voice4niedersachsen (ALLIP) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/105
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
voice4niedersachsen (ALLIP)
Rahmenvertrag über die Bereitstellung eines zentralen georedundanten SIP-Trunks und die Bereitstellung von dezentralen Sprach- und Internetzugängen, sowie die darüber geführten Telefonverbindungen.
Niedersachsen
Gegenstand der Ausschreibung ein Rahmenvertrag ist zum einen die Bereitstellung eines zentralen georedundanten SIP-Trunks und zum anderen die Bereitstellung von dezentralen Sprach- und Internetzugängen sowie die darüber geführten Telefonverbindungen für Dienststellen und Telearbeiter der niedersächsischen Landesverwaltung und weiterer Bezugs- und Nutzungsberechtigter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Hier ist eine Mindestpunktzahl von 5 Punkten von maximal 10 Punkten zu erreichen.
-Der Bewerber setzt ein Qualitätsmanagementsystem ein, welches der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht, und ist entsprechend zertifiziert.
Dieses Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages Gültigkeit besitzen. Sollte eine Rezertifizierung im Angebotszeitraum notwendig sein, so sichert der Bewerber die Rezertifizierung in diesem Zeitraum zu und reicht das erneuerte Zertifikat bei Vorliegen umgehend nach. Bei Nichtvorlage bis zum Zeitpunkt des Zuschlags kann der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren bestätigt der Bewerber, dass er sich im Falle einer Beauftragung im Vertragszeitraum zu einer regelmäßigen Rezertifizierung gemäß den Vorgaben der prüfenden Institution, spätestens jedoch alle drei Jahre, verpflichtet.
Ein entsprechender Nachweis ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
- Der Bewerber setzt ein IT-Sicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001 oder vergleichbar ein und ist entsprechend zertifiziert.
Dieses Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages Gültigkeit besitzen. Sollte eine Rezertifizierung im Angebotszeitraum notwendig sein, so sichert der Bewerber die Rezertifizierung in diesem Zeitraum zu und reicht das erneuerte Zertifikat bei Vorliegen umgehend nach. Bei Nichtvorlage bis zum Zeitpunkt des Zuschlags kann der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren bestätigt der Bewerber, dass er sich im Falle einer Beauftragung im Vertragszeitraum zu einer regelmäßigen Rezertifizierung gemäß den Vorgaben der prüfenden Institution, spätestens jedoch alle drei Jahre, verpflichtet.
Ein entsprechender Nachweis ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
- Der Bewerber bestätigt, dass seine Serviceprozesse nach einem anerkannten Service-Management-Standard (z.B. ITIL) organisiert sind.
- Eigenerklärung, dass zwei (2) Projekte im Bereich geo-redundante SIP-Trunks und zwei (2) Projekte im Bereich dezentrale Anschlüsse in den letzten fünf (5) Jahren durchgeführt wurden, die abgeschlossen sind oder eine Laufzeit von zwei (2) Jahren bereits überschritten haben.
Sie erklären sich mit Abgabe des Teilnahmeantrags bereit, auf Anforderung der Vergabestelle, entsprechende detaillierte Angaben zu den drei geforderten Referenzen zu machen.
Insbesondere sind dies für die Referenzen folgende Angaben: Referenzprojektname, Auftraggeber, Ansprechpartner, Ihr Beitrag zum Projekterfolg, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen in Bezug auf den Leistungsgegenstand (geo-redundanter SIP-Trunk oder/und dezentrale Anschlüsse), Ihre Projektinhalte und Projektleistungen. Fehlt eine dieser Angaben, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Der Ansprechpartner muss diese Angaben bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYKX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.