Digitale Tafeln für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Rahmen „Digitalpakt Schule“

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüchow (Wendland)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]06
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luechow-wendland.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitale Tafeln für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Rahmen „Digitalpakt Schule“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30231320 Tastbildschirme - JA02
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Maßnahme:

Digitale Tafeln für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Rahmen „Digitalpakt Schule“

Leistung:

Lieferung und Installation von Digitalen Tafeln inkl. Zubehör, Cloud-Unterrichtsplattform und MDM sowie Schulung:

47 Digitale Tafeln für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) inkl. PC, Halterungen und einer browserbasierten, plattform- und geräteunabhängigen, DSGVO-konformen pädagogischen Lern- und Unterrichtsplattform und eines Mobile Device Management-Programms sowie Installation und Schulung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30231320 Tastbildschirme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Hauptort der Ausführung:

Grundschule Lüchow in 29439 Lüchow (Wendland);

sowie fünf weitere Grundschulen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland);

insgesamt sechs Grundschulen an sieben Standorten

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung und Installation von Digitalen Tafeln inkl. Zubehör, Cloud-Unterrichtsplattform und MDM sowie Schulung:

47 Digitale Tafeln für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) inkl. PC, Halterungen und einer browserbasierten, plattform- und geräteunabhängigen, DSGVO-konformen pädagogischen Lern- und Unterrichtsplattform und eines Mobile Device Management-Programms sowie Installation und Schulung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 011-026711
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

-Die Vergabeunterlagen können ausschließlich digital (kostenlos) heruntergeladen werden.

-Die Angebote müssen ausschließlich elektronisch über das „Angebots-Tool“ von subreportELVIS eingereicht werden SPÄTESTENS bis zur genannten Angebotsfrist.

-Für Fragen, Hinweise zu den Vergabeunterlagen oder eventuellen Fehlern darin, wenden Sie sich gerne und ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle: über die Vergabeplattform subreport ELViS, [gelöscht] , Telefon 05841-126-106.

-Für Bieterfragen, Hinweise etc., die ab Montag, 06.02.23, bei der Vergabestelle eingehen, kann die Beantwortung nicht gewährleistet werden; Fristablauf für die Beantwortung von Bieterfragen: 7.02.23 (§ 20 Abs 3 S. 1 Nr. 1 VGV).

-Auch wenn Sie als Bieter/in Fragen oder Hilfe beim Ausfüllen, Erstellen oder Einreichen der Angebotsunterlagen haben, unterstützen wir Sie gerne!

-Nur schriftliche Antworten auf schriftlich gestellte Fragen sind verbindlich.

-Aus vergaberechtlichen Gründen (Wettbewerb, Gleichbehandlung, Transparenz) werden Fragen und Antworten schriftlich dokumentiert und allen Bietern (anonymisiert) auf subreportELVIS zur Verfügung gestellt.

-Bieter ohne (kostenlose) Registrierung auf der eVergabeplattform subreportELVIS sind verpflichtet, sich selbst um aktuelle Informationen zu den Vergabeunterlagen zu kümmern.

-Die Angebotsunterlagen können NUR gewertet werden, wenn sie ausschließlich elektronisch über www.subreport.de über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgeben“ und fristgerecht (siehe Angebotsfrist) eingereicht werden. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung auf subreportELVIS notwendig.

-Angebote, die NICHT form-/fristgerecht eingereicht werden, z.B. weil sie verspätet und/oder in Papierform bzw. perEmail/Fax oder über die Bieterkommunikation in subreportELVIS eingehen, müssen zwingend ausgeschlossen werden.

-Wenn Sie für Registrierung und/oder Hochladen der Angebotsunterlagen Unterstützung (kostenlos) benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform subreportELVIS unter Telefon-Nr. 0 221 98 578-0.

-Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden und NUR die dort geforderten Angaben vollständig vorzunehmen sowie die dort geforderten Unterlagen/Nachweise einzureichen.

Bitte verzichten Sie auf NICHT geforderte Bieter-Änderungen oder –Ergänzungen bzw. die Einreichung NICHT geforderter Unterlagen, da dies zum Ausschluss des Angebotes führen kann.

-Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache, alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Bestätigungen/Erklärungen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:

Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu stellen.

Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: siehe unter: VI.4.1
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023

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