Braunschweig: Oswald-Berkhan-Schule - Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2124/ 00489
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Braunschweig: Oswald-Berkhan-Schule - Technische Ausrüstung
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt den Auftrag "Oswald-Berkhan-Schule - Technische Ausrüstung" zu vergeben. Dazu sind die Leistungen gemäß § 55 HOAI (Anlagengruppen 1-5 und 7) zu erbringen.
Planungsphase: Stadt Braunschweig, FB Gebäudemanagement, Ägidienmarkt 6, 38100 Braunschweig, Ausführungsphase: Oswald-Berkhan-Schule, Oswald-Berkhan-Straße 4, 38118 Braunschweig
Das Projekt umfasst den Neubau einer Turnhalle als Ersatzbau, die Schulerweiterung und die Schulsanierung im Bestand am Hauptstandort der Oswald-Berkhan-Schule.
Die Schülerzahlen der Oswald-Berkhan-Schule sind in den letzten Jahren stetig angestiegen, so dass sich die räumliche Unterversorgung verschärft hat.
Dadurch fehlt der Schule eine Anzahl von Räumen im Bestand, wie unter anderem mehrere allgemeine Unterrichtsräume, Differenzierungs- und Hygieneräume.
Die bestehende Gymnastikhalle ist bereits seit Jahren abgängig und für die Nutzung bis auf Weiteres gesperrt. Die fehlenden Sporträumlichkeiten sind für eine Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung und dem besonderes hohen Bedarf an Bewegungsangeboten auf Dauer für die Schule nicht zu kompensieren. Aufgrund des Bedarfes ist ein Ersatzneubau für die Gymnastikhalle sowie Ertüchtigung der angrenzenden Sportwiese ein Bestandteil des Projektes.
Zur Unterbringung der Schülerinnen und Schüler ist mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 eine vorübergehende Außenstelle in der Schulanlage Böcklinstraße 29 eingerichtet worden. Aus schulorganisatorischen Gründen und aufgrund der Beschaffenheit der Räumlichkeiten sollen die vier dorthin ausgelagerten Klassen wieder an den Hauptstandort in die Oswald-Berkhan-Straße zurückgeführt werden.
Die abgängige Gymnastikhalle, die Carportanlage und die ehemalige Hausmeisterwohnung
müssen im Rahmen des Projektes vollständig abgerissen werden. Auf dem freigewordenen Areal kann der Ersatzneubau der Turmhalle sowie die Schulerweiterung gemäß dem Raumprogramm geplant werden.
Der bestehende Raumbedarf soll durch die Errichtung einer Schulerweiterung sowie durch den Ersatzneubau der Turnhalle behoben werden.
[...]
Ergänzend zum Ersatzneubau der Turn- und Gymnastikhalle sowie der benötigten übrigen Erweiterungen an Oswald-Berkhan-Schule soll im Rahmen des Projektes der grundsätzliche Schulsanierungsbedarf der Bestandsgebäude geprüft werden. Neben den baulichen Aspekten spielt hierbei insbesondere die Prüfung der bestehenden Möglichkeiten der energetischen Sanierung der Außenhülle sowie die Erneuerung der Gebäudetechnik unter dem Gesichtspunkt der anvisierten CO²-Neutralität Braunschweigs zum Jahre 2030 eine vordergründige Rolle.
[...]
Sanierungsfläche im Bestand: ca. 5.900m² BGF; NUF ca. 4.000m²
[...]
Leistungsbild Technische Ausrüstung:
Auf der Grundlage des beiliegenden Raumprogramms und in enger Abstimmung mit dem Bauherren und dem beauftragten Architekturbüro ist für den Bestand und den Neubau ein ganzheitliches Konzept für die technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 5 und 7 zu entwickeln.
Technische Lüftungskonzepte sind wirtschaftlich und funktional gegenüber herkömmlichen Ausstattungen zu bewerten und in die Konzeption einzubeziehen und dem Bauherren als Entscheidungsvorlage für eine technische Umsetzung vorzulegen.
Die baulichen, energetischen und gestalterischen Möglichkeiten sind in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und dem beauftragten Architekturbüro zu überprüfen. Die Kapazitäten der Sanitärflächen im Bestand sind hinsichtlich der Schülerzahlen und Anzahl der Beschäftigten zu prüfen und ggf. im An- bzw. Erweiterungsbau zu erweitern. Es ist auf Barrierefreiheit zu achten. Die besonderen Anforderungen hinsichtlich einer barrierefreien Erschließung sind planerisch für die Schule (Bestand und Neubau) zugrunde zu legen.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Die Stadt Braunschweig verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Gebäudeerstellung und eines nachhaltigen Gebäudebetriebes verbunden mit einer CO2-Neutralität ab 2030. Grundsätzlich ist deshalb die Errichtung der zu planenden Gebäude entsprechend des BEG NWG 40 - Standard der KfW verbindlich vorgegeben. Die dementsprechenden energetischen Mindestanforderungen sind von den AN planerisch umzusetzen. Hierfür sind im Rahmen des Projektes alle baulichen und gebäudetechnischen Möglichkeiten zu prüfen und zu bewerten, welche ein Erreichen dieser Ziele unterstützen und ermöglichen. Hierzu zählen u.a. der Einsatz erneuerbarer Energien zu Wärme- und Stromerzeugung, die Energieeffizienz von Gebäudetechnik und Hülle sowie der Einsatz nachhaltiger und nachwachsender Baustoffe und ein zirkuläres Bauen.
Im Rahmen der Leistungsphasen 1-3 ist hierzu eine Variantenuntersuchung durchzuführen, um geeignete unterschiedliche Lösungsansätze u.a. in den Parametern Aufwand, Effizienz und Praktikabilität zu vergleichen und zu optimieren. Der Einsatz einer Fassadenbegrünung sowie eine Dachbegrünung sind hierbei als Elemente des nachhaltigen Bauens verbindlich umzusetzen.
