Radiologieinformationssystem (RIS) Referenznummer der Bekanntmachung: 6277-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diako-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnützige Gesellschaft des Privatrechts als Fördermittelempfängerin
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Radiologieinformationssystem (RIS)

Referenznummer der Bekanntmachung: 6277-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

KHZG – Beschaffung Radiologieinformationssystem (RIS) (FTB 3)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftraggeberin ist die AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM ROTENBURG gGmbH. Sie ist Teil des Gesundheitskonzerns AGAPLESION gAG, die eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen deutschlandweit unter ihrem Dach vereint und über Tochtergesellschaften betreibt.  Die hiesige Beschaffung wird vor dem Hintergrund des bundesweiten Förderprojekts Krankenhauszukunftsgesetz durchgeführt. Somit handelt es sich um ein gefördertes Projekt. Nach Abkündigung des bestehenden RIS wird dieses spätestens ab dem 31.12.2023 zu ersetzen sein. Hierdurch soll auch eine verbesserte Integration in die übrigen Systeme erreicht werden.  Ziel dieser Beschaffung ist es, die Verfügbarkeit der im Behandlungsverlauf entstehenden und dokumentierten Daten zu verbessern und Medienbrüche zu überwinden. Gleichzeitig soll der Aufwand für die Erstellung verringert werden. Neben der Bereitstellung der Daten im Krankenhausinformationssystem soll auch die sprachbasierte Dokumentation ausgebaut werden. Aufbauend auf die IST-Situation soll mit dem Projekt die Binnendigitalisierung vorangetrieben und so auch spezifische Leistungsbereiche optimal mit Schnittstellen oder integrierten Lösungen an diese Umgebung angebunden werden.  Die Auftraggeberin legt gesteigerten Wert darauf, dass der spätere Auftragnehmer Erfahrungen mit ihrer bestehenden IT-Umgebung hat, und erwartet entsprechende Kenntnisse, die durch Referenzen in Zusammenhang mit dem von ihr verwendeten PACS Visus JiveX und dem KIS Telekom iMedOne nachgewiesen werden, siehe dazu ANLAGE 01.  Die Auftraggeberin stellt in ANLAGE 02 ein Leistungsverzeichnis zur Verfügung, aus dem sich die konkreten Leistungsanforderungen (MUSS- und SOLLTE-Kriterien) ergeben. Insgesamt setzen sich die Zuschlagskriterien aus dem Preis (50 %) und der Qualität (50 %) entsprechend den SOLLTE-Kriterien aus dem Anforderungskatalog zusammen, siehe im Einzelnen dazu ANLAGE 02.  Es ist ein Gesamtpreis (Wertungspreis) für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren anzubieten, der nach den Vorgaben des Preisblatts aufzuschlüsseln ist:  Einmalige Beschaffung Bieter weisen – soweit erforderlich – einen einmaligen Beschaffungspreis aus.  Lizenzen Bieter weisen den Lizenzpreis für die Dauer der geplanten Vertragslaufzeit aus. Dienstleistungen zur Implementierung Bieter weisen einen Pauschalpreis für die Dienstleistungen zur Implementierung des RIS aus. Beratungsleistungen (Pauschale)Bieter weisen einen Pauschalpreis für die Beratung bei der Einführung des RIS aus.  Beratungsleistungen (Stundensatz)Bieter weisen einen Stundensatz für weitere Beratungsleistungen aus. Die Auftrag-geberin nimmt diese nur optional nach Erforderlichkeit in Anspruch. Schulungsleistungen Bieter weisen einen Pauschalpreis für die erforderlichen Schulungsleistungen aus. Sie gehen bei der Kalkulation von einem umfassenden Schulungserfordernis aus.  Wartungskosten Bieter weisen für die Dauer der Vertragslaufzeit einen Pauschalpreis für die erforderlichen Wartungskosten aus.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: SOLLTE-Kriterien gem. Leistungsverzeichnis / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 218-626253
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023

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