Stadt Stadthagen - Sanierungsträger "Altstadt" Referenznummer der Bekanntmachung: 173-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadthagen
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadthagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Stadthagen - Sanierungsträger "Altstadt"
Es soll ein Treuhändervertrag mit einem Sanierungsträger geschlossen werden. Aufgabe dieses treuhänderischen Sanierungsträgers ist die Begeitung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Gebiet "Altstadt".
Stadthagen Rathauspassage 1 31655 Stadthagen Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort im Sanierungsgebiet in Stadthagen.
Die Stadt Stadthagen befindet sich seit 2016 mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme Stadthagen "Altstadt" im Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz / Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne. Das Ende der Maßnahme ist auf 2025 terminiert. Das Fördergebiet erstreckt sich in einer Größe von 14,4 Hektar, es soll auf 15,5 Hektar erweitert werden. Zukünftig soll die Maßnahme in eine Sanierungsträgerschaft im Treuhandverhältnis gemäß §§ 157 ff. BauGB überführt werden. Es soll ein Treuhändervertrag mit dem beauftragten Sanierungsträger geschlossen werden.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, die Stadt erklärt den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit für beendet. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Bei der Angabe zum Beginn der Vertragslaufzeit handelt es sich um einen Orientierungswert. Der Vertrag tritt am 01. des Monats, der auf die Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren folgt, in Kraft. Nach aktuellem Planungsstand beabsichtigt der Auftraggeber, den Zuschlag im Juli 2023 zu erteilen. Verzögerungen im Verfahren, die heute noch nicht absehbar sind, können ggfs. zu einem späteren Zuschlag und damit auch zu einem späteren Vertragsbeginn führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Projektleitung oder die stellv. Projektleitung muss mindestens über einen Abschluss in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurswesen, Stadtplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen.
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus Sanierungsträgerleistungen ohne Treuhandleistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
zu 1. Jährlicher durchschnittlicher Mindestumsatz aus Sanierungsträgerleistungen ohne Treuhandleistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
zu 2. Deckungssummen von jeweils mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall. Diese Summe muss pro Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen
3. Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022, gegliedert nach Büroinhabern / Geschäftsführern, Architekten / Ingenieure und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
4. Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
5. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge
zu 4. Die Projektleitung oder die stellv. Projektleitung muss mindestens über einen Abschluss in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurswesen, Stadtplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen.
zu 5. Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge mit folgenden Merkmalen (die kumulativ erfüllt sein müssen):
- Tätigkeit als Sanierungsträger i. S. v. §§ 157 ff. BauGB
- Referenzprojekte mit einer Sanierungsfläche von mindestens 100.000 qm-
- Referenzprojekte mit mindestens 6 Mio. EUR Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen (Summe Sanierungs- und Entwick-lungsträgerleistung, ohne treuhänderisch verwaltete Summe).
Die Referenzobjekte müssen in den letzten 10 Jahren abgeschlossen und vollständig abgerechnet worden sein (Stichtag 01.01.2013).
Es sind mindestens 3 solche Referenzleistungen zu erklären.
Die Projektleitung oder die stellv. Projektleitung muss mindestens über einen Abschluss in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurswesen, Stadtplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Teilnahmebedingungen:
6. Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
7. Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
8. Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger im Sinne von § 158 BauGB.
Eignungsleihe: Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein weiteres Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des weiteren Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teilnahmeantrag in Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6971
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.