Während in der Vergangenheit das Regenwasser grundsätzlich vollständig abgeführt wurde, sollte insbesondere geprüft werden, ob und wie eine Bevorratung zur Nutzung des anfallenden Regenwassers, z.B. zur Bewässerung von Grünanlagen, sinnvoll ermöglicht werden kann.
Weiterhin sind alle Voraussetzungen zu schaffen, um nachträglich eine größtmögliche Photovoltaikanlage auf den Dachflächen des Neubaus ergänzen zu können. Die Planung, Errichtung sowie der Betrieb der PV-Anlage ist dabei nicht Bestandteil dieses Projektes, sondern wird von der stadteigenen "Energiegenossenschaft Braunschweiger Land e.G." vorgenommen.
Die AN müssen unverzüglich nach Fertigstellung einen Energieausweis gemäß des zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung gültigen GEG ausstellen und der AG im Original übergeben.
Aufgrund der noch nicht belastbaren realistischen Erfahrungen erfolgt in dieser frühen Projektphase noch kein Kostenansatz hierfür. Dieser wird im Rahmen des ISV Phase II (Investitionssteuerungsverfahren) näher untersucht.
Weitere Informationen zur Aufgabenstellung sind dem Dokument "20230201_00489_OBS_TGA_Vergabeunterlagen_Teil 1_TNW.pdf" in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.
Die Referenzen werden auf die unter Abschnitt III.1.3 der Auftragsbekanntmachung dargelegten Anforderungen Mindestbedingungen) geprüft. Die Eignung des Bewerbers wird somit verifiziert.
Sind die Mindestbedingungen nicht eingehalten oder nicht in dem ausgefüllten Mantelbogen eindeutig erkennbar, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung.
Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Die Dokumente
"20230131_00489_OBS_HB_TGA_AG1.xlsx"
"20230131_00489_OBS_HB_TGA_AG2.xlsx"
"20230131_00489_OBS_HB_TGA_AG3.xlsx"
"20230131_00489_OBS_HB_TGA_AG4.xlsx"
"20230131_00489_OBS_HB_TGA_AG5.xlsx"
"20230131_00489_OBS_HB_TGA_AG7.xlsx"
dienen in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information.
Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe 2 des Verfahrens) sind diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft) auszufüllen und beizulegen. Zudem ist bei Bewerbergemeinschaften neben dem Bewerberbogen für jedes weitere Unternehmen der Ergänzungsbogen vollständig auszufüllen und einzureichen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind.
Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist neben dem Bewerberbogen für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will der Ergänzungsbogen hinsichtlich der geliehenen Leistungen auszufüllen und einzureichen. Zusätzlich ist bei Eignungsleihe die Anlage 2 vollständig auszufüllen.
Bei Unteraufträgen (ohne Eignungsleihe) muss im Teilnahmewettbewerb Art und Umfang der durch Unterauftragsnehmer auszuführenden Leistungen angegeben werden. Hierfür ist Anlage 2 zu verwenden.
Erst vor Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Nachunternehmen benennen sowie eine Verpflichtungserklärung einzureichen.
Nähere Erläuterungen sind den "Hinweisen zum Teilnahmeantrag" zu entnehmen.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung unter II.1.1) umgehend auf der Vergabeplattform über die "Kommunikation" zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf anderer Weise nachgewiesene Erlaubnis der Berufsausübung. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Beratenden Ingenieurs gefordert.
- Eigenerklärung über Berechtigung nach geltendem Landesrecht die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden.
Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
- Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird der Auftraggeber ggf. anfordern.
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen des Bewerbers Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Eigenerklärung, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Für den Umsatz des Unternehmens/der Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, ist ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt notwendig.
- Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss min. 3 Mio. EUR für Personenschäden und min. 3 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen oder im Auftragsfall abgeschlossen/erhöht werden. Beides bei 2-facher Maximierung. Als Nachweis gilt auch die schriftliche Zusage der Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Summe aus Büroinhaber(n) und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master) im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI 2021 des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
- Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen:
Projektleiter/in Technische Ausrüstung
- Der Projektleiter/die Projektleiterin hat mindestens
ein abgeschlossenes Studium Bauingenieurwesen entsprechender Fachrichtung und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) und Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Hochbau oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
Bauleiter/in Technische Ausrüstung
- Der Bauleiter/die Bauleiterin hat mindestens
ein abgeschlossenes Studium Bauingenieurwesen entsprechender Fachrichtung und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich LPH 8 Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI), oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
- Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Angaben zur eingesetzten CAD- und AVA-Software:
Die Angaben zu CAD- und AVA-Software sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Eigenerklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen. Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich der planerischen Komplexität vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat max. 2 wesentliche Referenzprojekte vorzustellen. Zu jedem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen.
Bei der Auswahl
des Referenzprojektes ist zu beachten:
- Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt "Schule / Bildungsstätte" (mind. Leistungsphasen 3-8)
- Mindestens 1 abgeschlossenes Projekt "Öffentlicher Auftraggeber - Bund/Land oder Kommune" (mind. Leistungsphasen 1-8)
- Umbau/Sanierung bei mind. einem der vorgelegten Referenzprojekte (mind. Leistungsphasen 1-8)
Die Mindestnachweise können auch an einem Projekt nachgewiesen werden.
Der Referenzzeitraum muss zwischen 2012 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2012 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Hinweise zur Referenzbewertung unter II.2.9 des Bekanntmachungstextes.
Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Beratenden Ingenieurs (nach jeweils geltendem Landesrecht) gefordert.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V69LN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.