Tragbare Kontaminationsmonitore

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E23656219
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E23656219
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. §9a Abs. 3 Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tragbare Kontaminationsmonitore

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38341000 Strahlenmessgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für das Endlager für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen tragbare Kontaminationsmonitore für unter und über Tage beschafft werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung von insgesamt 35 tragbaren Kontaminationsmonitoren inklusive Zubehör zur Kontaminationskontrolle an Objekten, Arbeitsplätzen und Personen im Endlager Konrad.

Sie sind für die direkte und indirekte Überwachung der Oberflächenkontamination (Alpha/Beta) an insgesamt 11 Aufstellungsorten über und unter Tage im Kontrollbereich sowie im Überwachungsbereich über Tage vorgesehen. Die tragbaren Kontaminatonsmonitore werden unter und über Tage sowie innerhalb und außerhalb von Gebäuden verwendet und sollen für den Einsatz bei allen Witterungen geeignet sein. Sie müssen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein.

Die Auftragsabwicklung erfolgt in 2 Etappen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Nachweisgrenzen des Detektors / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen

wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über

alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,

auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. §

17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)

Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124 LD)

- Angaben zu Referenzprojekten: Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine unten aufgeführten entsprechenden Projekte/Objekten der letzten 5 Jahre zu erbringen. Der Bewerber muss Erfahrungen auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung, hierbei insbesondere von tragbaren Kontaminationsmonitoren, nachweisen. Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4 Seiten vorzulegen. Es sind Ausführungszeit mit Lieferdatum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und die Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Projektbeschreibungen beizufügen. Die Referenzprojekte müssen vom Bewerber selbst entwickelt und hergestellt worden sein und sich auf die Herstellung von tragbaren Kontaminiationsmonitoren mit vergleichbarem Auftragsumfang beziehen. Mindestbedingungen: Mindestens ein Referenzprojekt nach den oben genannten Kriterien.

- Qualitätssicherung:

1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ISO 19443 verfügen, welches sich auf den Bereich Planung, Entwicklung und Herstellung/Errichtung von Anlagen bzw. Einrichtungen im Bereich der Strahlenschutzmessgeräte bezieht. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum

Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage a) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder b) der Zertifizierung nach ISO 19443 durch eine akkreditierte Stelle.

2. Des Weiteren muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Anwendung eines QMS gem. KTA 1401 kann durch Vorlage einer AG-Bescheinigung und/oder erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich

des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Angaben zu Referenzprojekten: Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine unten aufgeführten entsprechenden Projekte/Objekten der letzten 5 Jahre zu erbringen. Der Bewerber muss Erfahrungen auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung, hierbei insbesondere von tragbaren Kontaminationsmonitoren, nachweisen. Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4 Seiten vorzulegen. Es sind Ausführungszeit mit Lieferdatum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und die Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Projektbeschreibungen beizufügen. Die Referenzprojekte müssen vom Bewerber selbst entwickelt und hergestellt worden sein und sich auf die Herstellung von tragbaren Kontaminiationsmonitoren mit vergleichbarem Auftragsumfang beziehen. Mindestbedingungen: Mindestens ein Referenzprojekt nach den oben genannten Kriterien.

- Qualitätssicherung:

1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ISO 19443 verfügen, welches sich auf den Bereich Planung, Entwicklung und Herstellung/Errichtung von Anlagen bzw. Einrichtungen im Bereich der Strahlenschutzmessgeräte bezieht. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum

Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage a) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder b) der Zertifizierung nach ISO 19443 durch eine akkreditierte Stelle.

2. Des Weiteren muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Anwendung eines QMS gem. KTA 1401 kann durch Vorlage einer AG-Bescheinigung und/oder erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich

des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/02/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

- § 135 GWB Unwirksamkeit

- § 160 GWB Einleitung, Antrag

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2023

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