Nicht-offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Ingenieure und Architekten „Fuß- und Radwegebrücke“, Stadt Bramsche
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bramsche
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bramsche.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht-offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Ingenieure und Architekten „Fuß- und Radwegebrücke“, Stadt Bramsche
Gegenstand der Wettbewerbsbearbeitung war der Entwurf einer neue Fuß- und Radwegebrücke, die die Plangebiete West und Ost miteinander verbindet. Zudem war die Neugestaltung der angrenzenden Frei- und Verkehrsflächen Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Das Brückenbauwerk hat als Entlastungsmaßnahme und für die Weiterentwicklung des Fuß- und Radwegenetzes und für die Verknüpfung des neuen Stadtgebietes mit dem Bahnhof und der Innenstadt einen besonderen Stellenwert. Über die rein funktionalen Aspekte hinaus soll unter Berücksichtigung der Lage und der topografischen Verhältnisse ein prominentes und stadt-bildprägendes Element entstehen. Hierzu gilt es eine identitätsstiftende und prägende Gestaltsprache bzw. Charakteristik sowohl für den Bauwerksentwurf als auch die entstehenden Freiflächen im Brückenanfangs- und Brückenendbereich zu entwickeln. Der Entwurf sollte über das allein technisch Notwendige hinausgehen. Sowohl gestalterisch in der Dimensionierung und Ausbildung des Profils als auch im Detail – bspw. bei der Gestaltung des Geländers und der Oberflächen – soll die Brücke überzeugen. Dem Gestaltwert des Entwurfes kommt somit eine hohe Bedeutung zu.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht hat sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe gebildet:
- Qualität des gestalterischen Konzeptes, identitätsstiftende Gestaltung, Maßstäblichkeit
- Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung der Brücke in das städtebauliche Umfeld,
- Aufnahme der vorhandenen Fußwege- und Radwegebeziehungen, auch im Kontext als Entlastungsmaßnahme des vorhandenen Bahnübergangs,
- Barrierefreiheit
- Gestalterische und räumliche Ausbildung des Tragwerks,
- Technische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konstruktion,
- Wirtschaftlichkeit in Herstellung und Unterhalt.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland