geforderten Referenzen und deren Wertung (Auswahlkriterien) wird eine Rangfolge festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Wertung je Referenzprojekt Erreichbare Punktzahl:
Vergleichbarkeit: max. 13 Pkt.
Hinsichtlich der Aufgabenstellung Max. 10 Pkt.
- Neubau Feuerwehrhaus einer Berufs- oder freiwilligen Feuerwehr mit größer gleich 10 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge und größer gleich 100 Einsatzkräften 8
- Neubau Feuerwehrhaus einer Berufs- oder freiwilligen Feuerwehr mit größer gleich 8 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge und größer gleich 80 Einsatzkräften 6
- Neubau Feuerwehrhaus einer Berufs- oder freiwilligen Feuerwehr mit größer gleich 6 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge und größer gleich 60 Einsatzkräften 4
- Neubau Feuerwehrhaus einer Berufs- oder freiwilligen Feuerwehr mit größer gleich 4 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge und größer gleich 40 Einsatzkräften 2
- Bei Neubau Feuerwehrhaus mit Werkstattbereich ./. +2
- Feuerwehrhaus Sanierung/Umbau 1
- Sonstige Gebäude 0
Hinsichtlich des Auftraggebers max. 3 Pkt.
- Öffentlicher Auftraggeber: Land/Bund/Kommune/Sonstige 3
- Privater Auftraggeber 0
Leistungen des Bewerbers: max. 17 Pkt.
Bearbeitete Leistungsphasen max. 8 Pkt.
- Leistungsphasen 1-9 8
- Bei fehlender Leistungsphase 8 ./.- 2 Pkte. von Höchstpunktzahl (-2)
- Je weitere fehlende Leistungsphase (1,2,7 o. 9) ./.-1 Pkt. je fehlende LPH (-1)
- Leistungsphasen 3-6 (Mindestkriterium) 2
Abgerechnete Honorarzone max. 5 Pkt.
- Honorarzone V 5
- Honorarzone IV 4
- Honorarzone III 3
- Honorarzone II 2
- Honorarzone I 1
Generalplanung: max. 4 Pkt.
- Referenzprojekt ist in einer Generalplanung umgesetzt 4
- Referenzprojekt ist nicht in einer Generalplanung umgesetzt 0
Maximale Punktzahl je Referenz 30 Pkt.
Es werden gem. HOAI mindestens die Leistungsphasen 1 bis 4 (Baugenehmigungsplanung) für alle Planungsleistungen beauftragt.
Die anschließenden Leistungsphasen 5 bis 6 und/oder 7 bis 9 sind optional mit anzubieten und werden ggf. in Stufen und unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmes und/ oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel beauftragt.
Die Stadt Seesen behält sich zudem vor, ab Leistungsphase 5 oder Leistungsphase 7 nach HOAI einen Generalunternehmer zu beauftragen und die weitere Planung dort zu inkludieren.
Die Angebote der Fachingenieure sind ebenfalls gem. HOAI für alle einzelnen Leistungsphasen 1 bis 9 anzubieten.
Eine losweise Vergabe der einzelnen Planungsleistungen wird ausgeschlossen.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben wird mit der Einladung zur Verhandlungsstufe den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "230207_2303_SeesenFW_Honorar_VgV_HOAI.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft) auszufüllen und beizulegen. Zudem ist bei Bewerbergemeinschaften neben dem Bewerberbogen für jedes weitere Unternehmen der Ergänzungsbogen vollständig auszufüllen und einzureichen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind.
Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist neben dem Bewerberbogen für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will der Ergänzungsbogen hinsichtlich der geliehenen Leistungen auszufüllen und einzureichen. Zusätzlich ist bei Eignungsleihe die Anlage 2 vollständig auszufüllen.
Bei Unteraufträgen (ohne Eignungsleihe) muss im Teilnahmewettbewerb Art und Umfang der durch Unterauftragsnehmer auszuführenden Leistungen angegeben werden. Hierfür ist Anlage 2 zu verwenden.
Erst vor Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Nachunternehmen benennen sowie eine Verpflichtungserklärung einzureichen.
Nähere Erläuterungen sind den "Hinweisen zum Teilnahmeantrag" zu entnehmen.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung unter II.1.1) umgehend auf der Vergabeplattform über die "Kommunikation" zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf anderer Weise nachgewiesene Erlaubnis der Berufsausübung. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Architekten gefordert.
- Eigenerklärung über Berechtigung nach geltendem Landesrecht die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden.
Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
- Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird der Auftraggeber ggf. anfordern.
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen des Bewerbers Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Eigenerklärung, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Für den Umsatz des Unternehmens/der Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, ist ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt notwendig. Bei einer Bietergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze der Mitglieder*innen addiert werden, um den geforderten Umsatz zu erreichen.
- Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss min. 3 Mio. EUR für Personenschäden und min. 3 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen oder im Auftragsfall abgeschlossen/erhöht werden. Beides bei 2-facher Maximierung. Als Nachweis gilt auch die schriftliche Zusage der Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Summe aus Büroinhaber(n) und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master) im Leistungsbild Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI 2021 des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
- Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen:
Projektleiter/in Hochbau - Gesamtkoordination
- Der Projektleiter/die Projektleiterin Hochbau - Gesamtkoordination hat mindestens
ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI) und Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Hochbau oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI).
Bauleiter/in Hochbau - Gesamtkoordination
- Der Bauleiter/die Bauleiterin Hochbau - Gesamtkoordination hat mindestens
ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich LPH 8 Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI), oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI).
- Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Angaben zur eingesetzten CAD- und AVA-Software:
Die Angaben zu CAD- und AVA-Software sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Eigenerklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen. Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich der planerischen Komplexität vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein.
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat insgesamt 2 wesentliche Referenzprojekte vorzustellen. Zu jedem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen.
Mindestkriterien:
- mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt: Objektplanung "Neubau - Feuerwehrhaus"
- mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt: Objektplanung "Öffentlicher Auftraggeber"
- mind. 1 Referenz muss Baukosten (KG 300 + 400, brutto) größer gleich 3,0 Mio. EUR vorweisen.
- mind. 1 Referenz muss mind. die Honorarzone III umfassen.
Die Mindestnachweise können auch an einem Projekt nachgewiesen werden.
Die Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 3-6 umfassen.
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2010 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Es erfolgt eine Bewertung beider Referenzprojekte. Hinweise zur Referenzbewertung unter II.2.9 des Bekanntmachungstextes.
Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Architekten gefordert.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V69JK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.