Beschaffung von Containern für eine Pflegeschule Referenznummer der Bekanntmachung: O028-23-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-peine.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Containern für eine Pflegeschule
Die Klinikum Peine gGmbH betreibt eine Berufsfachschule Pflege. Für deren kurzfristig beauftragte Erweiterung ist zeitnah auf dem Klinikcampus zusätzlich zu den bestehenden Massivbauten eine weitere ortsfeste Schulinfrastruktur in Modulbauweise mit insgesamt 23 Schulcontainern zu errichten.
Gegenstand dieses Auftrags sind die Lieferung (anzubieten als Miet-, Mietkauf- oder Kauf-Modell) und Aufstellung von 23 Schulcontainern sowie optional weiterer Container inklusive einer etwaigen Unterstützung bei der Vorbereitung der Aufstellflächen und dem Herstellen aller notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser, Datenleitung etc.), der administrativen Unterstützung des Auftraggebers bei der Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (Zurverfügungstellung von Bauzeichnungen etc.), sowie optional des vollständigen Rückbaus nach Ablauf einer noch zu vereinbarenden - zumindest fünfjährigen - Nutzungsdauer. Die Schulcontainer müssen über mehrere Jahre genutzt werden können.
Die Inbetriebnahme der modularen Schulinfrastruktur muss zwingend am T: 25.07.2023 möglich sein.
31226 Peine
Die Klinikum Peine gGmbH betreibt eine Berufsfachschule Pflege. Sehr kurzfristig ist die Klinikum Peine gGmbH beauftragt worden, eine signifikante Erweiterung der Schulkapazitäten sukzessive um mehrere weitere Schulklassen vorzunehmen. Daher ist auf dem Klinikcampus Virchowstraße 8, 31226 Peine zusätzlich zu den bestehenden Massivbauten eine weitere ortsfeste Schulinfrastruktur in Modulbauweise mit mindestens 23 Schulcontainern zu errichten.
Gegenstand dieses Auftrags sind die Lieferung (anzubieten als Miet-, Mietkauf- oder Kauf-Modell) und Aufstellung von 23 Schulcontainern sowie optional bis zu fünf weiterer Container inklusive einer etwaigen Unterstützung bei der Vorbereitung der Aufstellflächen und dem Herstellen aller notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser, Datenleitung etc.), der administrativen Unterstützung des Auftraggebers bei der Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (Zurverfügungstellung von Bauzeichnungen etc.), sowie optional des vollständigen Rückbaus nach Ablauf einer zu vereinbarenden - zumindest fünfjährigen - Vertragslaufzeit. Die Schulcontainer müssen über mehrere Jahre genutzt werden können. Schuljahresbeginn ist der 01.08.2023. Die Inbetriebnahme der modularen Schulinfrastruktur muss daher zwingend am T: 25.07.2023 möglich sein.
Voraussetzung für die Errichtung der zusätzlichen Schulinfrastruktur sind eine Baugenehmigung und ggf. weitere öffentlich-rechtliche Genehmigungen. Daher sind auch Unterstützungsleistungen zugunsten des Auftraggebers als Antragsteller in behördlichen Genehmigungsverfahren optionaler Bestandteil des Auftrags, etwa durch Zurverfügungstellung von Konstruktionsunterlagen etc. Optional wird zudem der vollständige Rückbau der Schulinfrastruktur nach Ablauf eines noch zu bestimmenden Zeitraums beauftragt. Gegenwärtig wird von einer Nutzung im Schulbetrieb von zumindest fünf Jahren ausgegangen.
Der Lieferumfang beträgt 23 Container zuzüglich einer Option auf bis zu fünf weitere Container. Die Container müssen folgende standardmäßige Abmessungen aufweisen:
- Außenmaße: Länge von 5900 mm bis 6100 mm, Breite von 2450 mm bis 2600 mm, Höhe 2700 mm bis 3300 mm
- Innenmaße: Höhe von 2500 mm bis 3000 mm
Die Container sind durch den Auftragnehmer auf dem Campus der Klinikum Peine gGmbH zu einer Gesamtanlage infrastrukturell zu verbinden. Die Lieferung und der schlüsselfertige Aufbau müssen zwingend bis zum T: 25.07.2023 erfolgen.
