3622S32232 - Aufbau einer Bioprobenbank Radonexponierter Personen zur umfassenden Untersuchung biologischer Strahlenwirkungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZD 2 - 08313/3622S32232
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
3622S32232 - Aufbau einer Bioprobenbank Radonexponierter Personen zur umfassenden Untersuchung biologischer Strahlenwirkungen
Aufbau einer Bioprobenbank Radonexponierter Personen zur umfassenden Untersuchung biologischer Strahlenwirkungen
Neuherberg
Aufbau einer Bioprobenbank Radon-exponierter Personen zur umfassenden Untersuchung biologischer Strahlenwirkungen
Lungenkrebs ist eine schwere Erkrankung, die durch ionisierende Strahlung, insbesondere Inhalation von Radon und Radonfolgeprodukten, ausgelöst werden kann. Radon ist neben Rauchen einer der größten Risikofaktoren insbesondere in der Zusammenwirkung mit Rauchen für die Lungenkrebsentstehung. Zahlreiche Studien weisen die mutagene Wirkung von Radon auf das Erbmaterial mittels traditioneller Chromosomenanalysen nach. Erste, neuere Studien zeigten mittlerweile weitere molekulare Veränderungen nach Radonexposition, wie z.B. Effekte auf die Genexpression und auf epigenetische Muster. Diese Untersuchungen wurden bisher nicht systematisch und nur an wenigen Probanden durchgeführt. Das Ziel dieses Projekts ist der systematische Aufbau einer Bioproben- und Datenbank Radonexponierter Personen. Diese Bioprobenbank bildet zukünftig die Grundlage für Strahlenforschungsprojekte, in welchen mit modernen biologischen Analysemethoden, Bioindikatoren für Radon-induzierte pathologische Prozesse untersucht werden.
In diesem Projekt sind Bioproben (Blut-, Mundschleimhaut- und Sputumproben) von ca. 600 Personen aus 200 Haushalten und zu den Personen assoziierte Daten (Radonexposition, medizinische und epidemiologische Daten) zu sammeln. Das BfS führt gegenwärtig bundesweite Messungen der Radonraumluft in 6000 Haushalten durch. Aufbauend auf diesen Messungen, sollen 100 Haushalte (ca. 3 Personen/Haushalt) ausgewählt werden, die eine hohe Exposition >300 Bq/m3 ausweisen. Als Mindestexpositionszeit ist ein Zeitraum von 5 Jahren geplant. Von Personen dieser Haushalte sollen systematisch qualitativ hochwertige Blutproben, Mundschleimhautzellen und Sputumproben gewonnen werden. Nach Alter und Rauchen angeglichen, sollen ebenfalls Personen aus 100 niedrig exponierten Haushalten (<40 Bq/m3) rekrutiert und die Proben gewonnen werden. Zur weiteren Aufarbeitung und Einlagerung sind die Bioproben dem BfS zu übergeben. Aus den Proben sollen Erbmaterial, Zellen und Plasma für umfassende Untersuchungen isoliert und in der Bioprobenbank am BfS konserviert werden. Daneben sind zu den Personen assoziierte Daten über einen Fragebogen zu sammeln und in eine Datenbank am BfS (MEDEORA BioArchive-Software) einzupflegen. Die Proben und Daten stehen im Anschluß der Eigenforschung am BfS aber auch nach Antrag anderen Forschergruppen zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Durchführung des Projektes wird umfassende Expertise im Aufbau von Biobanken benötigt. Diese Expertise ist durch internationale Fachartikel- und/oder eine Referenzliste nachzuweisen. Der Forschungsnehmer hat erfahrenes Personal für die Planung der Studie und Studieninstrumente, für die Antragstellung bei der zuständigen Ethikkommission und die Genehmigung der Studie durch den Datenschutz einzusetzen, sowie zur Akquise der Teilnehmer und Probenabnahme. Ebenfalls soll die Studie durch eine Pressekampagne unter Leitung des BfS in nationalen und lokalen Medien bekannt gemacht werden
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.