Stadt Garbsen - Neubau IGS Garbsen und Grundschule Garbsen-Mitte: Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 323-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.garbsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garbsen - Neubau IGS Garbsen und Grundschule Garbsen-Mitte: Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau der Integrierten Gesamtschule und der Grundschule Garbsen-Mitte für ca. 2.000 Schüler*innen und 200 Lehrer*innen.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, hatte zum Ergebnis, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand gesichert werden kann, so dass eine Sanierung gänzlich in Frage gestellt wurde. Ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit konnte diese Einschätzung untermauern, sodass in der Folge der Rat der Stadt Garbsen in seiner Beschlussvorlage (Nr. 253/2019) den Neubau der IGS Garbsen und die GS Garbsen-Mitte festlegte und die Verwaltung mit der Durchführung einer sog. Phase 0 beauftragt.
Das, durch ein extern beauftragtes Büro, erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler- u. Elternvertreter/-innen, etc.) abgestimmte Raumprogramm wurde in der Beschlussvorlage (Nr. 216/2021) vom Rat angenommen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes auf Grundlage zweier möglicher Optionen abgewogen. Im Rahmen einer Bewertungsmatrix mit Schwerpunkten wie Kosten, Stadtentwicklung, Pädagogik und Termine folgte der Rat der Stadt Garbsen der Empfehlung der Verwaltung für den Neubau auf dem Bestandsgrundstück und beschloss in der Vorlage (Nr. 71/2021) die Realisierung am jetzigen Standort.
Für die Leistungsphasen 1-7 werden ca. 24 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit und der anschließende Probebetrieb belaufen sich auf etwa 54 Monate. Die Inbetriebnahme der Neuen IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen in der ersten Jahreshälfte 2029 erfolgen.
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 (Vorlage 253/2019) entschieden die IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte neuzubauen. In der Sitzung am 03.05.2021 (Vorlage 071/2021) entschied der Rat den Neubau am jetzigen Standort/Bestandsgrundstück zu realisieren.
In der Sitzung am 11.10.2021 (Vorlage 216/2021) beschloss der Rat das durch ein externes Büro erarbeitete Raumprogramm bzw. den Raumbedarf für den Neubau.
Auf Grundlage des aktuell geschätzten Kostenrahmens von ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto), sollen die Schulen inklusive der Außenanlagen neugebaut werden. Hiervon entfallen nach der aktuellen Kostenschätzung auf die KG 300 netto 36.000.000.EUR und auf die KG 400 rd. netto 12.000.000.EUR.
Die Wärmeversorgung erfordert eine umfangreiche Konzeptentwicklung, da aktuell neben dem rückzubauenden Schulbau ebenfalls das Rathaus, die Stadtbibliothek und die Sporthalle (7 Feldhalle) über ein BHKW und zwei Gasbrennwertkessel versorgt werden.
Das bereits erarbeitete Ergebnis der sogenannten Leistungsphase Null, Raumbedarf und Raumprogramm liegen vor. Die Planungsleistungen für die Objekt- und Freianlagenplanung wurden bereits vergeben. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde ein Lösungsvorschlag erarbeitet, der Grundlage für die weitere Planung ist. Es ist eine Umsetzung in Holz- bzw. Holzhybridbauweise beabsichtigt.
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Anlagengruppen 1 - 8, Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich Küchenplanung und Fachklassenplanung (optional)
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2023) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Technische Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von 3 Referenzprojekten für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 3, 8 (§§ 53 ff. HOAI) innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 3, 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI, vorzugsweise Schulbau).
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von 3 Referenzprojekten für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 ggf. 6 (§§ 53 ff. HOAI) innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 ggf. 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI, vorzugsweise Schulbau).
3.4 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von 3 Referenzprojekten für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 7 - Küchenplanung (§§ 53 ff. HOAI) innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 7 - Küchenplanung gemäß §§ 53 ff. HOAI, vorzugsweise Schulmensen).
Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte gemäß Ziffer 3.2 bis 3.4 sind folgende Anforderungen zu beachten:
- Mindestens zwei Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d.h. die Abnahme und Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2018 und vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgt sein.
- Es muss durch den Bewerber in den Referenzprojekten mindestens die Leistungsphase 2 - 8 erbracht worden sein.
- Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, bei dem der Bewerber durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land, Bund, Zweckverband, Anstalt des öffentlichen Rechts) als Auftraggeber und Bauherr beauftragt wurde.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte gemäß Ziffer 3.2 bis 3.4 sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Art der Maßnahme
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Kostenangaben für die jeweiligen Anlagengruppen (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Baubeginn / Abnahme)
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen ist, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 1 VgV). Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV). Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorgenannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J69A2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.