Reinigungsdienstleistungen der Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Wilhelmshaven
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen der Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Wilhelmshaven
Reinigungsdienstleistungen über eine Grundlaufzeit von sieben Monaten im folgenden Umfang:
Flüchtlingsunterkunft Eberstraße 96:
Werktage: 8,5 Stunden
Sonn und Feiertrage: 1 Stunden
Flüchtlingsunterkunft Albrechtstr. 115
Werktage: 6 Stunden
Sonn und Feiertrage: 1 Stunden
Flüchtlingsunterkunft
Eberstr. 96
26382 Wilhelmshaven
und
Flüchtlingsunterkunft Albrechtstr. 115
26388 Wilhelmshaven
Reinigungsdienstleistung Ebertstr. 96
Reninigungsumfang
Der Renigungsbedarf in der Flüchtlingsunterkunft
Albrechtstr . stellt sich wie folgt da:
- sieben Mal die Woche WC und Duschbereich
- fünf Mal die Woche - Reinigung der Büros [ nach
Standard der Stadtverwaltung ( siehe Anlage) ]
- ein Mal die Woche Speisesaal
Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Monate (Verlängerungsoption), sofern nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird . Die Kündigung kann einseitig durch den Auftraggeber erfolgen. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der Verlängerungsoption, auch ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt 124_LD) oder eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und ist der Bieter nicht präqualifiziert, so sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweise/Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen (Nachweise/Bescheinigungen gemäß Eigenerklärung):
Drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit folgenden Angaben/Nachweisen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Nachweise über die Zahl der in den letzten fünf Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen;
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister;
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]