RH_G_Grundstücksvergabe CMG_2023_Interessenbekundung Referenznummer der Bekanntmachung: RH_G_Grundstücksvergabe Campus Maschinenbau Garbsen_2023_Interessenbekundung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Region-Hannover
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de
Es handelt sich nicht um eine gemeinsame Beschaffung, sondern um einen Veräußerungsvorgang, auf den die Regelungen des GWB, der VgV und der VOB/A weder direkt noch entsprechend anwendbar sind.
Abschnitt II: Gegenstand
RH_G_Grundstücksvergabe CMG_2023_Interessenbekundung
Grundstücksveräußerung Flurstück 9/10 der Flur 11 Gemarkung Garbsen.
Die zu veräußernde Fläche (Flurstück 9/10 der Flur 11 Gemarkung Garbsen) hat eine Gesamtgröße von 42.318 m². Sie verfügt über bis zu sechs Baufelder und ermöglicht auf jedem Baufeld die Realisierung einer Bruttogeschossfläche zwischen 7.000 und 12.500 qm; u.a. sind bis zu 5.000 qm studentisches Wohnen (<10%) möglich. Insgesamt könnten auf der Fläche nach der aktuellen Planung rund 53.000 qm BGF realisiert werden.
Stadt Garbsen Rathausplatz 1 30823 Garbsen Flurstück 9/10 der Flur 11 Gemarkung Garbsen
Die Region Hannover und die Stadt Garbsen führen gemeinsam den eingeleiteten Investorenwettbewerb durch. Ziel ist, Grundstücksflächen zu veräußern, die an den Hochschul-, Forschungs- und Entwicklungsstandort des Fachbereichs Maschinenbau der Leibniz Universität Hannover (LUH) angrenzen, um dort von dem Erwerber einen Technologiestandort entwickeln zu lassen. Die Region Hannover beabsichtigt, die Entwicklung aktiv zu unterstützen, möglicherweise auch durch die Anmietung von Flächen zum Betrieb eines Gründerzentrums.
Die beteiligten Akteure und die zu veräußernde Fläche sind in dem als Anlage 1 beigefügten Exposé beschrieben.
Die Verfahrensregelungen der VOB/A finden explizit keine Anwendung. Die Vergabeplattform bietet für den angetrebten Wettbewerb keine geeigneten Tools, so dass das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgrund der hohen Transparenz und der Möglichkeit der elektronischen Einreichung der Interessenbekundungen und Angebote gewählt wird.
Die Vermarktung der Flächen wird auf Grundlage eines informellen Investorenwettbewerbs mit einer vorgeschalteten Interessenbekundung durchgeführt.
In einem ersten Verfahrensabschnitt werden die Interessenten zur Abgabe einer Interessenbekundung nebst Beifügung der geforderten Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise nach Maßgabe dieser Verfahrensinformation aufgefordert. Im Anschluss daran prüft die Vergabestelle die Eignung der Interessenten anhand der eingereichten Nachweise.
Sodann werden in dem sich anschließenden zweiten Verfahrensschritt die Bewerber ausgewählt, die mit einer Angebotsaufforderung eingeladen werden, erste indikative Angebote einzureichen, über die dann verhandelt wird (Verhandlungsphase). Im Rahmen der Angebotsaufforderung werden weitere Vergabeunterlagen übersandt. Die Vergabestelle teilt im Rahmen der Angebotsaufforderung die Zuschlagskriterien mit, nach denen die finalen Angebote bewertet werden.
Die Zahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die auf der Grundlage ihrer indikativen Angebote an der Verhandlungsphase teilnehmen werden, wird auf maximal vier Wettbewerbsteilnehmer begrenzt. Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung nach den bekannt gegebenen Auswahlkriterien.
Nach Abschluss der Verhandlungsphase fordert die Vergabestelle die Bieter zur Abgabe verbindlicher Angebote auf und wird dann final das Gesamtvertragswerk ausverhandeln. In diesem Zusammenhang wird auf Folgendes hingewiesen:
Projektgesellschaften werden nur zugelassen, wenn der Gesellschafter die Teilnahmebedingungen erfüllt und mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
? umfassende Verpflichtungserklärung des Wettbewerbsteilnehmers zur Bereitstellung personeller und organisatorischer Ressourcen gem. Formblatt "Verpflichtungserklärung";
? umfassende finanzielle Absicherung, bspw. durch verbindliche Erklärung zur Übernahme einer unbeschränkte Einstandsverpflichtung.
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen Konkretisierungen und/oder Modifikationen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Diese werden den Bietern mitgeteilt, ehe eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots erfolgt.
Interessenten sind aufgefordert, ihr Interesse bis zum
06. März 2023, 10:00 Uhr,
über die Vergabeplattform unter der Rubrik "Angebote" zu bekunden und aussagekräftige Interessenbekundungen hochzuladen.
