Freigestellter Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2023/0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ausschreibungen-hannover.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr.
Los 2 - Albert-Liebmann-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 11 - Eberhard-Schomburg-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 12 - Ernst-Reuter-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 13 - Freie Martinsschule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 14 - Freie Waldorfschule Bothfeld
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 15 - Franz-Mersi-Schule & Hartwig-Clausen-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 16 - Wäldchenschule Arnum
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 18 - Albert-Schweitzer-Schule Goltern
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 20 - Grundschule Groß Munzel
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 22 - Grundschule Hemmingen-Westerfeld
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 35 - Gutzmannschule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 37 - Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 39 - Janusz-Korczak-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 43 - Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 44 - Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 47 - Paul-Moor-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 48 - Pestalozzi-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 54 - Schule Am Wasserwerk & Außenstellen
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 57 - Schule Im Großen Freien
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 59 - ILMASI-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 60 - Bildungszentrum Hören-Sehen-Kommunikation
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 62 - Wilhelm-Schade-Schule Außenstelle Egestorff
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 66 - Schule Unter den Eichen
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 74 - Grundschule Stockhausenstraße
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 110 - Otfried-Preußler-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 115 - Mira-Lobe-Grundschule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 117 - Grundschule Am Lindener Markt
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 118 - Grundschule Brelingen
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 119 - Oberschule Berenbostel
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 123 - Grundschule Otze
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 135 - Kämmer International Bilingual School
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen.
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage über das Wettbewerbsregister stellen.
Zusätzlich kann ab einer Auftragssumme über 30.000€ eine Anforderung des Gebewerbezentralregisters gem. § 150a GewO durch den Auftraggeber erfolgen.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
Interessierte Unternehmen/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer/Lieferanten müssen erklären, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Die entsprechende Eigenerklärung ("Eigenerklärung RUS-Sanktionen") ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch eine Präqualifikation oder eine Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
2) Gesonderte Erklärung zum NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen).
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/1335/1336
Fax: [gelöscht]
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).