Ausstattung Turnhalle - Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kita in Harenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/GSKIH/04/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Turnhalle - Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kita in Harenberg
Im Ortsteil Seelze-Harenberg sollen eine 4-zügige Grundschule mit Turnhalle und eine 4-gruppige Kindertagesstätte errichtet werden. Ausschreibungsgegenstand sind die Ausrüstung für Turnhallen und Hallensportarten incl. Sportgeräte als Festeinbauten (Kletterstangen, Sprossenwände, Basketball-Körbe etc.).
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze
Lage der Baustelle:
Die Baustelle liegt außerhalb des Stadtteils " Harenberg" der Stadt Seelze an der Straße " Harenberger Meile (K 251) ". Der Stadtteil Harenberg befindet sich rund drei Kilometer von der Stadtgrenze von Hannover und nahe der Bundesstraße 441.
Auftragsgegenstand sind die Ausrüstung für Turnhallen und Hallensportarten incl. Montage/Installation von Sportgeräten als Festeinbauten (Kletterstangen, Sprossenwände, Basketball-Körbe etc.). Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Lieferung der Einbauteile für den Rohbau ist bereits in der KW 19/2023 erforderlich!
Die Grundschule und die Turnhalle werden als zusammenhängendes Bauvolumen mit gemeinsamen Haupteingang konzipiert. Die Kindertagesstätte ergänzt leicht abgerückt diese Adresse und bildet mit dem restlichen Ensemble eine städtebauliche Einheit an der Harenberger Meile. Die Baukörper werden über bis zu drei Geschossen organisiert und nehmen so die natürliche Hangsituation auf dem Grundstück in die interne Struktur auf. Die Grundschule und die Turnhalle erhalten ein gemeinsames Foyer als Haupteingang, welches über einen großzügigen Windfang von dem vorgelagerten Vorplatz aus erschlossen wird. Der Haupteingang der Kindertagesstätte ist unmittelbar angrenzend platziert und wird durch ein gemeinsames Vordach mit dem Zugang von Schule und Turnhalle verbunden. Hierdurch wird ein Ort geschaffen, der Raum zum gemeinsamen Ankommen, zum Verweilen und zum Austausch bietet.
Diese Torsituation führt, über eine große Freitreppe zwischen den beiden Baukörpern, hinab in die nördlich gelegenen Freianlagen.
Der Schulhof mit den Grünen Klassenzimmern und das Außenspielgelände der Kindertagesstätte bilden hier ebenso einen altersübergreifenden und gemeinsam genutzten Bereich ab. Der Haupteingang der Schule führt über das Foyer in das zentrale Herz der Grundschule. Eine große Treppenanlage sowie die
galeriehafte Erschließung der Jahrgangs-Häuser, bieten einen freien Blick in die Feldmark und eine lichtdurchflutete Verbindung hinab in die zweigeschossige Mensa mit anschließender Bühne- und
Ganztagesbereich. Entlang der Galerie ist, zentral und auf kurzem Weg zum Haupteingang, die Verwaltung sowie das Lehrerzimmer angeordnet. Die beiden Jahrgangshäuser bilden den nördlichen Abschluss der Grundschule und sind auf zwei Etagen (E0 / E1) organisiert. Unmittelbar vorgelagert befinden sich die
Schüler - WC sowie dezentrale Teamräume für die Lehrkräfte.
Die Mensa bietet im Rahmen von Schulveranstaltungen bis zu 240 Sitzplätze. Die angrenzende Küche erhält im rückwärtigen Bereich die erforderlichen Nebenräume.
Die Eineinhalbfach-Turnhalle wird im Regelbetrieb durch die Schule und durch den Kindergarten genutzt. Da die Schule die Turnhalle während der Unterrichtszeit durchgängig auslastet, wird die Halle in zwei unterschiedliche große Bereiche teilbar gestaltet. Jeder Hallenteil erhält ein zugehöriges Gerätelager. Die Umkleide- und Sanitärbereiche werden für zwei Gruppen/ Geschlechter ausgelegt. Für die Lehrer werden ebenfalls zwei Umkleidebereiche samt Sanitäranlagen geschaffen. Zwischen der Turnhalle und dem Schulfoyer wird ein bestuhlter Mehrzweckraum mit Teeküche und Nebenräumen organisiert. Hier sind sowohl Nutzungen durch die Schule und den Kindergarten sowie durch Dritte wie Sportvereine, die Feuerwehr oder den Ortsrat angedacht. Aufgrund der abendlichen Vereinsnutzung erhält die Turnhalle einen eigenständigen Zugang auf
der Westseite des Gebäudes sowie eine interne Anbindung an den Mehrzweckraum sowie an das Foyer. Der Mehrzweckraum erhält eine eigenständige Erschließung über den gemeinsamen Windfang mit der Schule. Eine zentrale Achse gliedert sich angrenzend mit gruppenzugehörigen Garderoben und Sanitärbereichen an dem alles verbindenden Spielflur. Analog zu den Gruppenräumen sind die Sanitärbereiche flexibel und für eine altersübergreifende Nutzung ausgestattet (2 WC Ü3 /1 WC U 3/Wickeltisch) . In Ebene 0 bildet eine Spange aus Verwaltungs- und Nebenräumen, wie Leitungs - und Pausenräume, sowie die Küche mit Nebenräumen den Rücken der KiTa Richtung der südlich gelegenen Stellplatzanlage und der Grundstückerschließung. Der Haupteingang führt über einen Windfang in das Foyer der Kindertagesstätte. Hier ist auf kurzem Weg das Leitungsbüro, der Bewegungsraum mit Therapiebereich sowie ein barrierefreies (Besucher-) WC zu erreichen und Raum für gruppenübergreifenden Informationsaustausch und -aufenthalt gegeben. Das Foyer mit seiner offenen Treppenanlage dient als Verteiler in die jeweiligen Gruppenbereiche in Ebene 0 und Ebene -1. Somit werden die Besucherströme unmittelbar nach Zutritt ins Gebäude frühzeitig geteilt. Unmittelbar angrenzend ist eine rollstuhlgerechte Aufzugsanlage zur barrierefreien Erschließung beider Ebenen platziert. In Ebene -1 sind zusätzlich ein Wäscheraum sowie ein behindertengerechtes Bad mit bodenebener Dusche, rollstuhlgerechtem WC und Wickeltisch vorgesehen.
