Digitale Tafeln für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Rahmen „Digitalpakt Schule“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüchow (Wendland)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]06
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luechow-wendland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Tafeln für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Rahmen „Digitalpakt Schule“
Maßnahme:
Digitale Tafeln für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Rahmen „Digitalpakt Schule“
Leistung:
Lieferung und Installation von Digitalen Tafeln inkl. Zubehör, Cloud-Unterrichtsplattform und MDM sowie Schulung:
47 Digitale Tafeln für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) inkl. PC, Halterungen und einer browserbasierten, plattform- und geräteunabhängigen, DSGVO-konformen pädagogischen Lern- und Unterrichtsplattform und eines Mobile Device Management-Programms sowie Installation und Schulung
Grundschule Lüchow in 29439 Lüchow (Wendland);
sowie fünf weitere Grundschulen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland);
insgesamt sechs Grundschulen an sieben Standorten
Lieferung und Installation von Digitalen Tafeln inkl. Zubehör, Cloud-Unterrichtsplattform und MDM sowie Schulung:
47 Digitale Tafeln für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) inkl. PC, Halterungen und einer browserbasierten, plattform- und geräteunabhängigen, DSGVO-konformen pädagogischen Lern- und Unterrichtsplattform und eines Mobile Device Management-Programms sowie Installation und Schulung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-Die Vergabeunterlagen können ausschließlich digital (kostenlos) heruntergeladen werden.
-Die Angebote müssen ausschließlich elektronisch über das „Angebots-Tool“ von subreportELVIS eingereicht werden SPÄTESTENS bis zur genannten Angebotsfrist.
-Für Fragen, Hinweise zu den Vergabeunterlagen oder eventuellen Fehlern darin, wenden Sie sich gerne und ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle: über die Vergabeplattform subreport ELViS, [gelöscht] , Telefon 05841-126-106.
-Für Bieterfragen, Hinweise etc., die ab Montag, 06.02.23, bei der Vergabestelle eingehen, kann die Beantwortung nicht gewährleistet werden; Fristablauf für die Beantwortung von Bieterfragen: 7.02.23 (§ 20 Abs 3 S. 1 Nr. 1 VGV).
-Auch wenn Sie als Bieter/in Fragen oder Hilfe beim Ausfüllen, Erstellen oder Einreichen der Angebotsunterlagen haben, unterstützen wir Sie gerne!
-Nur schriftliche Antworten auf schriftlich gestellte Fragen sind verbindlich.
-Aus vergaberechtlichen Gründen (Wettbewerb, Gleichbehandlung, Transparenz) werden Fragen und Antworten schriftlich dokumentiert und allen Bietern (anonymisiert) auf subreportELVIS zur Verfügung gestellt.
-Bieter ohne (kostenlose) Registrierung auf der eVergabeplattform subreportELVIS sind verpflichtet, sich selbst um aktuelle Informationen zu den Vergabeunterlagen zu kümmern.
-Die Angebotsunterlagen können NUR gewertet werden, wenn sie ausschließlich elektronisch über www.subreport.de über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgeben“ und fristgerecht (siehe Angebotsfrist) eingereicht werden. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung auf subreportELVIS notwendig.
-Angebote, die NICHT form-/fristgerecht eingereicht werden, z.B. weil sie verspätet und/oder in Papierform bzw. perEmail/Fax oder über die Bieterkommunikation in subreportELVIS eingehen, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
-Wenn Sie für Registrierung und/oder Hochladen der Angebotsunterlagen Unterstützung (kostenlos) benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform subreportELVIS unter Telefon-Nr. 0 221 98 578-0.
-Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden und NUR die dort geforderten Angaben vollständig vorzunehmen sowie die dort geforderten Unterlagen/Nachweise einzureichen.
Bitte verzichten Sie auf NICHT geforderte Bieter-Änderungen oder –Ergänzungen bzw. die Einreichung NICHT geforderter Unterlagen, da dies zum Ausschluss des Angebotes führen kann.
-Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache, alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Bestätigungen/Erklärungen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Ort: siehe unter: VI.4.1
Land: Deutschland