Tragbare Kontaminationsmonitore
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragbare Kontaminationsmonitore
Für das Endlager für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen tragbare Kontaminationsmonitore für unter und über Tage beschafft werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung von insgesamt 35 tragbaren Kontaminationsmonitoren inklusive Zubehör zur Kontaminationskontrolle an Objekten, Arbeitsplätzen und Personen im Endlager Konrad.
Sie sind für die direkte und indirekte Überwachung der Oberflächenkontamination (Alpha/Beta) an insgesamt 11 Aufstellungsorten über und unter Tage im Kontrollbereich sowie im Überwachungsbereich über Tage vorgesehen. Die tragbaren Kontaminatonsmonitore werden unter und über Tage sowie innerhalb und außerhalb von Gebäuden verwendet und sollen für den Einsatz bei allen Witterungen geeignet sein. Sie müssen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein.
Die Auftragsabwicklung erfolgt in 2 Etappen.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen
wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über
alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,
auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. §
17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zu Referenzprojekten: Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine unten aufgeführten entsprechenden Projekte/Objekten der letzten 5 Jahre zu erbringen. Der Bewerber muss Erfahrungen auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung, hierbei insbesondere von tragbaren Kontaminationsmonitoren, nachweisen. Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4 Seiten vorzulegen. Es sind Ausführungszeit mit Lieferdatum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und die Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Projektbeschreibungen beizufügen. Die Referenzprojekte müssen vom Bewerber selbst entwickelt und hergestellt worden sein und sich auf die Herstellung von tragbaren Kontaminiationsmonitoren mit vergleichbarem Auftragsumfang beziehen. Mindestbedingungen: Mindestens ein Referenzprojekt nach den oben genannten Kriterien.
- Qualitätssicherung:
1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ISO 19443 verfügen, welches sich auf den Bereich Planung, Entwicklung und Herstellung/Errichtung von Anlagen bzw. Einrichtungen im Bereich der Strahlenschutzmessgeräte bezieht. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum
Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage a) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder b) der Zertifizierung nach ISO 19443 durch eine akkreditierte Stelle.
2. Des Weiteren muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Anwendung eines QMS gem. KTA 1401 kann durch Vorlage einer AG-Bescheinigung und/oder erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich
des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss.
- Angaben zu Referenzprojekten: Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine unten aufgeführten entsprechenden Projekte/Objekten der letzten 5 Jahre zu erbringen. Der Bewerber muss Erfahrungen auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung, hierbei insbesondere von tragbaren Kontaminationsmonitoren, nachweisen. Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4 Seiten vorzulegen. Es sind Ausführungszeit mit Lieferdatum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und die Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Projektbeschreibungen beizufügen. Die Referenzprojekte müssen vom Bewerber selbst entwickelt und hergestellt worden sein und sich auf die Herstellung von tragbaren Kontaminiationsmonitoren mit vergleichbarem Auftragsumfang beziehen. Mindestbedingungen: Mindestens ein Referenzprojekt nach den oben genannten Kriterien.
- Qualitätssicherung:
1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ISO 19443 verfügen, welches sich auf den Bereich Planung, Entwicklung und Herstellung/Errichtung von Anlagen bzw. Einrichtungen im Bereich der Strahlenschutzmessgeräte bezieht. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum
Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage a) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder b) der Zertifizierung nach ISO 19443 durch eine akkreditierte Stelle.
2. Des Weiteren muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Anwendung eines QMS gem. KTA 1401 kann durch Vorlage einer AG-Bescheinigung und/oder erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich
des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss.
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.