Die Vergabestelle bewertet die eingegangenen Interessensbekundungen und bewertet die eingegangenen Interessenbekunden anhand der bekannt gegebenen Auswahlkriterien. Die Wirtschaftsteilnehmer, die ihre Eignung nachgewiesen und die höchste Gesamtpunktzahl erhalten, werden zur Abgabe von indikativen Erstangeboten eingeladen, über die verhandelt wird.
Die Vergabestelle behält sich vor, nicht fristgerecht eingereichte Interessenbekundungen vom Wettbewerb auszuschließen.
Die Auswahl der Unternehmen, die zur Teilnahme am weiteren Wettbewerb eingeladen werden, erfolgt anhand der Qualität der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen zur Aufgabenstellung des eingeleiteten Wettbewerbs.
Bewertet werden nur Referenzen über realisierte vergleichbare Projekte der letzten zehn (10) Jahre, die die Anforderungen der Ziffer 3.2.2. der Verfahrensinformation "Interessenbekundung" erfüllen.
Die Vergabestelle beschränkt die Zahl der einreichbaren Referenzen auf 5 Referenzen pro Interessent/Rechtseinheit. Jede der eingereichten Referenzen wird anhand des in der Verfahrensinformation "Interessenbekungung" bekanntgegebenen Punktesystems (vgl. Ziffer 4) bewertet.
Die Vertragsinhalte sind umfassend Verhandlungen zugänglich.
Die Stadt Garbsen und die Region Hannover behalten sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, die Fläche ganz oder teilweise zu veräußern. Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht auf Basis dieses Wettbewerbs ebenso wenig wie ein Anspruch auf Eigentumsübertragung. Ein Anspruch auf Eigentumsübertragung entsteht erst mit Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages mit Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen und/oder Bedingungen, die Gegenstand der Verhandlungen sein werden.
Es handelt sich bei dem eingeleiteten Wettbewerbsverfahren nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des Kartellvergaberechts. Auch finden die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) keine Anwendung. Somit sind Schadensersatzansprüche auf Grund des durchgeführten Verfahrens ausgeschlossen.
Die Wettbewerbsunterlagen dürfen nur zur Erstellung einer Interessenbekundung/eines Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft und führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeantrag gem. Erklärungsmuster "Teilnahmeantrag" mit der Bestätigung dazu, dass es sich bei dem sich bewerbenden Unternehmen um eine Unternehmen handelt, das mindestens die Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinn des § 267 Abs. 2 HGB erfüllt, es muss sich jedoch nicht um eine Kapitalgesellschaft handeln, auch können die Merkmal des § 267 Abs. 3 HGB vorliegen; Anlage 2 (Formblätter Eignung),
(2.) Unternehmensdarstellung mit Angabe der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, der Organisationsstruktur und Niederlassungen, Anlage 2 (Formblätter Eignung),
(1.) Testierte Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre sowie
(2.) aussagekräftige Unterlagen über das Current Trading (mindestens betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten 3 Monate vor Interessensbekundung) mitsamt der Angabe der Bilanzsumme und
(3.) der Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag;
(4.) Erklärung eines Bankinstituts über die in den letzten fünf Jahren jeweils jährlich oder projektbezogenen gewährten Kreditlinien nebst Darstellung zur termingerechten Bedienung von Zahlungs-/Ausgleichspflichten, Anlage 2 (Formblätter Eignung),
Erfüllung der Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinn des § 267 HGB, ohne dass eine Kapitalgesellschaft vorliegen muss, d.h. mindestens zwei der in § 267 Abs. 1 HGB definierten Merkmale müssen überschritten werden:
- mehr als EUR 6 Mio Bilanzsumme,
- mindestens EUR 12 Mio Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag,
- mindestens fünfzig (50) im Jahresdurchschnitt Beschäftigte.
Die Vergabestellen stellen klar, dass die Höchstwerte gemäß § 267 HGB auch überschritten werden können, d.h. es wird keine Einordnung als mittelgroße Kapitalgesellschaft vorgegeben, sondern es müssen lediglich zwei der vorstehend genannten Schwellenwerte überschritten sein.
Liste (Eigenerklärung) zu den Referenzen der letzten zehn Jahren über realisierte vergleichbare Immobilienprojekte. "Vergleichbar" im Sinne dieser Ausschreibung sind nur Immobilienprojekte oder Bauabschnitte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen - Anlage 2 (Formblätter Eignung):
(i) Das Projekt/der Bauabschnitt ist vollständig abgeschlossen, d.h., die Baulichkeiten sind fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme liegt nicht länger als 10 Jahre zurück.
(ii) Das Projekt/der Bauabschnitt deckt den gesamten Zyklus der Projektentwicklung und -realisierung ab. Es hat insbesondere auch die Aufstellung und Umsetzung eines Nutzungskonzeptes beinhaltet. Hierbei und im weiteren Projektverlauf wurden unterschiedliche Interessen Dritter zusammengeführt.
