Landschaftsbauarbeiten - Außenanlagen und Umfeld Stadthalle Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 163_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten - Außenanlagen und Umfeld Stadthalle Göttingen
Leistungsgegenstand sind Herstellung der Außenanlagen um die Stadthalle Göttingen (Eigenbetrieb Stadthalle Göttingen - Titel 1) und dem angrenzenden Straßenraum (Stadt Göttingen - Titel 2).
Die Arbeiten umfassen die komplette Herstellung aller Anlagen in diesem Bereich wie Treppen und Geländer, Pflasterflächen, Einfriedungen, Mauerscheiben, Entwässerung, Zufahrten, Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlage,
wassergebundenen Flächen sowie die Pflanzarbeiten.
Stadthalle Göttingen
Albaniplatz 2
37073 Göttingen
Das Baugelände befindet sich im direkten Umfeld der in Sanierung/Umbau befindlichen Stadthalle. Die Baubereich Stadthalle liegt am östlichen Rand der Göttinger Innenstadt zwischen Altem Botanischen Garten im Norden und Cheltenhampark im Süden. Es wird über die Herzberger Landstraße und den Albaniplatz erschlossen. Das Baufeld liegt in Teilen in natürlicher Hanglage. Die Höhenlage liegt im Bereich der Zufahrt an der Straße Albaniplatz 162,67m DHHN und im Bereich Zufahrt
Herzberger Landstraße bei 165,05m DHNN.
Die mit diesem Ausschreibungsverfahren herzustellenden Freianlagen befinden sich auf mehreren Flurstücken mit zwei Eigentümern: Stadt Göttingen und Eigenbetrieb Stadthalle Göttingen und beinhaltet die Herstellung der Außenanlagen um die Stadthalle Göttingen und den angrenzenden Straßenraum. Die Arbeiten umfassen die komplette Herstellung aller Anlagen in diesem Bereich wie Treppen und Geländer, Pflasterflächen, Mauerscheiben, Entwässerung, Zufahrten, Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlagen, wassergebundenen Flächen sowie die Bepflanzungen.
Im Vorfeld erfolgte bereits der Grundleitungsbau Regenwasser mit entsprechenden Regenwasserhaltungen, die Umverlegung vorhandener Versorgungsleitungen Elt aus dem Baubereich an die Grundstücksgrenze sowie die Herstellung der Baustellenzufahrt. Auf den bereits bearbeiteten Flächen wurde der oberflächige Abbruch größtenteils getätigt, in den Geländebereichen ist die Beräumung des Baufeldes Bestandteil der Leistung. Die Baustelleinrichtung des Hochbaus wird
voraussichtlich bis Ende Februar 2023 auf dem westlichen Baufeld bestehen bleiben. Der Bauablauf und Baustart erfolgt nach Abstimmung mit den Baubeteiligten.
Die Baugeräte sind auf die Situation der Baustelle anzupassen. Während der Ausführung finden Arbeiten in den Gebäuden statt. Die Zugänglichkeit muss mind. zu einem der Eingänge gewährleistet werden. Die Abstimmungen hierzu finden in den wöchentlichen Bauberatungen statt, an denen der Auftragnehmer bei Bedarf teilzunehmen hat. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme (IBN) des Gebäudes ist vor Fertigstellung der Außenanlagen vorgesehen. Ab dem Zeitpunkt der IBN müssen daher die Flucht- und Rettungswege in Funktion gehalten werden.
Es stehen lediglich beschränkte Lagerflächen zur Verfügung. Alle Materialien sind kurz vor dem Einbau anzuliefern und umgehend zu verarbeiten. Lagerflächen sind ausschließlich im Baufeld vorhanden.
Für die Zwischenlagerung und Baustelleneinrichtung können keine Flächen außerhalb des Baufeldes zur Verfügung gestellt werden. Die Besichtigung des Baufeldes vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Vor Beginn der Ausführung ist der Bauleitung ein Bauablauf/Durchführungskonzept zur Abstimmung vorzulegen. Hierbei sind insbesondere die Reihenfolge der einzelnen Bearbeitungsabschnitte darzustellen,
insbesondere die geplanten Zeitabläufe mit Hinblick auf Werkstattplanungen, Prüfzeiten der Genehmigungsstatik, Fertigungsdauer der Stützwände, Materialbeschaffung usw.
Eine evtl. Detailklärung mit dem bauleitenden Architekten, die anschließende Materialbeschaffung sowie weitere erforderliche Vorarbeiten haben rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zu erfolgen. Es wird eine
ununterbrochene, zügige Ausführung und eine auf den Terminplan und die Zwischentermine abgestimmte, ständige Baustellenbesetzung erwartet.
Etwaige sich im Lauf des Bauprojekts Änderungen von Anfangs- und Terminfestlegungen werden rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
zu II.2.7) Die Ausführungsfrist beginnt abweichend mit Auftragserteilung.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung = 5% der Auftragssumme. Sie wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung bis 5 % der Auftragssumme erreicht sind).
Sicherheitsleistung für etwaige Mängelansprüche = 3% der Auftragssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftsbauarbeiten - Außenanlagen und Umfeld Stadthalle Göttingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bovenden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rst-bau.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-entfällt-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html