Rahmenvertrag Absicherung von Baustellen Referenznummer der Bekanntmachung: 66-0017-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Absicherung von Baustellen
Rahmenvertrag Absicherung von Baustellen
Rahmenvertrag Absicherung von Baustellen
Hannover
225.000 St, d Leitbaken vorhalten
530.000 St, d Verkehrszeichen vorhalten
275.000 St, d Verkehrssicherungsleuchte vorhalten
26.625 St, d Umleitungstafel vorhalten
14.275 St, d Leitkegel vorhalten
730.000 m, d Arbeitsstellenzaun vorhalten
99750 m, d Bauzaun vorhalten
176 St LSA auf- und abbauen, vorhalten
Rahmenvertrag Absicherung von Baustellen
Hannover
225.000 St, d Leitbaken vorhalten
530.000 St, d Verkehrszeichen vorhalten
275.000 St, d Verkehrssicherungsleuchte vorhalten
26.625 St, d Umleitungstafel vorhalten
14.275 St, d Leitkegel vorhalten
730.000 m, d Arbeitsstellenzaun vorhalten
99750 m, d Bauzaun vorhalten
176 St LSA auf- und abbauen, vorhalten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über MVAS geschulter und geprüfter Verantwortlicher mit Fachkenntnissen zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein
und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher
Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt,
beizufügen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache
zu führen.
- Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein
und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher
Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt,
beizufügen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache
zu führen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 317 EG)
- Eigenerklärung zur Eignung im vorliegenden Vergabeverfahren (Formblatt 124 LD)
- Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Jahren einschl. Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung.
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Nachweis der Unbedenklichkeit der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers
- drei nicht zu beanstandende Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei Jahren; mindestens eine mit einem vergleichbaren Volumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Submission
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Raum: A.4.08
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland