Radiologieinformationssystem (RIS) Referenznummer der Bekanntmachung: 6277-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diako-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Radiologieinformationssystem (RIS)
KHZG – Beschaffung Radiologieinformationssystem (RIS) (FTB 3)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeberin ist die AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM ROTENBURG gGmbH. Sie ist Teil des Gesundheitskonzerns AGAPLESION gAG, die eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen deutschlandweit unter ihrem Dach vereint und über Tochtergesellschaften betreibt. Die hiesige Beschaffung wird vor dem Hintergrund des bundesweiten Förderprojekts Krankenhauszukunftsgesetz durchgeführt. Somit handelt es sich um ein gefördertes Projekt. Nach Abkündigung des bestehenden RIS wird dieses spätestens ab dem 31.12.2023 zu ersetzen sein. Hierdurch soll auch eine verbesserte Integration in die übrigen Systeme erreicht werden. Ziel dieser Beschaffung ist es, die Verfügbarkeit der im Behandlungsverlauf entstehenden und dokumentierten Daten zu verbessern und Medienbrüche zu überwinden. Gleichzeitig soll der Aufwand für die Erstellung verringert werden. Neben der Bereitstellung der Daten im Krankenhausinformationssystem soll auch die sprachbasierte Dokumentation ausgebaut werden. Aufbauend auf die IST-Situation soll mit dem Projekt die Binnendigitalisierung vorangetrieben und so auch spezifische Leistungsbereiche optimal mit Schnittstellen oder integrierten Lösungen an diese Umgebung angebunden werden. Die Auftraggeberin legt gesteigerten Wert darauf, dass der spätere Auftragnehmer Erfahrungen mit ihrer bestehenden IT-Umgebung hat, und erwartet entsprechende Kenntnisse, die durch Referenzen in Zusammenhang mit dem von ihr verwendeten PACS Visus JiveX und dem KIS Telekom iMedOne nachgewiesen werden, siehe dazu ANLAGE 01. Die Auftraggeberin stellt in ANLAGE 02 ein Leistungsverzeichnis zur Verfügung, aus dem sich die konkreten Leistungsanforderungen (MUSS- und SOLLTE-Kriterien) ergeben. Insgesamt setzen sich die Zuschlagskriterien aus dem Preis (50 %) und der Qualität (50 %) entsprechend den SOLLTE-Kriterien aus dem Anforderungskatalog zusammen, siehe im Einzelnen dazu ANLAGE 02. Es ist ein Gesamtpreis (Wertungspreis) für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren anzubieten, der nach den Vorgaben des Preisblatts aufzuschlüsseln ist: Einmalige Beschaffung Bieter weisen – soweit erforderlich – einen einmaligen Beschaffungspreis aus. Lizenzen Bieter weisen den Lizenzpreis für die Dauer der geplanten Vertragslaufzeit aus. Dienstleistungen zur Implementierung Bieter weisen einen Pauschalpreis für die Dienstleistungen zur Implementierung des RIS aus. Beratungsleistungen (Pauschale)Bieter weisen einen Pauschalpreis für die Beratung bei der Einführung des RIS aus. Beratungsleistungen (Stundensatz)Bieter weisen einen Stundensatz für weitere Beratungsleistungen aus. Die Auftrag-geberin nimmt diese nur optional nach Erforderlichkeit in Anspruch. Schulungsleistungen Bieter weisen einen Pauschalpreis für die erforderlichen Schulungsleistungen aus. Sie gehen bei der Kalkulation von einem umfassenden Schulungserfordernis aus. Wartungskosten Bieter weisen für die Dauer der Vertragslaufzeit einen Pauschalpreis für die erforderlichen Wartungskosten aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.