Rahmenvereinbarung über die maschinelle Fahrbahnreinigung im Bereich der Außenstelle Oldenburg Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0037-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die maschinelle Fahrbahnreinigung im Bereich der Außenstelle Oldenburg
Maschninelle Fahrbahnreinigung/ Ölschadenbesitigung auf Bundesautobahnen
Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Gradestraße 18
30163 Hannover
Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch dich Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Olenburg ist mit ihren Autobahnmeistereien verantwordlich für die Verkehrssicherheit den Bundesautobahnen, die sich in Ihrer Zuständigkeit befinden. Auf diesen Ereignen sich Unfälle oder andere Vorkommnisse, bei denen wassergefährdnde Stofe freigesetzt werden. Um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und negative Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern, ist eine schnelle und effekive Beseitigung der ausgetretenden Stoffe erforderlich.
Die Unfall- und Pannenentwicklung wechselt ständig und kann durch den Dieses kann nicht vorhergesehen werden. Das Unfall- und Pannengeschehen ist von äußeren Faktoren (Witterungseinflüsse, Verkehrsaufkommen, Verhalten der Verkehrsteilnehmenden,...) bestimmt. Diese Faktoren lassen sich nicht kontrolieren. Deshalb kann keine bestimmte Anzahl an Einsätzen, Zeitaufwand, Ort Ausmaß oder notwendige Maßnahmen bestimmt werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu zweimal um jeweils 12 Monate, sofern die Aufraggeberin 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung.
Auf gesondertes Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Auf Verlangen ist der rechtskräftig bestätige Insolvenzplan vorzulegen.
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Auf gesondertes Verlangen sind Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder
anderweitige sonstige Nachweise vorzulegen.
- Nachweis einer Betriebs- und Umweltpflichtversicherung >5 Mio. im Einzelfall
- Vorlage min. drei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der erbrachten wesentlichen Leistungen.
Auf gesondertes Verlangen sind für die genannten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an ein beizulegendes Muster vorzulegen.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- MVAS Nachweis
- Nachweise der Zertifizierung als Entsorgungsbetrieb
- Wirksamkeitsnachweis der Reinigungsleistung gem. DWA-M715 i.V.m den RAL-GZ 889 (Leistungsklasse M), oder anderen vergleichbaren und anerkannten Prüfungen
- Konzept als Nachweis über die Einhaltung der Einsatzbereitschaft innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 60 Minuten zum Einsatzort
Die Leistungen sind unverzüglich auszuführen und abzuschließen. Der Auftragnehmer muss spätestens 60 Minuten nach Beauftragung vor Ort mit dem Reinigungsfahrzeug sein. Diese Forderung beinhaltet demzufolge eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er innerhalb von 60 Minuten an jedem Ort im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der zuständigen Autobahnmeisterei sein kann. Zum Nachweis muss der Auftragnehmer ein Konzept vorlegen, in dem er beschriebt, wie der Einsatzort innerhalb des Zeitraumes erreicht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de