Gewässerschutzberatung in der Kooperation Trinkwasserschutz IG Weser von 2023 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: STWBP_01_2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Pyrmont
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31812
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-bad-pyrmont.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzberatung in der Kooperation Trinkwasserschutz IG Weser von 2023 bis 2027
Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung für die Kooperation Trinkwasserschutz IG Weser für den Zeitraum voraussichtlich vom 01.01.2023 bis 31.12.2017 auf Grundlage des vorliegenden Schutzkonzeptes.
Bisher wurde nur der Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 bewilligt, der beauftragt werden soll. Vorbehaltlich der Bewilligung des Teilzeitraumes 01.01.2025 bis 31.12.2027 besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2027.
Bad Pyrmont, DE
Erbringung der Grundwasserschutzberatung in den 27 Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation Trinkwasserschutz IG Weser (Aerzen, Groß Berkel, Schwöbber, Amelgatzen, Glesse, Hohenborn, Meiborssen, Emme, Haarbach, Hameln-Süd, Halvestorf, Herrenteich, Rumbeck, Klein Berkel, Goldbeck, Heinekamp, Deckbergen, Engern/Ahe/Kohlenstädt, Großenwieden, Sülbeck, Stadthagen/Wendthagen, Lauenstein, Levedagsen, Ockensen, Salzhemmendorf, Thüste, Wallensen) für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 auf der Grundlage des vorhandenen Schutzkonzeptes (siehe Beschaffungsunterlagen). Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutzkonzept im Auftrag der Stadtwerke Bad Pyrmont GmbH von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist sich zu bewerben.
Die Beratung beinhaltet unter anderem die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen mit den bodenbewirtschaftenden Personen (Landwirte), die Erstellung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Erstellung von Informationsmaterial (z.B. Rundschreiben), die Vermittlung und Weiterentwicklung von Grundwasserschutzmaßnahmen (Freiwillige Vereinbarungen) im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber.
Weitere Hinweise:
a) Hinweise zur Laufzeit (Bewilligung) des Vorhabens
Gemäß Ziffer 9 der niedersächsischen "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) (Gewässerschutzberatung Landwirtschaft)" tritt die Förderrichtlinie mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft. Somit kann derzeit unter Beachtung entsprechender Fristen nur eine Laufzeit des Auftrages für den Zeitraum der Bisher vorliegenden Bewilligung vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 zugrunde gelegt werden. Mit der Vergabe wird jedoch auch die Option auf eine Fortführung über den Gesamten 5-jährigen Zeitraum bis zum 31.12.2027 verbunden, sofern die entsprechenden Fördermittel für diesen optionalen Bewilligungszeitraum vorliegen.
b) Geschätzter Wert ohne MwSt:
[Betrag gelöscht] EUR. Dieser geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf 5 Jahre (2023 bis 2027). Bezogen auf die beiden bewilligten Jahre (2023 und 2024) liegt der Wert bei [Betrag gelöscht] EUR
Hinsichtlich des Beratungszeitraumes 01.01.2025 bis 31.12.2027 erfolgt die Vergabe optional und unter dem Vorbehalt der weiteren Förderung der Gewässerschutzberatung auf Basis der o.g. Förderrichtlinie "Gewässerschutzberatung Landwirtschaft" oder einer entsprechenden Nachfolgerichtlinie.
Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Das den Beschaffungsunterlagen beigefügte Dokument "Hinweise zum Verfahren" ist zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Vertretungsberechtigten, der Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und einer kurzen Unternehmensdarstellung;
2)Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in §123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und das keine Ausschlussgründe nach §124 Abs. 1 GWB vorliegen oder eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist;
3)Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nach §123 Abs. 4 GWB;
4) Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach MiLoG;
5) Angabe von Rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen;
6) Angabe in welchen Teilbereichen (Art) und in welchem Umfang (Auftragswert) im Auftragsfall die Beauftragung von Nachunternehmern vorgesehen ist. Im Auftragsfall müssen die Punkte 2) bis 4) auch von den Nachunternehmern nachgewiesen werden.
7) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden;
8) Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
9) Angabe von 5 Referenzen mit Nennung des Auftraggebers , eines Ansprechpartners , des Auftragswertes, des Auftraginhaltes und des Auftragszeitraumes. Die Referenzen sollten nicht länger als 10 Jahre zurückliegen und mindestens eine Referenz noch nicht abgeschlossen sein. Eine Referenz muss sich auf die Gewässerschutzberatung in in Trinkwassergewinnungsgebieten beziehen. Eine Referenz muss mit dem Projektgebiet vergleichbare naturräumliche, hydrogeologische und bodenkundliche Verhältnisse aufweisen. Eine Referenz muss mit dem Projektgebiet vergleichbare landwirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Eine Referenz muss Datenbank- und Geoinformationssystemkenntnisse nachweisen. Bei den Referenzen muss es sich um mindestens 2 getrennte Aufträge handeln. Die Referenzen müssen vom Bieter eindeutig zugeordnet werden;
10) Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Mindestens 2 Mitarbeiter des Unternehmens müssen dem Qualifikationsprofil gem. niedersächsischer Richtlinie "Gewässerschutz Landwirtschaft" Pkt. 4.1.4 entsprechen (Qualifikationsnachweise beifügen). Mindestens ein Mitarbeiter des Unternehmens muss Datenbank und GIS-Kenntnisse vorweisen (Doppelnennungg mit einem Mitarbeiter, der dem oben genannten ELER-Qualifikatinsprofil entspricht , ist möglich);
11) Zusicherung, das im Projekt die Geschäftssprache Deutsch ist;
12) ZUsicherung der erforderlichen EDV, Logistik (Fuhrpark) und Kapazitäten (Zeit und Personal) zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages;
Bitte beachten Sie bei der Angebotserstellung die nachfolgend aufgeführten und beigefügten Unterlagen:
Anlage 1: Hinweise zum Verfahren
Anlage 2,3,4,5: Schutzkonzept für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027
Anlage 6: Zuwendungsbescheid des NLWKN vom 13.12.2023
Anlage 7: Leistungsverzeichnis für den Preisvergleich (zugleich Detailkostenplan)
Anlage 8: Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien
Hier sind mit "Unternehmensgruppe" Bietergemeinschaften (BG) gemeint. BG müssen zusammen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung darüber abgeben, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Gleichzeitig haben sie einen dem Auftraggeber gegenüber bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ebenso haben sie anzugeben, wie im Auftragsfall die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der BG erfolgen soll.
Die unter Ziffer III.1.1) Nummer 1) bis 5) der Teilnahmebedingungen geforderten Nachweise müssen von allen Mitgliedern der BG vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform, siehe Link unter Ziffer I.3).
Auch Bewerberfragen können nur über diesen Link gestellt werden. Um die Fragen umfänglich beantworten zu können, wir darum gebeten, diese rechtzeitig, also mindestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen diese Vergabeverfahrens erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet selbstständig bis zum Ende der Angebotsfrist mögliche Informationen abzurufen. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Die Angebotsunterlagen sind bis zum unter IV.2.2) genannten Termin ausschließlich über die Vergabeplattform, siehe Link unter Ziffer I.3), elektronisch zu übermitteln. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
Das Angebot beinhaltet die unter III.1.1) bis III.1.3) und ggf. III.1.8) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die dort gewählte Nummerierung ist zu übernehmen und die einzelnen Erklärungen und Unterlagen sind zu unterschreiben. Gewertet werden ausschließlich die Angebote der Anbieter, die ihre Eignung anhand dieser Angaben, Erklärungen und Unterlagen nachweisen können.
Weiterhin sind den Angebotsunterlagen 2 konzeptionelle Beschreibungen und Detailkostenpläne für die Jahre 2023 bis 2027 beizufügen. (siehe Beschaffungsunterlagen "Hinweise zum Verfahren")
Fehlende Unterlagen wird die unter I.3) genannte Kontaktstelle nachfordern, diese sind binnen einer Frist von 7 Tagen nachzureichen. Falls das Angebot auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist unvollständig ist, wird diese vom Verfahren ausgeschlossen. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Unterlagen ist hieraus nicht abzuleiten.
Bekanntmachungs-ID: 3320687
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs.6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden istoder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. §160 Abs.3 S.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. 2. Verstösse gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.