Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tabletwagen und -koffer inklusive Zubehör für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 40-0093-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tabletwagen und -koffer inklusive Zubehör für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, den Bedarf an Tabletwagen und Tabletkoffer inklusive Zubehör
mit einer Stückzahl von insgesamt 100 Tabletkoffern und 50 Tabletwagen (Höchstabnahmemenge: 120
Tabletkoffer und 70 Tabletwagen), verteilt auf 12 Monate, zu beschaffen.
Die Ausschreibung ist unterteilt in zwei Lose. Die Lose sind zu gleichen Teilen, pro Los 50 Tabletkoffer und 25
Tabletwagen, aufgeteilt.
Los 1
Region Hannover
Der Auftragnehmer liefert Tabletwagen und -koffer inklusive Zubehör nebst Dienstleistungen an verschiedene
Schulen im Stadtgebiet von Hannover in die von der Auftraggeberin angegebenen Aufstellungsräume und
versetzt diese dort in einen betriebsbereiten Zustand. Die 99 städtischen Schulen sind in insgesamt 112
Gebäuden untergebracht und im Stadtgebiet Hannover verteilt.
Die Auftraggeberin hat einseitig die Option die Laufzeit zweimalig um 12 Monate zu verlängern. Das mögliche
Auftragsvolumen erhöht sich dadurch jeweils um 50 %.
Los 2
Region Hannover
Der Auftragnehmer liefert Tabletwagen und -koffer inklusive Zubehör nebst Dienstleistungen an verschiedene
Schulen im Stadtgebiet von Hannover in die von der Auftraggeberin angegebenen Aufstellungsräume und
versetzt diese dort in einen betriebsbereiten Zustand. Die 99 städtischen Schulen sind in insgesamt 112
Gebäuden untergebracht und im Stadtgebiet Hannover verteilt.
Die Auftraggeberin hat einseitig die Option die Laufzeit zweimalig um 12 Monate zu verlängern. Das mögliche
Auftragsvolumen erhöht sich dadurch jeweils um 50 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
1) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
2) Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
3) Auszug aus dem Gewebezentralregister
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1) Datenblätter zu den einzelnen Artikeln
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
1) Angaben über Art und Umfang der in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Rechnungswertes, des Lieferumfangs und des
Auftraggebers
2) Angaben über den Ort des vom Ausführungsort nächstgelegenen Vertriebs- und Servicestützpunktes
3) Musterstücke zu einzelnen Artikeln
Es gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover für IT-Lieferungen und
Leistungen, Stand April 2016
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland