ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft - Hybrid-Omnibusse 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 106-23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra-reisen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft - Hybrid-Omnibusse 2024
Der Auftraggeber plant in 2024 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 schließen.
Der Auftraggeber plant in 2024 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 schließen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
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Der Mitarbeiterbestand wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet:
2 Punkte >1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und > 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)
1 Punkt 500 bis 1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und 50 bis 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)
0 Punkte < 500 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und/oder < 50 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)
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Der Referenzen werden bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet:
0 Punkte 3 Referenzen (Mindestanforderung), die den Mindestanforderungen genügen.
1 Punkt 4 bis 5 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen.
2 Punkte 6 bis 7 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen.
3 Punkte 8 bis 9 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen.
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Der Anzahl der ausgelieferten Fahrzeuge wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet:
1 Punkt Durchm. 500 bis 1000 Fahrzeuge
2 Punkte Durchm. 1001 bis 2000 Fahrzeuge
3 Punkte Durchm. > 2000 Fahrzeuge
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
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1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
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1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
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1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
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1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
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1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
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1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
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1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
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1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
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2.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Busse) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführung / Inhaber
b) technische Fachkräfte
c) kaufmännische. Fachkräfte
d) Sonstige Beschäftigte
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
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2.2 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001
Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
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2.3 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001
Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
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2.4 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf (5) Jahre (ab 01.01.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte von unterschiedlichen Auftraggebern im Sinne des § 98 GWB zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden bis zu 9 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt.
Vergleichbar sind Projekte: Wenn mindestens 10 Hybridbusse (je Einzelauftrag) (mit der vom Bewerber im Verhandlungsverfahren angebotenen Antriebstechnik; mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90%) ausgeliefert wurden.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts
- Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)
- Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
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2.5 Anzahl der im EWR ausgelieferten Fahrzeuge
Die Bewerber müssen Angaben über die jährlich von ihnen ausgelieferten Fahrzeuge machen. Bewertet wird die durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgelieferte Anzahl an Linienbussen für den ÖPNV unabhängig von der Antriebsart. Diese muss durchschnittlich mindestens 500 pro Geschäftsjahr betragen.
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2.6 Angabe einer elektronischen Ersatzteilplattform
Angabe über das Bestehen einer funktionierenden elektronischen Plattform im Auftragsfall zur Identifikation und zum Bezug der Ersatzteile in deutscher Sprache für die zu liefernden Fahrzeuge (E-Commerce).
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2.7 Angabe eines Ansprechpartners für die Ersatzteilversorgung
Angabe eines deutschsprachigen Ansprechpartners für die Ersatzteilversorgung (mit Namen, Abteilung und Telefonnummer).
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2.8 Angabe einer elektronischen Serviceplattform
Angaben über das Bestehen einer funktionierenden elektronischen Plattform des Auftraggebers im Auftragsfall, über die Wartungs-, Service- und Reparaturinformationen (Instandhaltungsinformationen) in deutscher Sprache zugänglich sind.
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2.9 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift
Erklärung, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift:
- bei allen Kundenkorrespondenzen
- bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Betriebsanleitungen, Softwareanwendungen
- und bei Einsatz von eigenen Service-Kräften sowie bei Einsatz von Service-Kräften von Nachunternehmern gegenüber den Kunden in Deutschland
verwendet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J69FG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.