(iii) Das Bauvolumen betrug mindestens EUR zwanzig (20) Mio. und der Interessent selbst hat mindestens EUR zehn (10) Mio. investiert.
(iv) Die errichtete BGF beträgt mindestens zehntausend (10.000) m².
Erwartet zu diesen Referenzprojekten werden mindestens die folgenden Angaben:
- Projektinhalt (Charakteristik, Projektziel) mit Angaben zum Umfang der jeweils vereinbarten Vertragspflichten, zu den Inhalten des Nutzungskonzepts, zu den einbezogenen Akteuren und zu den umgesetzten Nutzungen
- Darstellung der bauleitplanerischen Rahmenbedingungen und der eigenen Planungsleistung
- Darstellung des Bauablaufs und des Betriebs,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Investitionsvolumen und realisierte BGF,
- Darstellung des zeitlichen Ablaufs vom Projektbeginn bis zu dessen Abschluss sowie dazu, ob die Baulichkeiten nach Gesamtabnahme/Inbetriebnahme veräußert wurden oder im Bestand der Unternehmensgruppe gehalten werden.
Mindestanforderungen für eine erfolgreiche Qualifikation innerhalb der Interessenbekundung sind
1. mindestens ein realisiertes Immobilienprojekt/ein realisierter Bauabschnitt im Sinne von Ziffer 3.1 (5) der Verfahrensinformation "INteressenbekundung" im Bereich einer Quartiersentwicklung mit unterschiedlichen Nutzungen; und
2. mindestens ein realisiertes Immobilienprojekt/ein realisierter Bauabschnitt im Sinne von Ziffer 3.1 (5) der Verfahrensinformation "INteressenbekundung" aus den letzten zehn (10) Jahren mit Bezug zu Hochschul-, Forschungs- und/oder Entwicklungsstandorten, der Bezug liegt vor, wenn mindestens eine der nachfolgenden Nutzungsarten umgesetzt wird:
2.1. Technologiezentrum für gewerbliche oder nicht gewerbliche Nutzungen
oder
2.2. universitätsnaher Forschungs- und Entwicklungsstandort,
oder
2.3 Hochschul-, Forschungs- und/oder Entwicklungsstandort, ein solcher Standort ist dadurch gekennzeichnet, dass jeweils wissenschaftliche Forschungs- und/oder Bildungsinhalte vermittelt werden, dies können öffentliche Bildungsdienstleistungen wie Berufsausbildung sein oder auch Forschungs- und Entwicklungsleistungen von privaten oder öffentlichen Hochschulen sowie Leistungen zur Verbreitung von Forschungsergebnissen sein.
Mindestens eine der vorstehenden Nutzungsarten muss einen wesentlichen Anteil der Gesamtnutzung einnehmen.
Es wird klargestellt, dass die Anforderungen gemäß Ziffer 1. auch durch ein (weiteres) Projekt erfüllt werden können, das den Anforderungen der Ziffer 2. genügt.
Nach Abschluss der Verhandlungsphase wird der Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot einzureichen. Details werden in der Verhandlungsphase bekannt gegeben.
Die Stadt Garbsen und die Region Hannover behalten sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, die Fläche ganz oder teilweise zu veräußern. Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht auf Basis dieses Wettbewerbs ebenso wenig wie ein Anspruch auf Eigentumsübertragung. Ein Anspruch auf Eigentumsübertragung entsteht erst mit Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages mit Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen und/oder Bedingungen, die Gegenstand der Verhandlungen sein werden.
Es handelt sich bei dem eingeleiteten Wettbewerbsverfahren nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des Kartellvergaberechts. Auch finden die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) keine Anwendung. Somit sind Schadensersatzansprüche auf Grund des durchgeführten Verfahrens ausgeschlossen.
Die Wettbewerbsunterlagen dürfen nur zur Erstellung einer Interessenbekundung/eines Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft und führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss der Verhandlungsphase wird der Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot einzureichen. Details werden in der Verhandlungsphase bekannt gegeben.
Die Stadt Garbsen und die Region Hannover behalten sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, die Fläche ganz oder teilweise zu veräußern. Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht auf Basis dieses Wettbewerbs ebenso wenig wie ein Anspruch auf Eigentumsübertragung. Ein Anspruch auf Eigentumsübertragung entsteht erst mit Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages mit Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen und/oder Bedingungen, die Gegenstand der Verhandlungen sein werden.
Es handelt sich bei dem eingeleiteten Wettbewerbsverfahren nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des Kartellvergaberechts. Auch finden die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) keine Anwendung. Somit sind Schadensersatzansprüche auf Grund des durchgeführten Verfahrens ausgeschlossen.
Die Wettbewerbsunterlagen dürfen nur zur Erstellung einer Interessenbekundung/eines Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft und führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHS69G1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
Es handelt sich nicht um die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags, daher ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Auf den Anwaltszwang und die Notwenigkeit der elektronischen Übermittlung von Klagen über das besondere elektronische Anwaltspostfach wird hingewiesen.