Die konkreten Leistungsbestandteile sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen. Diese werden den geeigneten Bietern zu Beginn der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Es können optional bis zu fünf weitere Container beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Mindestanforderung). Die Eigenerklärung muss insbesondere Angaben dazu umfassen, dass der Bewerber die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhält.
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs (Mindestanforderung).
(3) Zum Nachweis und Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist ein Nachweis über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister vorzulegen.
(1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers netto jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden (Mindestanforderung). Die Versicherung muss bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein.
zu (2): Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist eine Mindestanforderung.
(1) Der Bewerber hat mindestens zwei abgeschlossene Referenzen aus den vergangenen drei Jahren (2020-2022) bezüglich der Lieferung und dem Aufbau von mehreren ortsfesten Containerbauten in Modulbauweise sowie die begleitende Unterstützung bei der Einholung von erforderlichen Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung) nachzuwiesen. Von diesen zwei Referenzen muss jeweils zumindest
- eine Referenz die Realisierung der Containeraufstellung (Lieferung und Aufbau einer aus mehreren Einheiten bestehenden Containeranlage) sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie
- eine Referenz die Lieferung und den Aufbau von Schulcontainern unter Beachtung einer landesrechtlichen Schulbaurichtlinie (Projekte aus anderen deutschen Bundesländern als Niedersachsen ausreichend)
umfassen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung.
(2) Der Bewerber hat auf geeignete Weise darzulegen, dass er im eigenen Unternehmen (ohne Einbeziehung konzernverbundener Unternehmen bzw. Nachunternehmer) über mindestens 15 festangestellte Beschäftigte verfügt (Mindestanforderung, Eigenerklärung ausreichend).
(3) Der Bewerber hat einen Nachweis über eine im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige ISO 9001-Zertifizierung zu erbringen (Mindestanforderung).
zu (1): Der Nachweis über die Referenzen ist eine Mindestanforderung.
zu (2): Die Nachweis über die Beschäftigten ist eine Mindestanforderung.
zu (3): Der Nachweis der ISO 9001-Zertifizierung ist eine Mindestanforderung.
Der Bieter muss mit dem Angebot folgende Nachweise und Unterlagen abgeben (Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen):
- Prüffähige Statik
- RAL Gütezeichen Stahlsystembauweise
- Unbedenklichkeitsbescheinigung zu den eingesetzten Dämmstoffen
- Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zum Bauprodukt
- Errichterbescheinigung VDE 0100, Teil 610, sowie UVV für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3). CE-Kennzeichen EG-konform
- Technische Spezifikationen
- Brandschutztechnisches Gutachten oder gutachterliche Stellungnahme zum Brandverhalten der tragenden Konstruktion
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahmefrist ist aufgrund besonderer Dringlichkeit verkürzt, § 17 Abs. 3 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird durch eine kombinierte Wertung von Angebotspreis (70 %) und Qualität des Angebots (30 %) ermittelt.
Die Qualität des Angebots wird anhand von zwei durch den Bieter einzureichenden Konzepten gewertet, im Einzelnen ein Terminsicherungskonzept (20 % der Gesamtwertung) sowie ein Konzept zur Innenraumqualität (10 % der Gesamtwertung).
Terminsicherungskonzept (20 %): In diesem Konzept ist darzulegen, wie der Bieter die Einhaltung der sehr engen terminlichen Anforderungen bei gleichzeitig hoher qualitativer Güte des Liefergegenstands sicherstellen wird. Das Konzept muss einen detaillierten Projektablaufplan enthalten, der insbesondere einen Termin zur Abnahme i.S.v. § 640 BGB und einen darauf folgenden Inbetriebnahmetermin (spätestens am 25.07.2023) vorsieht. Wird kein Terminsicherungskonzept angeboten, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Konzept zur Innenraumqualität (10 %): In diesem Konzept ist darzulegen, wie der Bieter die zur Sicherstellung eines geregelten Schulbetriebs erforderliche Innenraumqualität sicherstellen kann. Darzustellen ist insbesondere, wie der Schulbetrieb mit akzeptablem Raumklima unter verschiedenen klimatischen Bedingungen (bei Außentemperaturen in einem Spektrum von -8Grad C bis +32Grad C) aufrechterhalten werden kann. Wird kein Konzept zur Innenraumqualität angeboten, führt dies nicht zum Ausschluss des Angebots.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYHF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html