Eine spätere Aufstockbarkeit der Kindertagesstätte wurde in den tragenden Wänden und der Gründung statisch berücksichtigt. Die trennenden Wände zwischen den Gruppen- und Differenzierungsvolumen sind weder statisch noch tragend ausgebildet, so dass eine flexible Grundrissstruktur geplant wurde.
Bitte berücksichtigen Sie die erforderliche Lieferung der Einbauteile für den Rohbau in der KW 19/2023!
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter www.dtvp.de zur Verfügung. Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt. Die Bietenden haben ihr Postfach laufend auf Nachrichten zu überprüfen. Die Bieterfragen sind bitte bis zum 06.03.2023 schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen, damit diese noch rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister (in Abhängigkeit zur Unternehmensform, nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (Handwerksrolle, HWK, IHK, LWK, nicht älter als 12 Monate)
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) oder alternativ Angabe einer Präqualifizierungsnummer (PQ) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), auch von den vorgesehenen Nachauftragnehmern und/oder sämtlichen Partnern einer Arbeits-/Bietergemeinschaft abzugeben
- Eigenerklärung § 4 Abs. 1 NTVergG, auch von den vorgesehenen Nachauftragnehmern und/oder sämtlichen Partnern einer Arbeits-/Bietergemeinschaft abzugeben
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU, auch von den vorgesehenen Nachauftragnehmern und/oder sämtlichen Partnern einer Arbeits-/Bietergemeinschaft abzugeben
- Gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts zum Steuerabzug bei Bauleistungen
- Gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen (KrK) und der Berufsgenossenschaft (BG), nicht älter als 12 Monate
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (Unbedenklichkeitsbescheinigung), nicht älter als 12 Monate
- Zahlung eines Mindestentgelts gem. § 4 Abs. 1 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz
- Im Zuschlagsfall ist der Abschluss folgender Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung nachzuweisen: Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden muss 2 Mio. Euro betragen und dreifach maximiert pro Jahr zur Verfügung stehen, mithin muss eine maximale Deckungssumme je Versicherungsjahr von 6 Mio. Euro (oder höher) zur Verfügung stehen. Die Mindestdeckungssumme für Sach-/und Vermögensschäden muss 0,5 Mio. Euro betragen und zweifach maximiert pro Jahr zur Verfügung stehen, mithin muss eine maximale Deckungssumme je Versicherungsjahr von 1 Mio. Euro (oder höher) zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Seelze, Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Die Submission ist nicht öffentlich. Das Submissionsergebnis wird umgehend per DTVP an Sie übermittelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und Bietenden sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen. Angebote werden elektronisch in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen spätestens bis zum 06.03.2023 gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann. Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln. Zur Eröffnung zugelassen sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über das DTVP abgegeben worden sind.
Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig. Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool ein und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen!
Das Übermittlungsrisiko für die Rechtzeitigkeit eines Angebotes trägt der Bieter.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Der Auftraggeber/Bauherr beabsichtigt eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Versicherungsnehmer ist dann der Auftraggeber/Bauherr. Mitversichert sind alle an der Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach den VOB als Bauleistung vergeben werden. Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Leistungen und Sachen bis zur Abnahme oder Inbenutzungnahme. Versicherungsort ist die Baustelle. Auch der einfache Diebstahl von eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert. Nicht versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht versichert. Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen der ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber) einschließlich Aufräumkosten. Von jedem Schaden, für den der Auftragnehmer gem. VOB, Teil B, § 7, das Risiko zu tragen hatte, trägt er ([Betrag gelöscht] EUR) selbst. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von (0,2%) wird von der anerkannten Schlussrechnungssumme einbehalten, (siehe Vertragsbedingungen: "Anlage - Zur Fortsetzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Bauleistungsversicherung").
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU69XD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.